09.11.2018

Staatspreis Patent für Wiener Startup LibertyDotHome

Gestern Abend wurde in Wien vom Österreichischen Patentamt der Staatspreis Patent in den Kategorien Patent und Marke vergeben. Durchsetzen konnten sich die TU Wien mit ihrem "Braille-Ring" und das Wiener Startup LibertyDotHome.
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Das LibertyDotHome-Team - Staatspreis Patent
(c) FILMFALT Media: Das LibertyDotHome-Team holte den Staatspreis Patent in der Kategorie "Marke"

„Alle zwei Jahre können wir mit ganz Österreich teilen, feiern und beklatschen, was uns täglich im Patentamt begegnet. Heuer haben wir mit den Gewinnerinnen und Gewinnern ein besonderes Glück – sie haben Dinge entwickelt, die High-Tech und High-Kunst mit sozialem Engagement in Einklang bringen. Ein kleines Gerät, dass sehbehinderten Menschen für Andere selbstverständliche Dinge ermöglicht, wie schnell mal eine E-Mail am Handy lesen. Und eine starke, einprägsame, schöne Marke um jenen Menschen ein Zuhause zu geben, die es verloren haben“, sagt Mariana Karepova, Präsidentin des Österreichischen Patentamtes, anlässlich der Verleihung des Staatspreis Patent in den Kategorien Patent und Marke. Durchsetzen konnten sich dieses Jahr unter insgesamt 248 Einreichungen die TU Wien mit ihrem „Braille-Ring“ und das Wiener Startup LibertyDotHome.

+++ Maurits van Tol über österreichischen Innovationsgeist und den Staatspreis Patent +++

Wenn Blinde am Smartphone lesen

Der an der TU Wien entwickelte „Braille-Ring“ holte Gold in der Kategorie Patent. Mit dem Gerät können blinde Menschen auf ihrem Smartphone, Tablet oder anderen mobilen Endgeräten Texte lesen. Bisher gab es nur große technisch aufwendige und somit kostspielige Displays. Das Erfinderteam der TU Wien, bestehend aus Michael Treml, Wolfgang Zagler und Dominik Busse entwickelte den Ring, der im ausgereiften Stadium in jede Westentasche passen soll. Er übermittelt dem „lesenden“ Finger die jeweiligen rotierenden Braille-Buchstaben. Durch die Rotation ist flüssiges Lesen möglich. Die Erfindung braucht auch wesentlich weniger mechanische Teile und ist dadurch auch günstiger in der Fertigung.

Der Braille-Ring - Staatspreis Patent
(c) Tetragon,TU Wien: Der Braille-Ring

LibertyDotHome: Tiny Home-Startup für Wortbild-Marke prämiert

Gold in der Kategorie Marke holte sich beim Staatspreis Patent das Wiener Startup LibertyDotHome für seine „originelle Wortbild-Marke“. Sie steht im wahrsten Sinne des Wortes für Freiheit und Heim. Denn das von den FH-Studenten Markus Hörmanseder und Philipp Hüttl entwickelte nur 6,4 Quadratmeter kleine Haus bietet in Not geratenen Menschen eine Unterkunft und lässt sich überall aufstellen. Inspiriert durch die Tiny-House-Bewegung in den Vereinigten Staaten haben die beiden Studenten der FH Campus Wien während ihrer Bachelorarbeit eine österreichische Variante mit sozialem Mehrwert geschaffen. Denn jedes siebte verkaufte Modul ermöglicht ein kostenfreies Häuschen für soziale Zwecke.

LibertyDotHome: Das Tiny-House
(c) LibertyDotHome: Das Tiny-House

Tiroler Erfinder der Spiegelrasterleuchte für Lebenswerk ausgezeichnet

Zudem wurde der 88-jährige Tiroler Erfinder und Unternehmer Christian Bartenbach für sein Lebenswerk ausgezeichnet. Er ist der Erfinder der Spiegelrasterleuchte. Sie kommt weltweit in Büros, Geschäften, Schulen, Arbeitsplätzen und OP-Sälen zum Einsatz. Wesentlich dabei: Gleichmäßiges Licht ohne zu blenden. Denn die Erfindung gilt als die erste blendfreie Beleuchtung. Möglich macht das Bartenbachs patentierte Dark-Light-Technik, bei der der Betrachter durch die Reflektortechnik weder von der Lichtquelle noch von deren Spiegelbild im Reflektor geblendet wird. (PA/red)

Christian Bartenbach - Staatspreis Patent
(c) FILMFALT Media: Christian Bartenbach

⇒ Offizielle Page zum Staatspreis

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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