25.01.2019

Staatspreis Digitalisierung 2019: Noch können Startups einreichen

Der Staatspreis Digitalisierung 2019 wird am 9. April im Rahmen des 4Gamechangers Festivals überreicht. Bis 11. Februar kann man noch in den Kategorien "Digitale Produkte und Lösungen", "Digitale Transformation" und "Künstliche Intelligenz" einreichen.
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Staatspreis Digitalisierung 2019
(c) fotolia.com - pickup

Ein “Gütesiegel für besonders innovative Leistungen” soll er sein – der Staatspreis Digitalisierung 2019. Das wünscht sich Digitalisierungministerin Margarete Schramböck. Sie wird den in dieser Form erstmals vergebenen Preis am 9. April im Rahmen des 4Startups Day am 4Gamechangers überreichen – der brutkasten berichtete.

+++ Staatspreis Patent für Wiener Startup LibertyDotHome +++

Breit gefächertes Themenspektrum

Unternehmen können Projekte in drei Kategorien (siehe unten) in einem relativ breit gefächerten Themenspektrum einreichen: Dieses reiche von Digital Cultural Heritage über Games, E-Mobility, E-Government, E-Health, E-Commerce bis hin zu cloudbasierten Enterprise-Services, FinTech-Lösungen etc., heißt es von der FFG, die den Preis im Auftrag des Wirtschaftsministeriums organisiert. Beurteilt wird dabei von einer Jury anhand der Kriterien “Neuheit und Innovationsgrad”, “Technische und gestalterische Umsetzung”, “Nutzen für AnwenderInnen”, “Usability” und “Marktpotenzial”.

Einreichung bis 11. Februar

Nun nähert sich die Einreichfrist ihrem Ende. Die Deadline ist am 11. Februar um 12:00 Uhr Mittags. Gegen eine Gebühr von 200 Euro kann online eingereicht werden. Die StaatspreisträgerInnen erhalten eine Trophäe und die von Ministerin Schramböck unterzeichnete Staatspreisurkunde. Darüber hinaus wird den StaatspreisträgerInnen das “Staatspreis-Kennzeichen” verliehen, das für Werbezwecke genutzt werden kann.

3 Kategorien beim Staatspreis Digitalisierung 2019

Drei Kategorien stehen dabei zur Auswahl:

Staatspreis Digitale Produkte und Lösungen

Mit diesem Staatspreis werden hervorragende digitale Produkte, Dienste und Anwendungen ausgezeichnet. Neben Neuheit, Innovationsgrad und Marktpotential spielen auch Usability und Nutzen für AnwenderInnen eine entscheidende Rolle bei der Auswahl der nominierten Projekte.

Staatspreis Digitale Transformation

Durch digitale Technologien, Infrastrukturen und Anwendungen werden immer neue Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft digitalisiert. Beispiele dafür sind die Digitalisierung analoger Prozesse und Geschäftsmodelle, die Entstehung neuer Geschäftsmodelle und die Kombination von Geschäftsmodellen und Wertschöpfungsketten bis hin zu übergreifenden Wertschöpfungsnetzwerken. Dieser Staatspreis widmet sich diesem Themenfeld und zeichnet vorbildliche Leistungen und Ergebnisse der digitalen Transformation aus.

Staatspreis Künstliche Intelligenz

Mit lernenden Machinen, digitalen Assistenten und autonom agierenden Systemen beginnt die nächste Phase des digitalen Wandels. Mit diesem Staatspreis werden innovative Lösungen in diesem Bereich ausgezeichnet.

Neben den drei genannten Kategorien wird auch ein Sonderpreis “Digitale Verwaltung” vergeben.

⇒ Mehr Information und Einreichung auf der Page der FFG

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Analyser, CSRD, EU-Taxonomie
(c) - PwC Österreich -Das Konsortium des Projekts "Analyser" beim Kick-Off.

Die Regeln der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die in den kommenden Jahren sukzessive schlagend werden, bedeuten für zahlreiche österreichische Unternehmen eine Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei vielen von diesen – auch jene, die freiwillig schon früher als erforderlich mit der Umsetzung starten – werden Schwierigkeiten erwartet, die Anforderungen zu erfüllen, da insbesondere KMU nicht über ausreichend Kapazitäten für interne Nachhaltigkeitsabteilungen verfügen würden.

CSRD und Taxonomie

Dies gilt im Besonderen für die EU-Taxonomie, die ergänzend zur CSRD anzuwenden ist. Gemäß ihr müssen die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens als nachhaltig oder nicht-nachhaltig deklariert werden.

Die Verordnung umfasst umfangreiche und detaillierte Kriterien, die für Ungeübte nicht leicht zu verstehen sind. Deshalb will in einem kürzlich gestarteten Forschungsprojekt namens “AI Enabled Sustainability Jurisdiction Demonstrator” (Analyser) ein Forschungskonsortium KI-basierte Module entwickeln. Die sollen es auch ungeschulten Anwenderinnen und Anwendern ermöglichen, die gesetzlichen Meldepflichten zu erfüllen. So soll eine Erleichterung für Unternehmen erzielt werden.

“Das oberste Ziel unseres Projekts ist es, die Zahl der KMU zu erhöhen, die selbstständig in der Lage sind, die EU-Taxonomie in guter Qualität zu berichten”, erklärt Maximilian Nowak, der das Projekt bei Fraunhofer Austria leitet.

Das Konsortium

Das Konsortium, bestehend aus Fraunhofer Austria, Universität Innsbruck, Technischer Universität (TU) Wien, Leiwand AI, PwC Wirtschaftsprüfgesellschaft, der Wirtschaftsagentur Niederösterreich ecoplus, Murexin und Lithoz wird dafür Teile des Prozesses mithilfe von Künstlicher Intelligenz automatisieren. Ein Chatbot, der auf einem eigens kreierten Sprachmodell beruht, soll mit den Anwenderinnen und Anwendern im Dialog stehen und sicherstellen, dass alle benötigten Dokumente vorliegen.

Es sind nämlich viele Fragen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu klären: Welche wirtschaftlichen Aktivitäten gibt es im Unternehmen? Wie umfangreich sind diese? Welche davon sind taxonomiefähig, können also überhaupt nach den Kriterien bewertet werden?

Josef Baumüller, der von Seiten der TU Wien an dem Projekt beteiligt ist, sagt: “Es ist vielen noch nicht bewusst, wie komplex die Anforderungen zunächst an die Datenerhebung und anschließend an die Klassifizierung sind. Die Prozesslandschaft im Unternehmen muss erfasst und auf die Vorgaben der EU-Taxonomie übergeleitet werden, darüber hinaus gilt es, relevante Datenbedarfe zu identifizieren und im Sinne der Effizienz v.a. bereits vorhandene Datenbestände zu nützen.”

CSRD-Berichterstattung eine Herausforderung

Dass eine Unterstützung der Unternehmen unumgänglich ist, sagt auch Stefan Merl von der PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: “Wir spüren bereits jetzt eine massive Zunahme in den Anfragen von Unternehmen, insbesondere von KMU, die sehen, dass die Erfüllung der CSRD-Berichterstattungspflichten eine große Herausforderung ist. Es führt kein Weg daran vorbei, eine automatisierte Lösung zu entwickeln, die weit über den Automatisierungsgrad bestehender Tools hinausgeht. Genau das wollen wir im Projekt ‘Analyser’ verwirklichen.”

Dabei ist essenziell, dass die im Tool eingesetzte KI fair, nachvollziehbar und korrekt arbeitet. Dafür soll Leiwand AI GmbH die nötige Expertise in das Projekt einbringen.

“In einer so kritischen Angelegenheit wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es besonders wichtig, dass auch Maßnahmen hinsichtlich einer zuverlässigen und fairen KI-Lösung getroffen werden. Durch den Einsatz verschiedener Methoden rund um nachhaltige und vertrauenswürdige KI werden wir dazu beitragen, dass der ‘Analyser’ gesicherte Informationen liefert, fair in Bezug auf Bias und Diskriminierung ist und im Einklang mit dem EU AI Act steht”, sagt Mira Reisinger, Data Scientist bei Leiwand AI.

Das Projekt ist im Herbst 2024 gestartet, läuft über drei Jahre und wird durch die FFG aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gefördert.

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