09.11.2018

Staatspreis Patent für Wiener Startup LibertyDotHome

Gestern Abend wurde in Wien vom Österreichischen Patentamt der Staatspreis Patent in den Kategorien Patent und Marke vergeben. Durchsetzen konnten sich die TU Wien mit ihrem "Braille-Ring" und das Wiener Startup LibertyDotHome.
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Das LibertyDotHome-Team - Staatspreis Patent
(c) FILMFALT Media: Das LibertyDotHome-Team holte den Staatspreis Patent in der Kategorie "Marke"

„Alle zwei Jahre können wir mit ganz Österreich teilen, feiern und beklatschen, was uns täglich im Patentamt begegnet. Heuer haben wir mit den Gewinnerinnen und Gewinnern ein besonderes Glück – sie haben Dinge entwickelt, die High-Tech und High-Kunst mit sozialem Engagement in Einklang bringen. Ein kleines Gerät, dass sehbehinderten Menschen für Andere selbstverständliche Dinge ermöglicht, wie schnell mal eine E-Mail am Handy lesen. Und eine starke, einprägsame, schöne Marke um jenen Menschen ein Zuhause zu geben, die es verloren haben“, sagt Mariana Karepova, Präsidentin des Österreichischen Patentamtes, anlässlich der Verleihung des Staatspreis Patent in den Kategorien Patent und Marke. Durchsetzen konnten sich dieses Jahr unter insgesamt 248 Einreichungen die TU Wien mit ihrem „Braille-Ring“ und das Wiener Startup LibertyDotHome.

+++ Maurits van Tol über österreichischen Innovationsgeist und den Staatspreis Patent +++

Wenn Blinde am Smartphone lesen

Der an der TU Wien entwickelte „Braille-Ring“ holte Gold in der Kategorie Patent. Mit dem Gerät können blinde Menschen auf ihrem Smartphone, Tablet oder anderen mobilen Endgeräten Texte lesen. Bisher gab es nur große technisch aufwendige und somit kostspielige Displays. Das Erfinderteam der TU Wien, bestehend aus Michael Treml, Wolfgang Zagler und Dominik Busse entwickelte den Ring, der im ausgereiften Stadium in jede Westentasche passen soll. Er übermittelt dem „lesenden“ Finger die jeweiligen rotierenden Braille-Buchstaben. Durch die Rotation ist flüssiges Lesen möglich. Die Erfindung braucht auch wesentlich weniger mechanische Teile und ist dadurch auch günstiger in der Fertigung.

Der Braille-Ring - Staatspreis Patent
(c) Tetragon,TU Wien: Der Braille-Ring

LibertyDotHome: Tiny Home-Startup für Wortbild-Marke prämiert

Gold in der Kategorie Marke holte sich beim Staatspreis Patent das Wiener Startup LibertyDotHome für seine „originelle Wortbild-Marke“. Sie steht im wahrsten Sinne des Wortes für Freiheit und Heim. Denn das von den FH-Studenten Markus Hörmanseder und Philipp Hüttl entwickelte nur 6,4 Quadratmeter kleine Haus bietet in Not geratenen Menschen eine Unterkunft und lässt sich überall aufstellen. Inspiriert durch die Tiny-House-Bewegung in den Vereinigten Staaten haben die beiden Studenten der FH Campus Wien während ihrer Bachelorarbeit eine österreichische Variante mit sozialem Mehrwert geschaffen. Denn jedes siebte verkaufte Modul ermöglicht ein kostenfreies Häuschen für soziale Zwecke.

LibertyDotHome: Das Tiny-House
(c) LibertyDotHome: Das Tiny-House

Tiroler Erfinder der Spiegelrasterleuchte für Lebenswerk ausgezeichnet

Zudem wurde der 88-jährige Tiroler Erfinder und Unternehmer Christian Bartenbach für sein Lebenswerk ausgezeichnet. Er ist der Erfinder der Spiegelrasterleuchte. Sie kommt weltweit in Büros, Geschäften, Schulen, Arbeitsplätzen und OP-Sälen zum Einsatz. Wesentlich dabei: Gleichmäßiges Licht ohne zu blenden. Denn die Erfindung gilt als die erste blendfreie Beleuchtung. Möglich macht das Bartenbachs patentierte Dark-Light-Technik, bei der der Betrachter durch die Reflektortechnik weder von der Lichtquelle noch von deren Spiegelbild im Reflektor geblendet wird. (PA/red)

Christian Bartenbach - Staatspreis Patent
(c) FILMFALT Media: Christian Bartenbach

⇒ Offizielle Page zum Staatspreis

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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