16.05.2019

Staatsanwaltschaft ermittelt laut Medienberichten gegen Amabrush

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt Medienberichten zufolge gegen das Startup Amabrush, weil ein Verdacht wegen "schweren Betrugs" vorliegt.
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Amabrush
(c) Amabrush: Kritik am österreichischen Zahnhygiene-Startup Amabrush reißt nicht ab

Laut Berichten des Standard und der Futurezone ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nun gegen das Wiener Startup Amabrush. Man sehe einen „Verdacht strafbarer Handlungen“ aufgrund damals noch nicht erfolgter Lieferungen und der mittlerweile vielfach attestierten, mangelhaften Reinigungsleistung, heißt es in den Berichten.

Die „Wunderzahnbürste“ wurde von vielen Beobachtern als eine Beschleunigung der Mundhygiene gepriesen, diverse Tests ließen jedoch starke Zweifel an der Reinigungsleistung aufkommen. Ende April hatte dann der Verbraucherschutzverein (VSV) von Peter Kolba (Bürgerrechtesprecher der Liste Jetzt) eine Sachverhaltsdarstellung bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA)eingebracht.

Laut Kolba hat nun die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen das Startup aufgenommen. Von der Behörde heißt es gegenüber dem Standard, man ermittle gegen „fünf Personen und einen Verband“, die in Zusammenhang mit einer „vollautomatischen Zahnbürste“ des „schweren Betrugs“ verdächtigt werden. Namen werden nicht genannt. Zudem ist unklar, wie lange die Sondierungen dauern werden. Beim VSV denkt man nun darüber nach, auch in den USA gegen Amabrush vorzugehen.

So reagiert Amabrush

Auf Anfrage des brutkasten reagiert Werner Beninger, Sprecher von Amabrush, auf die Vorwürfe. Er bestätigt, dass das Anliegen bei der Staatsanwaltschaft liege und daher wohl auch ermittelt werde. Morgen habe er einen Termin beim Anwalt, nach dem er weitere Details kommunizieren kann. Per Email hält er außerdem die weiteren Punkte fest.

  1. amabrush ist ein Startup. Jede Firmengründung ist unternehmerisches Risiko, jede Investition in ein solches Unternehmen ist Risikokapital – wäre es dies nicht, wäre auch keine Crowdfunding-Finanzierung nötig gewesen.
  2. amabrush arbeitet intensiv daran, das Produkt zu verbessern und die technischen Probleme auszuräumen – dass dies sich verzögern kann, einzelne Kooperationspartner gewechselt werden mussten, weil sie den Ansprüchen nicht genügt haben, liegt in der Natur der Sache bei einem innovativen Produkt und einem Startup-Unternehmen.
  3. die Aktion des Herrn Kolba und seines von ihm ins Leben gerufenen Privatvereins richtet sich von selbst – Kolba ist weder Konsumentenschützer noch hat er irgendeine andere offizielle Funktion. Nicht umsonst versucht er möglichst viele angeblich Geschädigte zu sammeln um eine Prozessfinanzierung zustande zu bringen. Die Zahl, die von Kolba genannt wird entspricht nicht einmal fünf Prozent der Crowdinvestoren.
  4. Dass jemand, der nur in geschützten Werkstätten gearbeitet hat, mit unternehmerischem Risiko und mit den Startproblemen eines Startups und einer neuen Technik nichts anfangen kann, ist zwar traurig, aber nachvollziehbar.
  5. Wenn eine solche Anzeige, wie jene Kolbas bei der Staatsanwaltschaft einlangt, ist diese verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen. Die haltlosen Vorwürfe Kolbas werden Punkt für Punkt ausgeräumt, sobald wir von der Staatsanwaltschaft dazu die Möglichkeit bekommen.
  6. Der Betrugsvorwurf ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten – welchen Vorteil der amabrush-Gründer und dessen Mitarbeiter daraus ziehen hätte sollen, dass die Produktentwicklung nicht so reibungslos vor sich geht, wie gedacht, wird wohl auch Kolba kaum erklären können
  7. Die Standardonline-Geschichte von heute gibt den unveränderten Stand seit mehr als einem Monat wieder, also seit Einbringen der Anzeige. Sie enthält genau NICHTS Neues und fußt auf einem aktuellen Facebook-posting Kolbas.

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Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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