04.03.2021

SPACs: Jetzt geraten europäische Tech-Unicorns ins Visier

Eine in New York notierte leere Börsenhülle (SPAC) sucht ein Tech-Unicorn aus Europa zur Fusion. Und auch in Frankfurt gab einen Blanko-Börsengang mit dem selben Zweck.
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Tailwind International will ein europäisches Tech-Unicorn an die Wall Street holen.
Tailwind International will ein europäisches Tech-Unicorn an die Wall Street holen. | Foto: George Hodan

Der Boom von “Blanko-Börsengängen” über sogenannte Special Purpose Acquisition Companies (SPACs) hält in den USA unvermindert an – und schwappt auch zunehmend über den Atlantik. So will mit Tailwind International nun eine seit Februar in New York börsennotierte SPAC explizit ein europäisches Tech-Unicorn mittels einer Fusion an die Wall Street bringen. In Frankfurt notiert seit kurzem eine SPAC des deutschen Investors Klaus Hommels, die ein ähnliches Ziel hat.

Tailwind International hat für das Vorhaben bei seinem eigenen Börsengang im Februar 345 Mio. US-Dollar eingesammelt. “Wir wollen eines der ikonischen Technologieunternehmen Europas an die US-Aktienmärkte bringen”, wird Tommy Stadlen in der “Financial Times” (FT) zitiert. Der Cofounder des VCs Giant Ventures ist Chairman bei Tailwind International.

SPACs-Boom in den USA…

SPACs sind Unternehmen ohne operatives Geschäft, die nur zu einem Zweck an die Börse gehen: Um später durch eine Fusion mit einem anderen Unternehmen dieses ebenfalls an die Börse zu bringen – ohne den herkömmlichen IPO-Prozess durchlaufen zu müssen.

Obwohl kein neues Instrument, kam es im Vorjahr in den USA zu einem regelrechten SPACs-Boom, der sich im noch jungen Jahr 2021 weiter intensivierte. In Zahlen heißt das: 2020 sind knapp 250 SPACs an die Börse gegangen – was der höchste Wert seit fünf Jahren war. Im Jänner und Februar 2021 waren es nun schon über 180. Alleine im Februar wurden dabei 56 Mrd. Dollar eingenommen, zitiert die FT Zahlen von FactSet.

…und bald auch im DACH-Raum?

Und langsam geht es nun auch im deutschen Sprachraum los: Ende Februar gab es in Deutschland den ersten SPAC-Börsengang seit mehr als zehn Jahren. Klaus Hommels, Gründer der Investmentgesellschaft Lakestar mit Sitz in Zürich, brachte die “Lakestar SPAC 1” erfolgreich an die Börse und sammelte dabei 275 Mio. Euro ein. Nun hat er zwei Jahre Zeit, mit dem Geld ein passendes fusionswilliges Tech-Unternehmen zu finden.

Gegenüber der Wirtschaftswoche führte Hommels aus, welche Kriterien ein solches Unternehmen erfüllen muss: Die Bewertung sollte beim 3,5- bis 4-fachen der eingenommenen Summe liegen, also bei bis zu 1,2 Mrd. Euro. Außerdem sollte das gewünschte Unternehmen mindestens um 30 Prozent pro Jahr wachsen – und das Geschäftsmodell soll “einzigartig und skalierbar” sein. Hommels ist seit vielen Jahren im Venture-Capital-Geschäft und hat unter anderem bei Facebook, Spotify und Skype investiert.

Hommels und Tailwind International müssen sich bei ihrer Suche nach europäischen Tech-Unicorns nicht unbedingt in die Quere kommen: Nach aktuellen Zahlen von CB Insights gibt es derzeit 68 Jungunternehmen mit einer Bewertung von über 1 Mrd. US-Dollar, die nicht börsennotiert sind. Die größte Anzahl an Unicorns – nämlich 26 – weist demnach Großbritannien auf. In der EU ist Deutschland mit 14 Unicorns führend, darunter etwa N26, Celonis oder Flixbus.

Möglicherweise bekommen aber Hommels und Tailwind International bald weitere Konkurrenz. Auch andere Investoren aus Deutschland wollen mit SPACs aktiv werden: Rocket-Internet-Chef Oliver Samwer soll einen 200 bis 300 Mio. Dollar schweren Börsengang in New York anpeilen, berichtete Reuters. Der frühere Commerzbank-Chef Martin Blessing wiederum dürfte einen SPAC-IPO in Amsterdam planen, beim 300 Mio. Euro aufgenommen werden solllen.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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