30.05.2025
AIT POSTER AWARD

Spin-offs und Innovation im Fokus: AIT zeichnet diese Jungforscher:innen aus

Auch dieses Jahr zeichnet AIT mit seinem Poster Award junge Forscher:innen aus, um die Bedeutung von Spin-offs und innovativen Forschungen in den Vordergrund zu rücken.
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Die Preisträger:innen des diesjährigen Poster Awards 2025. (c) AIT
v.l.n.r.: Michael Moll (accent, CEO), Alexander Svejkovsky, Emmily Zaiser, Martin Krammer, Anja Dakic, Doris Agneter (c) AIT

Das AIT (Austrian Institute of Technology) vergibt jährlich den Poster Award, um gezielt unternehmerisches Denken und Innovationsgeist bei jungen Forscher:innen zu fördern. Damit will das AIT die Basis für künftige Spin-offs und technologiegetrieben Startups schaffen. Forschungsprojekte mit klarem Anwendungspotenzial und Perspektiven für wirtschaftliche Verwertung stehen hierbei im Fokus des Poster Awards.

„Innovative Forschung muss real wirken und skalierbare Geschäftsmodelle ermöglichen. Genau das fördern wir mit dem Poster Award. Unser Ziel ist es, junge Talente zu ermutigen, ihre Ideen direkt im Kontext von Markt, Anwendung und gesellschaftlichem Nutzen weiterzuentwickeln und frühzeitig an die Möglichkeit einer erfolgreichen Ausgründung zu denken“, so Alexander Svejkovsky, Managing Director des AIT.

Innovative Projekte aus unterschiedlichen Branchen

Insgesamt präsentierten elf Forscher:innen aus sechs AIT-Centern ihre innovativen Projekte. Thematisch waren die Projekte bunt gemischt in Bereichen der Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Mobilität und Life Sciences. Diese Woche wurden die besten Arbeiten bei einer Preisverleihung präsentiert.

Mit dabei sind seit vielen Jahren der niederösterreichische Startup-Inkubator accent und der Venture Capital Fonds tecnet equity. Durch diese Zusammenarbeit will man unternehmerisches Know-how einbringen und der Transfer von Forschung in marktfähige Anwendungen fördern.

„Forschungsergebnisse sind die Basis für künftige Innovationen und wirtschaftliche Wertschöpfung. Wir unterstützen die Wissenschaftler:innen des AIT dabei, frühzeitig geeignete Verwertungsstrategien zu entwickeln und passende Finanzierungen zu identifizieren. Dieses Wissen um wirtschaftliche Umsetzung sollte möglichst frühzeitig an junge Talente vermittelt werden“, sagt Doris Agneter, Geschäftsführerin des Venture Capital Fonds tecnet equity.

Erster Platz für nachhaltige Wasserstoffproduktion

Martin Krammer gewinnt den ersten Platz des AIT Poster Awards. Er präsentierte eine Lösung für eine der zentralen Herausforderungen der Protonenaustauschmembran (PEM)-Elektrolyse. Die Herausforderung hier ist die Abhängigkeit von teuren und seltenen Platinmetallen – insbesondere von Iridium.

Krammer gelang es, mittels eines innovativen Verfahrens den Verbrauch von PGM (Platingruppenmetallen) um bis zu einem Faktor zehn zu senken. Dadurch könnten die Kosten deutlich gesenkt und die Ressourcen optimiert werden, so heißt es in der Presseaussendung. Seine Arbeit würde den Grundstein für eine skalierbare sowie kostengünstigere und umweltfreundlichere PEM-Elektrolysetechnologie legen und gleichzeitig neue Anwendungsmöglichkeiten in ähnlichen Bereichen wie etwa der Brennstoffzellentechnologie öffnen.

Zweiter und dritter Platz

Den zweiten Platz konnte Emmily Zaiser mit ihrem „balanced homodyne Detektor“ für sich gewinnen. Durch die Nutzung von Standardkomponenten ist dieser neue Detektor gut für integrierte Systeme in Quantenkommunikation, Quantencomputing und Zufallsgeneration geeignet und ermöglicht eine breite technologische Skalierung.

Der dritte Platz geht an Anja Dakic, die mit ihrem Kanal-Emulator überzeugte. Er simuliert realitätsnah Funkverbindungen zwischen Fahrzeugen unter Laborbedingungen. Das ermöglicht ein Test der Vehicle-to-Everything (V2X)- Technologen und reduziert aufwendige Praxistests. Damit trage der Emulator maßgeblich zur Verkehrssicherheit bei, heißt es bei der Preisverleihung.

AIT fördert Spin-offs

„In den letzten Jahren haben wir am AIT sieben Spin-offs erfolgreich gegründet, zwei allein im letzten Jahr, weitere sind in konkreter Vorbereitung“, erklärt Svejkovsky. „Die Spin-off-Themen reichen von Life Sciences bis hin zu digitaler Plattformökonomie und Lösungen für Stadtentwicklung und Infrastruktur“, so Svejkovsky weiter.

Besonders entscheidend für den Erfolg der Spin-offs seien Kooperationen mit Universitäten und Förderagenturen, Inkubatoren und Industriepartnern. Es werden gezielt Netzwerke geschaffen, um den Übergang von Forschung zur wirtschaftlichen Nutzung optimal zu gestalten, so Svejkovsky. Durch dieses Vorgehen sollen Innovationen aus dem AIT wirksam und skalierbar am Markt etabliert werden.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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