22.02.2023

Sproof startet Kooperation mit Kyocera

Das Salzburger Startup Sproof, das sich auf digitale Signaturen spezialisiert hat, konnte einen prominenten Kooperationspartner für sich gewinnen.
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sproof, kyocera
(c) Sproof - Clemens Brunner (l.) und Fabian Knirsch von sproof.

Kyocera ist ein weltweit agierender Anbieter im Bereich Informations- und Dokumentenmanagement. Nun kooperiert das Unternehmen bei der digitalen Unterschrift mit sproof, dem Salzburger Startup für digitale Signaturen.

Sproof in Kyocera Workflow Manager integriert

Mit der Einbindung in die DMS-Lösung „Kyocera Workflow Manager“ sollen Kunden in Deutschland ab sofort eine sichere und rechtsgültige Unterschriftfunktion für jegliche Art von digitalen Dokumenten nutzen können.

„Sproof ist die ideale Ergänzung zu unserem DMS-Portfolio“, sagt Ralph Rotmann, Business Development Manager DMS/ECM bei Kyocera Document Solutions. „Sproof ist einfach, sicher, intuitiv zu bedienen und lässt sich perfekt in unseren Kyocera Workflow-Manager integrieren, um direkt aus dem Dokumentenmanagement-System heraus einen Signaturprozess anzustoßen.“

Auch die Salzburger freuen sich über die neue Zusammenarbeit: „Es ist eine ganz besondere Ehre, dass ein absoluter Spitzenreiter im Bereich DMS-Lösungen wie Kyocera auf die Plattform von sproof setzt“, sagt Clemens Brunner, Co-Gründer und CEO.

Die Anfänge: Sproof wurde 2020 in Salzburg gegründet und bietet eine DSGVO- und eiDAS-konforme Plattform für das Signieren von digitalen Dokumenten an. Mittlerweile konnte das junge Unternehmen mit seiner All-In-One Lösung und direkt integrierten Schnittstellen für das Ausstellen und Einholen digitaler Signaturen einige international agierende Unternehmen von sich überzeugen, wie etwa Sony.

Rechtsgültigkeit und Datenschutz im Vordergrund

Zur Erklärung: In der Europäischen Union ist mit der eIDAS-Verordnung geregelt, welche Anforderungen an digitale Signaturen gestellt werden. Hier ist auch der rechtliche Status der unterschiedlichen Arten von digitalen Unterschriften festgelegt.

„Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, digital zu unterschreiben: einfach, fortgeschritten und qualifiziert. Trotz des oberflächlich gleichen Aussehens der digitalen Signaturen auf dem finalen Dokument, sind der Status der jeweiligen Art der digitalen Signatur und ihre Verbindlichkeit unterschiedlich“, erzählt Fabian Knirsch, Co-Gründer und CTO von sproof. Nur die sogenannten „Qualifizierten Elektronischen Signaturen“ (QES) sind rechtlich der handschriftlich getätigten Unterschrift gleichgestellt. Dies ist in Österreich im §4 Abs. 1 Signaturgesetz festgelegt.

Auch Datensicherheit spielt eine wichtige Rolle, da im Sinne des Datenschutzes einerseits die gesetzlichen Anforderungen der DSGVO zu erfüllen und andererseits auch auf Seiten der IT-Infrastruktur ein hoher Grad an Sicherheit gewährleistet werden muss.

Sproof agiert innerhalb der EU

„Alle über sproof bearbeiteten Dokumente werden ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union verarbeitet“ so Knirsch abschließend. „Bei der Datenverarbeitung werden keine Informationen auf Servern von Drittstaaten, zum Beispiel den USA, gespeichert, da dies nicht DSGVO-konform wäre.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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