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Kyocera ist ein weltweit agierender Anbieter im Bereich Informations- und Dokumentenmanagement. Nun kooperiert das Unternehmen bei der digitalen Unterschrift mit sproof, dem Salzburger Startup für digitale Signaturen.
Sproof in Kyocera Workflow Manager integriert
Mit der Einbindung in die DMS-Lösung “Kyocera Workflow Manager” sollen Kunden in Deutschland ab sofort eine sichere und rechtsgültige Unterschriftfunktion für jegliche Art von digitalen Dokumenten nutzen können.
“Sproof ist die ideale Ergänzung zu unserem DMS-Portfolio”, sagt Ralph Rotmann, Business Development Manager DMS/ECM bei Kyocera Document Solutions. “Sproof ist einfach, sicher, intuitiv zu bedienen und lässt sich perfekt in unseren Kyocera Workflow-Manager integrieren, um direkt aus dem Dokumentenmanagement-System heraus einen Signaturprozess anzustoßen.”
Auch die Salzburger freuen sich über die neue Zusammenarbeit: “Es ist eine ganz besondere Ehre, dass ein absoluter Spitzenreiter im Bereich DMS-Lösungen wie Kyocera auf die Plattform von sproof setzt”, sagt Clemens Brunner, Co-Gründer und CEO.
Die Anfänge: Sproof wurde 2020 in Salzburg gegründet und bietet eine DSGVO- und eiDAS-konforme Plattform für das Signieren von digitalen Dokumenten an. Mittlerweile konnte das junge Unternehmen mit seiner All-In-One Lösung und direkt integrierten Schnittstellen für das Ausstellen und Einholen digitaler Signaturen einige international agierende Unternehmen von sich überzeugen, wie etwa Sony.
Rechtsgültigkeit und Datenschutz im Vordergrund
Zur Erklärung: In der Europäischen Union ist mit der eIDAS-Verordnung geregelt, welche Anforderungen an digitale Signaturen gestellt werden. Hier ist auch der rechtliche Status der unterschiedlichen Arten von digitalen Unterschriften festgelegt.
“Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, digital zu unterschreiben: einfach, fortgeschritten und qualifiziert. Trotz des oberflächlich gleichen Aussehens der digitalen Signaturen auf dem finalen Dokument, sind der Status der jeweiligen Art der digitalen Signatur und ihre Verbindlichkeit unterschiedlich”, erzählt Fabian Knirsch, Co-Gründer und CTO von sproof. Nur die sogenannten “Qualifizierten Elektronischen Signaturen” (QES) sind rechtlich der handschriftlich getätigten Unterschrift gleichgestellt. Dies ist in Österreich im §4 Abs. 1 Signaturgesetz festgelegt.
Auch Datensicherheit spielt eine wichtige Rolle, da im Sinne des Datenschutzes einerseits die gesetzlichen Anforderungen der DSGVO zu erfüllen und andererseits auch auf Seiten der IT-Infrastruktur ein hoher Grad an Sicherheit gewährleistet werden muss.
Sproof agiert innerhalb der EU
“Alle über sproof bearbeiteten Dokumente werden ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union verarbeitet” so Knirsch abschließend. “Bei der Datenverarbeitung werden keine Informationen auf Servern von Drittstaaten, zum Beispiel den USA, gespeichert, da dies nicht DSGVO-konform wäre.”