01.07.2020

Sparen vor dem Investieren: Sechs simple Tipps für den Umgang mit Geld

Überblick verschaffen, Ausgaben streichen, Fallen vermeiden: Wie man Schritt für Schritt einfach Geld spart, um es später anlegen zu können.
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Wer investieren möchte, der muss zuerst Geld sparen.
Wer investieren möchte, der muss zuerst Geld sparen. (c) Georg Schober / Adobe Stock / bluedesign

Aktien, Bitcoin oder Gold? Die Wahrheit ist doch: Bevor man sich mit Investments beschäftigen kann, muss man erstmal sparen. Kapital aufbauen. Sehr viele Menschen scheitern schon an dieser Hürde. Manche verdienen nicht genug, um sich etwas auf die Seite zu legen. Andere bekommen ein gutes Gehalt, haben aber trotzdem null Überblick über ihre Finanzen und sparen sich daher nichts an. Darum fangen wir heute klein an. Babyschritte. Hier sind sechs simple Tipps für den Umgang mit Geld.

1. Ein Haushaltsbuch führen

Das Wort klingt ungefähr so sexy wie „Webinar“ – aber jeder Mensch braucht eine grobe Aufstellung seiner Ein- und Ausgaben. Ohne Überblick wird die weitere Planung fast unmöglich. Viele kommen lange ohne Haushaltsbuch aus. Aber spätestens wenn die Kinder kommen, wird es eng. Dankenswerterweise machen die modernen Bank-Apps die Aufgabe leichter. Oft können sie Ausgaben nach Kategorie sortieren. Ein Blick lohnt sich.

+++ Mehr aus der Reihe „Junges Geld“ +++

Ein Berufseinsteiger mit 1500 Euro netto, der sich an jedem Arbeitstag einen Coffee-to-go für 3,50 Euro holt, spült 70 Euro pro Monat im Klo runter. Das sind fast fünf Prozent des Einkommens. Kann man machen, aber am besten in vollem Bewusstsein. Erster Schritt für ein Haushaltsbuch ist es aber, die Fixkosten aufzulisten. Das geht am einfachsten per Excel oder Google Sheets (das ist sogar gratis, spart Geld). Es gibt auch jede Menge Vorlagen und Apps.

2. Verbilligen, streichen, kündigen

Wer einen Überblick über Fixkosten und laufende Ausgaben hat, kann den Rotstift ansetzen. Für Strom und Gas gibt es fast immer günstigere Alternativen. Genauso beim Handyvertrag und der Autoversicherung. Manches wird bezahlt, aber nicht genutzt. Das Fitnessstudio ist da der Klassiker. Ein Zeitungabo aus Stundententagen vielleicht? Und Hand aufs Herz: Niemand braucht gleichzeitig Amazon Prime, Netflix, Disney plus und wie auch immer der Service von Apple heißt. Dasselbe gilt für Musikstreaming.

Auch das Bankkonto selbst kostet oft mehr als es muss. Viele haben zudem noch Kabelfernsehen, zahlen GIS und Kirchensteuer. Alles Ausgaben, die man überdenken kann.

3. Gängige Fallen meiden: Konsumkredite, Ratenzahlungen, App-Purchases, Kreditkarten, Autoleasing

Das Beispiel mit dem täglichen Kaffee ist ein gängiges, aber jeder Mensch hat unterschiedliche Konsummuster. Manche kaufen dauernd irgendwelches Zeug. Andere selten – und gehen dafür oft essen. Bei größeren Anschaffungen ist es ratsam, 48 Stunden zu warten. So vermeidet man Impulskäufe, die man später bereut. Beim wöchentlichen Supermarkteinkauf lohnt sich der Abstecher zum Diskonter.

Was auf jeden Fall, immer und ohne Ausnahme, zu vermeiden ist, sind Konsumkredite. Wenn man sich den Flatscreen nicht cash leisten kann, sollte man ihn auch nicht kaufen. Dasselbe gilt für alle anderen Konsumprodukte, die lediglich der Lebensqualität dienen, aber kein Grundbedürfnis abdecken. Dazu zählt auch der Urlaub auf Pump. Eine sehr dumme Idee.

Kreditkarten sind Konsumkrediten und Ratenzahlungen zwar vorzuziehen, aber auch sie können eine Falle darstellen. Vor allem, weil man auch bei uns jetzt seine Kreditkarte in Raten abbezahlen kann – Finger weg! Vorsicht ist auch bei Handyspielen geboten, die In-App-Purchases anbieten. Am besten gar nicht damit anfangen. HC Strache kennt das Problem. Oh – und das Leasingauto war auch selten eine smarte Idee. Vor allem, wenn es von einem Premiumhersteller kommt.

4. Zahl dich selbst zuerst

Wenn das Haushaltsbuch steht und die Fixkosten reduziert werden konnten, sollte ein bisschen Geld „übrigbleiben“. Damit man sich nicht aufs Glück verlassen muss, ist es ratsam, sich selbst stets zuerst zu bezahlen. Was das heißt: Per Dauerauftrag geht jeden Monat eine bestimmte Summe auf ein Sparbuch. Das können 100 Euro sein, 500 Euro oder 25 Euro. Hauptsache man tut es. Dieses Geld kann dann auch nicht mehr ausgegeben werden, es ist gebunden.

5. Im Notfall auf Bargeld umsteigen

Wer wirklich Probleme mit seinen Ausgaben hat, muss es old school angehen. Heißt: Geld abheben und am Monatsanfang in beschriftete Kuverts stecken. „Essen“, „Ausgehen“, „Kinder“ – wofür auch immer. Es gibt nur eine Regel: Wenn das Kuvert leer ist, wird im laufenden Monat in dieser Kategorie nichts mehr gekauft. Wer es digital bevorzugt, kann bei seiner Bank kostenlose Sparkonten anlegen, die bestimmten Themen zugeordnet sind. Aber Vorsicht: Bargeld auszugeben erzeugt mehr „Schmerz“ im Gehirn. Es fällt leichter, nein zu einer Ausgabe zu sagen.

6. Reserve für den Notfall sparen

Wir kennen jetzt die Ausgaben des Haushalts, haben sie reduziert und zahlen uns jeden Monat selbst Geld. Nun gilt es zu warten, bis dieses Ersparte ein Niveau erreicht hat, wo es als Notgroschen dienen kann. Der ist für die kaputte Waschmaschine und Kalamitäten wie globale Pandemien gedacht. Eine Faustregel lautet: Drei bis sechs mal die Monatsausgaben sollte man sparen. Aus denen kann man im Notfall seine Fixkosten bestreiten. Erst wenn der Notfallgroschen angelegt ist und alle Konsumschulden beglichen wurden, zahlt sich ein Blick auf den Kapitalmarkt aus.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information und geben ausschließlich die Meinung des Autors wieder. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von derbrutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.


Über den Autor

Niko Jilch ist Wirtschaftsjournalist, Speaker und Moderator. Nach acht Jahren bei der „Presse“ ging er Ende 2019 zum Thinktank „Agenda Austria“, wo er als wissenschaftlicher Mitarbeiter die Bereiche „Geldanlage und digitale Währungen“ abdeckt, sowie digitale Formate aufbaut, etwa einen neuen Podcast. Twitter: @jilnik

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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Sparen vor dem Investieren: Sechs simple Tipps für den Umgang mit Geld

1. Ein Haushaltsbuch führen 2. Verbilligen, streichen, kündigen 3. Gängige Fallen meiden: Konsumkredite, Ratenzahlungen, App-Purchases, Kreditkarten, Autoleasing 4. Zahl dich selbst zuerst 5. Im Notfall auf Bargeld umsteigen 6. Reserve für den Notfall sparen

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