09.10.2023

So gut schlägt sich Speedinvest im internationalen VC-Vergleich

Ein aktuelles Ranking von Dealroom zeigt, dass der Wiener VC Speedinvest in der EMEA-Region ganz oben mitspielt.
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Speedinvest CEO Oliver Holle | (c) Klaus Vyhnalek
Speedinvest-CEO Oliver Holle | Foto: Klaus Vyhnalek

Die Plattform Dealroom.co stellte nun ihr jährliches VC-Fonds-Ranking online. Der Rang bezieht sich – in unterschiedlicher Gewichtung – auf die Anzahl an Unicorns und „Future Unicorns“ (Bewertung zw. 250 Mio. und 1 Mrd. US-Dollar) im Portfolio. Dabei zeigt sich einmal mehr: Auf globaler Ebene dominieren Risikokapitalgeber aus den USA. Mit der britischen Index Ventures auf Platz 8 hat es nur ein Nicht-US-Fonds in die globalen Top 15 geschafft. Auch von den weiteren Top 100 kommt weit mehr als die Hälfte aus den Vereinigten Staaten. Knapp nicht in die Top 100 schaffte es der Wiener VC Speedinvest mit Platz 104.

Speedinvest global auf Platz 35 der Seed-VCs

Damit kann die Investmentgesellschaft rund um CEO Oliver Holle durchaus zur globalen Elite gezählt werden. Das zeigt sich umso deutlicher, wenn man die kleinteiligeren Rankings ansieht. So liegt Speedinvest mit seinen acht Unicorns und 23 „Future Unicorns“ im globalen Ranking der Seed-VCs bereits auf Platz 35 (als insgesamt 9. Nicht-US-Fonds in dieser Tabelle).

Rang 15 und Rang 7 für Speedinvest innerhalb der EMEA-Region

Im Gesamt-Ranking für die EMEA-Region (nicht nach Sitz des VCs, sondern nach Investments in Startups in der Region) liegt Speedinvest dann schon auf Platz 15. Im EMEA-Ranking der Seed-VCs gelingt mit Rang 7 eine Top 10-Platzierung. Im DACH-Raum liegt der Wiener VC insgesamt auf Platz 5.

Starkes Gewicht von Seed-Investments in spätere Unicorns

Speedinvest profitiert in den Rankings stark von der vorgenommenen Gewichtung. Unicorns, in die bereits in der Seed-Phase investiert wurden, zählen im benutzten Index mit 100 Punkten ungleich mehr als solche, in die in der Serie A (30 Punkte) oder ab der Serie B (10 Punkte) investiert wurden. Bei den „Future Unicorns“ werden analog zehn, drei und ein Punkt vergeben.

Uniqa Ventures, Elevator Ventures und Highline Ventures schaffen es ins EMEA-Ranking

Nach Speedinvest kommt übrigens lange nichts aus Österreich. Der Corporate VC Uniqa Ventures schafft es mit Platz 99 im EMEA-Gesamtranking hauchdünn in die Top 100. Mit Elevator Ventures (Tochter der Raiffeisen Bank International) auf Platz 239 folgt ein weiterer heimischer Corporate VC. Mit der Wiener Highline Ventures auf Rang 380 folgt noch ein einziger heimischer VC im EMEA-Gesamtranking. Die vergleichsweise unbekannte Beteiligungsgesellschaft war Seed-Investor bei GoStudent.

Kein Binance-Inkubator im Kärntner Alpendorf Malta

Ein skurriles Detail: Im globalen Ranking wird Binance Labs auf Platz 332 als österreichischer VC angeführt. Als Sitz der Tochter des ursprünglich chinesischen Krypto-Riesen, der aktuell offiziell keinen Hauptsitz hat, wird die 1.900-Seelen-Gemeinde Malta in Kärnten angegeben. Tatsächlich hat der Krypto-Inkubator, der auch Investments tätigt, seinen Sitz im Staat Malta. Dealroom wurden schon in der Vergangenheit mehrmals grobe Ungenauigkeiten in den verwendeten Daten vorgeworfen.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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