19.05.2022

Wissenschaftsministerium stellt 15 Millionen Euro für Förderprogramm „Spin-off Fellowship“ bereit

Mit dem Förderprogramm "Spin-off Fellowship" sollen Ausgründungen an österreichischen Hochschulen unterstützt werden. Am Donnerstag kündigte Wissenschaftsminister Martin Polaschek eine neue Ausschreibung und zusätzliche finanzielle Mitteln an.
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Der Fördertopf für das Förderprogramm Spin-off Fellowship, das von der FFG im Auftrag des Wissenschaftsministeriums (BMBWF) abgewickelt wird, erhält zusätzliche finanzielle Mittel. Insgesamt stehen für die neue Ausschreibungsrunde 15 Millionen Euro bereit. Das gab Wissenschaftsminister Martin Polaschek am Donnerstag in Wien bekannt.

Das Programm, das bereits seit September 2017 existiert, unterstützt Forscher:innen bei Ausgründungen an heimischen Hochschulen. Die zusätzlichen finanziellen Mitteln gliedern sich laut Polaschek auch in die Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Strategie) ein. Diese umfasst in Bezug auf „Spin-offs“ ein ambitioniertes Ziel. Bis 2030 soll sich die Zahl an akademischen Ausgründungen in Österreich verdoppeln.

Die bisherige Bilanz des Spin-off Fellowship

Im Zuge der Präsentation der neuen Ausschreibungsrunde zogen Polaschek und FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth auch Bilanz zu bereits abgeschlossenen Ausschreibungsrunden. Im Rahmen des Förderprogramms Spin-off Fellowships des BMBWF wurden bisher in drei Ausschreibungsrunden 91 Projekte eingereicht. Davon wurden 24 Projekte mit 8,7 Mio. Euro gefördert. Insgesamt sind daraus bislang 13 Spin-offs entstanden. Mit den neuen finanziellen Mitteln stehen somit rund sechs Millionen Euro mehr für das Programm zur Verfügung.

Die Eckpunkte des Programms

Als Vorbild des Förderprogramms dient laut Egerth das „ETH Pioneer Fellowship“-Programm der ETH Zürich, das bereits seit mehreren Jahren erfolgreich Spin-offs hervorbringt. Im Rahmen des Spin-off Fellowships werden Forscher:innen sowie Studierende mit innovativen Ideen und Unternehmergeist bei der Weiterentwicklung ihrer Ideen in Richtung Ausgründung unterstützt.

Bis zu 500.000 Euro stehen dabei pro Projekt zur Verfügung. Die Förderquote beträgt 100 Prozent, wobei sich die Projektlaufzeit auf mindestens zwölf bis maximal 18 Monate beläuft. „Mit Hilfe des Programms können sich die Fellow-Teams voll und ganz auf die technische Weiterentwicklung ihrer Produkte und Dienstleistungen konzentrieren sowie ein Basiswissen für gründungsrelevante Themen erarbeiten“, so Egerth über die Zielsetzung. Weiters soll auch das Verwertungsinteresse von bestehendem Wissen an den österreichischen Hochschulen gefördert werden.

Informationen zur Einreichung

Antragstellungen für die neue Ausschreibung sind ab sofort möglich, wobei die Einreichfrist bis September 2022 geöffnet ist. Laut FFG können geförderte Projekte voraussichtlich im ersten Quartal 2023 starten. Als Fellows und Zielgruppe des Programms gelten all jene forschungs- und gründungsaffinen Personen, die mindestens einen Bachelorabschluss haben. Alle relevanten Informationen und formalen Voraussetzungen findet ihr auch auf der Website der FFG.


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5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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