19.05.2022

Wissenschaftsministerium stellt 15 Millionen Euro für Förderprogramm „Spin-off Fellowship“ bereit

Mit dem Förderprogramm "Spin-off Fellowship" sollen Ausgründungen an österreichischen Hochschulen unterstützt werden. Am Donnerstag kündigte Wissenschaftsminister Martin Polaschek eine neue Ausschreibung und zusätzliche finanzielle Mitteln an.
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Der Fördertopf für das Förderprogramm Spin-off Fellowship, das von der FFG im Auftrag des Wissenschaftsministeriums (BMBWF) abgewickelt wird, erhält zusätzliche finanzielle Mittel. Insgesamt stehen für die neue Ausschreibungsrunde 15 Millionen Euro bereit. Das gab Wissenschaftsminister Martin Polaschek am Donnerstag in Wien bekannt.

Das Programm, das bereits seit September 2017 existiert, unterstützt Forscher:innen bei Ausgründungen an heimischen Hochschulen. Die zusätzlichen finanziellen Mitteln gliedern sich laut Polaschek auch in die Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Strategie) ein. Diese umfasst in Bezug auf „Spin-offs“ ein ambitioniertes Ziel. Bis 2030 soll sich die Zahl an akademischen Ausgründungen in Österreich verdoppeln.

Die bisherige Bilanz des Spin-off Fellowship

Im Zuge der Präsentation der neuen Ausschreibungsrunde zogen Polaschek und FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth auch Bilanz zu bereits abgeschlossenen Ausschreibungsrunden. Im Rahmen des Förderprogramms Spin-off Fellowships des BMBWF wurden bisher in drei Ausschreibungsrunden 91 Projekte eingereicht. Davon wurden 24 Projekte mit 8,7 Mio. Euro gefördert. Insgesamt sind daraus bislang 13 Spin-offs entstanden. Mit den neuen finanziellen Mitteln stehen somit rund sechs Millionen Euro mehr für das Programm zur Verfügung.

Die Eckpunkte des Programms

Als Vorbild des Förderprogramms dient laut Egerth das „ETH Pioneer Fellowship“-Programm der ETH Zürich, das bereits seit mehreren Jahren erfolgreich Spin-offs hervorbringt. Im Rahmen des Spin-off Fellowships werden Forscher:innen sowie Studierende mit innovativen Ideen und Unternehmergeist bei der Weiterentwicklung ihrer Ideen in Richtung Ausgründung unterstützt.

Bis zu 500.000 Euro stehen dabei pro Projekt zur Verfügung. Die Förderquote beträgt 100 Prozent, wobei sich die Projektlaufzeit auf mindestens zwölf bis maximal 18 Monate beläuft. „Mit Hilfe des Programms können sich die Fellow-Teams voll und ganz auf die technische Weiterentwicklung ihrer Produkte und Dienstleistungen konzentrieren sowie ein Basiswissen für gründungsrelevante Themen erarbeiten“, so Egerth über die Zielsetzung. Weiters soll auch das Verwertungsinteresse von bestehendem Wissen an den österreichischen Hochschulen gefördert werden.

Informationen zur Einreichung

Antragstellungen für die neue Ausschreibung sind ab sofort möglich, wobei die Einreichfrist bis September 2022 geöffnet ist. Laut FFG können geförderte Projekte voraussichtlich im ersten Quartal 2023 starten. Als Fellows und Zielgruppe des Programms gelten all jene forschungs- und gründungsaffinen Personen, die mindestens einen Bachelorabschluss haben. Alle relevanten Informationen und formalen Voraussetzungen findet ihr auch auf der Website der FFG.


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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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