16.05.2019

Staatsanwaltschaft ermittelt laut Medienberichten gegen Amabrush

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt Medienberichten zufolge gegen das Startup Amabrush, weil ein Verdacht wegen "schweren Betrugs" vorliegt.
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Amabrush
(c) Amabrush: Kritik am österreichischen Zahnhygiene-Startup Amabrush reißt nicht ab

Laut Berichten des Standard und der Futurezone ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nun gegen das Wiener Startup Amabrush. Man sehe einen „Verdacht strafbarer Handlungen“ aufgrund damals noch nicht erfolgter Lieferungen und der mittlerweile vielfach attestierten, mangelhaften Reinigungsleistung, heißt es in den Berichten.

Die „Wunderzahnbürste“ wurde von vielen Beobachtern als eine Beschleunigung der Mundhygiene gepriesen, diverse Tests ließen jedoch starke Zweifel an der Reinigungsleistung aufkommen. Ende April hatte dann der Verbraucherschutzverein (VSV) von Peter Kolba (Bürgerrechtesprecher der Liste Jetzt) eine Sachverhaltsdarstellung bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA)eingebracht.

Laut Kolba hat nun die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen das Startup aufgenommen. Von der Behörde heißt es gegenüber dem Standard, man ermittle gegen „fünf Personen und einen Verband“, die in Zusammenhang mit einer „vollautomatischen Zahnbürste“ des „schweren Betrugs“ verdächtigt werden. Namen werden nicht genannt. Zudem ist unklar, wie lange die Sondierungen dauern werden. Beim VSV denkt man nun darüber nach, auch in den USA gegen Amabrush vorzugehen.

So reagiert Amabrush

Auf Anfrage des brutkasten reagiert Werner Beninger, Sprecher von Amabrush, auf die Vorwürfe. Er bestätigt, dass das Anliegen bei der Staatsanwaltschaft liege und daher wohl auch ermittelt werde. Morgen habe er einen Termin beim Anwalt, nach dem er weitere Details kommunizieren kann. Per Email hält er außerdem die weiteren Punkte fest.

  1. amabrush ist ein Startup. Jede Firmengründung ist unternehmerisches Risiko, jede Investition in ein solches Unternehmen ist Risikokapital – wäre es dies nicht, wäre auch keine Crowdfunding-Finanzierung nötig gewesen.
  2. amabrush arbeitet intensiv daran, das Produkt zu verbessern und die technischen Probleme auszuräumen – dass dies sich verzögern kann, einzelne Kooperationspartner gewechselt werden mussten, weil sie den Ansprüchen nicht genügt haben, liegt in der Natur der Sache bei einem innovativen Produkt und einem Startup-Unternehmen.
  3. die Aktion des Herrn Kolba und seines von ihm ins Leben gerufenen Privatvereins richtet sich von selbst – Kolba ist weder Konsumentenschützer noch hat er irgendeine andere offizielle Funktion. Nicht umsonst versucht er möglichst viele angeblich Geschädigte zu sammeln um eine Prozessfinanzierung zustande zu bringen. Die Zahl, die von Kolba genannt wird entspricht nicht einmal fünf Prozent der Crowdinvestoren.
  4. Dass jemand, der nur in geschützten Werkstätten gearbeitet hat, mit unternehmerischem Risiko und mit den Startproblemen eines Startups und einer neuen Technik nichts anfangen kann, ist zwar traurig, aber nachvollziehbar.
  5. Wenn eine solche Anzeige, wie jene Kolbas bei der Staatsanwaltschaft einlangt, ist diese verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen. Die haltlosen Vorwürfe Kolbas werden Punkt für Punkt ausgeräumt, sobald wir von der Staatsanwaltschaft dazu die Möglichkeit bekommen.
  6. Der Betrugsvorwurf ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten – welchen Vorteil der amabrush-Gründer und dessen Mitarbeiter daraus ziehen hätte sollen, dass die Produktentwicklung nicht so reibungslos vor sich geht, wie gedacht, wird wohl auch Kolba kaum erklären können
  7. Die Standardonline-Geschichte von heute gibt den unveränderten Stand seit mehr als einem Monat wieder, also seit Einbringen der Anzeige. Sie enthält genau NICHTS Neues und fußt auf einem aktuellen Facebook-posting Kolbas.

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© Harrison Broadbent

Die Europäische Kommission plant eine Neuauflage ihres Halbleiter-Gesetzes. Laut einem internen Papier, über das die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, soll der geplante „Chips Act 2.0“ staatliche Anreize schaffen, damit Regierungen gezielt Halbleiter von europäischen Startups erwerben.

Öffentliche Beschaffung als Hebel

Wie Reuters berichtet, verschiebt die neue Initiative den Fokus von der Angebots- auf die Nachfrageseite. Der vor drei Jahren eingeführte erste Chips Act sollte den weltweiten Marktanteil der EU bis 2030 auf 20 Prozent verdoppeln. Aktuell liegt dieser jedoch bei lediglich rund zehn Prozent. Mit dem neuen Vorhaben will man vor allem die Abhängigkeiten von Produktionen in Amerika sowie Ostasien verringern.

Um das Wachstum anzukurbeln, soll nun die öffentliche Innovationsbeschaffung als strategisches Instrument genutzt werden. Damit will die EU heimische Startups und Scaleups unterstützen. Zudem sind sogenannte „Demand Accelerators“ geplant, die Anbieter und Endnutzer über Abnahmevereinbarungen sowie ein eigenes Nachfrageforum direkt vernetzen.

120 Milliarden Euro Investitionsbedarf

Das Papier beziffert auch das finanzielle Fundament: Das europäische Halbleiter-Ökosystem benötigt bis 2035 rund 120 Milliarden Euro an öffentlichen und privaten Investitionen. EU-Tech-Kommissarin Henna Virkkunen stellt das Paket voraussichtlich am 3. Juni vor.

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