14.05.2020

Solvistas CEO Holzbauer: „Eine AI hätte keine Kurzarbeit empfohlen“

Das Data Science-Unternehmen solvistas, unter der Leitung von Gerald Holzbauer, stellt seit Ende März KMU und anderen Firmen für ein halbes Jahr sein Liquiditäts-Planungstool "solCash" kostenfrei zur Verfügung, um während der Corona-Krise zu bestehen. Bei der aktuell rasanten Digitalisierung sieht der Gründer AI als Schlüsseltechnologie, jedoch mit großen Herausforderungen bei der richtigen Nutzung akquirierter Daten. Er beschwichtigt, dass eine Weltherrschaft der Maschinen noch in weiter Ferne liegt.
/artikel/solvistas-ceo-holzbauer-eine-ai-hatte-keine-kurzarbeit-empfohlen
BRZ KI AI, Solvistas, solCash, KI, Gerald Holzbauer, Corona, KMU
(c) Stock.Adobe/phonlamaiphoto

Alles spricht heutzutage von Digitalisierung. Es fallen reihenweise Begriffe wie AI, Remote Work oder Home-Office. Unternehmen haben spätestens mit der Corona-Krise den Ernst der Lage erkannt, oder befinden sich in einer solchen. Und es scheint die Stunde der bereits etablierten AI-Profis zu schlagen, für die Digitalisierung kein Fremdwort ist und Künstliche Intelligenzen mehr Algorithmus und „Machine Learning“ sind, denn „westworld-artige-Killer-Roboter„. Zu diesen Menschen gehört eindeutig Gerald Holzbauer, Co-Founder und CEO von solvistas. Er bringt sich in der aktuellen Krise konstruktiv ein und denkt zugleich viel über die Rolle der AI in der Gesellschaft nach – etwa in Bezug auf Kurzarbeit und persönliche Schicksale.

+++ Datenlage zu KMU und Artificial Intelligence in Österreich noch gering +++

„Künstliche Intelligenz etabliert sich gerade als mächtige Schlüsseltechnologie der Digitalisierung. Wenn auch das volle Potenzial noch nicht ausgeschöpft ist, wird sie uns helfen, die riesigen Datenmengen, die wir heute erzeugen, in Wissen und Erkenntnisse umzuwandeln. Genau darauf sind unsere Data Science-Experten spezialisiert“, erklärt Holzbauer.

Halbes Jahr kostenloses Planungstool solCash

Mit solCash möchte solvistas durch die Coronakrise gefährdete Firmen und KMU dabei unterstützen, ihre Liquidität effizienter zu planen. Seit Ende März ist das Planungstool für sechs Monate kostenlos nutzbar.

„Wenn die uns verfügbaren Möglichkeiten im virtuellen Einsatz jetzt sinnvoll genutzt werden, können Unternehmen diese Krise überwinden und gestärkt daraus hervorgehen. Mit unserem Planungstool solCash – das wir übrigens aktuell auch selbst im Homeoffice nutzen – möchten wir ein nutzbringendes Angebot bereitstellen, das diesen Anspruch hat. Ziel muss es sein, sich gegenseitig direkt zu helfen“, sagt Holzbauer.

Diverse Features im solvistas-Tool

Das Finanz- und Liquiditätsmanagementsystem des Unternehmens ermöglicht eine Erfassung und einen Vergleich von Plan- und Ist-Daten, eine Analyse des Liquiditätsverlaufs und eine Umsatzsteuervoranmeldung. Zudem ist es möglich, damit Ein- und Auszahlungen bei gleichbleibendem Rechnungsdatum zu verschieben und verschiedene Szenarien zu simulieren.

Ein „Ticketing System“, das Voraussagen trifft

solvistas wähnt sich ein Data Science-Unternehemen mit Fokus auf unter anderem Datenmanagement, digitale Transformation, Big Data, Artificial Intelligence, sowie IoT & Industrie 4.0. Aktuell arbeiten Holzbauer und sein Team an einem „Ticketing-System mit Analytics-Plattform“, das sie gemeinsam mit der Tochterfirma easyArena angehen und dabei einige AI-Features implementieren.

Den richtigen Tag für hohe Zuschauerzahlen bei Events

Diese AI soll etwa die Fähigkeit besitzen, Vorschläge für Event-Termine zu machen und dabei unter anderem berücksichtigen, welcher Spieltag für hohe Zuschauerzahlen optimal sei, alles unter Beachtung von Parallelveranstaltungen. Weiters soll es über Vorhersagemodelle von Zuschauerzahlen, sowie Konsum- und Absatzprognosen möglich sein, bei Buffets oder Merchandise-Stores Empfehlungen für zusätzliche oder reduzierte Werbeausgaben abzugeben.

AI, Solvistas, solCash, KI, Gerald Holzbauer, Corona, KMU
(c) Solvistas – Gerald Holzbauer, Co-Founder von solvistas, sieht den AI-Boom noch nicht erreicht.

Kosten sparen durch richtige Logistik

Auch Handlungsempfehlungen für die Zutrittskontrollen, etwa Verstärkung der Ordner-Einsätze, sowie eine Gastro-Optimierung im Sinne von einem „lernendem Getränke-Butler“ zur Optimierung von Getränken und Logistik (passenden Waren für die richtige Zielgruppen zum richtigen Zeitpunkt) sollen im AI-Modus nutzbar sein.

Ein künstlicher Finanz-Ratgeber

Ein anderes Projekt von solvistas betrifft wiederum den Bereich Finanz-Dienstleistungen, um im b2b-Bereich einen digitalen Berater auf Basis von AI zu integrieren. „Von diesem digitalen Berater erhält dann ein Kunde für seine Zielsetzung neutrale Handlungsempfehlungen, um diese Ziele raschest möglich zu erreichen. Die Entscheidung, ob der Empfehlung tatsächlich gefolgt wird, liegt dabei auf jedem Fall noch beim Kunden,“ erläutert Holzbauer.

AI hätte in Corona-Phase keine Kurzarbeit empfohlen

Diese letzte Betonung der finalen „Entscheidungspower“ des Menschen bei AI-bezogenen Fragen scheint eine Thematik zu sein, mit der sich der Geschäftsführer oft beschäftigt. „Unternehmen müssen lernen zu entscheiden, welche Tätigkeiten man AI-Systemen überlassen kann und welche auf keinen Fall von AI-Systemen durchgeführt werden sollten. Als Beispiel: Ein AI-System nimmt auf persönliche Schicksale keine Rücksicht und hätte vermutlich in der Corona-Phase keine Kurzarbeit empfohlen“, so Holzbauer weiter.

Allerdings weiß der Unternehmer von AI-Systemen, die in einem Arbeitsumfeld tätig sind und dort die natürliche Intelligenz nicht nur mit künstlichen Anteilen bereichern, sondern Entscheidungen treffen und „menschliche Intelligenz dabei übertreffen“.

„Unregulierte Entwicklung bringt Gefahren mit sich“

„Wie Nick Bostrom, Leiter des „Future of Humanity Institute“ (FHI) in Oxford, glauben auch wir, dass die unregulierte und zwanglose Entwicklung im KI-Sektor eine Reihe signifikanter Gefahren mit sich bringt. Diese lässt sich durch mehr politische Aufmerksamkeit und Regeln jedoch in die richtige Richtung lenken. Diese Regelungen könnten bereits heute Einzug in die Rechtsprechung finden und müssten dann ’nur‘ noch in Form von Algorithmen implementiert werden.

Laut solvistas noch kein AI-Boom

Von einem vorherrschenden AI-Boom möchte Holzbauer dennoch nicht reden, auch wenn die Technologie bereits einsetzbar ist. Es mangele oft noch an Skills, Ressourcen, Zeit oder Voraussetzungen im Bereich digitalisierter Daten. „Manchmal auch an Ideen für den Einsatz im eigenen Umfeld“, sagt Holzbauer.

In den nächsten fünf Jahren sieht der Experte Lösungen mit KI für jene Themen ankommen, bei denen der Mensch allein oft schwerwiegende Fehler macht oder nicht unbefangen entscheiden kann. Etwa im Gesundheitsbereich oder in der öffentlichen Verwaltung. Nicht zuletzt deshalb findet das solvistas-Team die Vision einer AI spannend, die einen CEO begleitet und ihm hilft, perfekte Entscheidungen zu treffen.

Eine Bereicherung der natürlichen Intelligenz

Die Sorgen der AI-Skeptiker teilt er dabei nicht, wie er abschließend erklärt: „Die natürliche Intelligenz wird mit künstlichen Anteilen bereichert. Dank den Fähigkeiten des menschlichen Gehirns wird es sicher noch sehr lange dauern, bis Maschinen die Weltherrschaft übernehmen“.


⇒ Zur Webpage

Redaktionstipps
Deine ungelesenen Artikel:
03.08.2026

KI-Kennzeichnung: Was seit Sonntag gekennzeichnet werden muss, und was nicht

Seit 2. August ist Artikel 50 des EU AI Act verbindlich, die Transparenzstufe der KI-Verordnung. Der Wiener Rechtsanwalt Manuel Mofidian erklärt anhand von drei konkreten Anwendungsbeispielen, was gekennzeichnet werden muss und was nicht.
/artikel/ki-kennzeichnung-was-gekennzeichnet-werden-muss-und-was-nicht
03.08.2026

KI-Kennzeichnung: Was seit Sonntag gekennzeichnet werden muss, und was nicht

Seit 2. August ist Artikel 50 des EU AI Act verbindlich, die Transparenzstufe der KI-Verordnung. Der Wiener Rechtsanwalt Manuel Mofidian erklärt anhand von drei konkreten Anwendungsbeispielen, was gekennzeichnet werden muss und was nicht.
/artikel/ki-kennzeichnung-was-gekennzeichnet-werden-muss-und-was-nicht
Rechtsanwalt Manuel Mofidian © Armin Hubner

Ein Unternehmen erstellt selbst oder unter seiner Weisung und Kontrolle einen kurzen Werbeclip. Kein Dreh, kein Team, kein Budget für Schauspieler:innen: Die Person, die im Video das Produkt vorstellt, ist von einer KI generiert. Sie existiert nicht, sieht aber aus wie ein Mensch.

Seit Sonntag ist dieser Clip kennzeichnungspflichtig, und die Pflicht trifft das Unternehmen, nicht das Tool, mit dem der Clip entstanden ist. Denn ein Deepfake im Sinne des Gesetzes ist nicht nur die manipulierte Aufnahme einer prominenten Person. Nach den neuen Leitlinien der EU-Kommission genügt es, dass das Dargestellte real existieren könnte und der Inhalt so wirkt, als wäre er echt. Ob jemand täuschen wollte, spielt keine Rolle. Ob der Gesetzeswortlaut wirklich so weit reicht, wird in der Fachwelt diskutiert, denn er knüpft an die Ähnlichkeit mit real existierenden Personen an. Für die Praxis ist vorerst die Kommissionslinie maßgeblich, denn an ihr werden sich die Behörden primär orientieren.

Nein, die EU hat das nicht verschoben

In vielen Geschäftsleitungen ist in den vergangenen Wochen eine andere Botschaft angekommen: Brüssel habe zurückgerudert, man habe Zeit. Diese Lesart ist gefährlich verkürzt.

Die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744, wurde am 24. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit 27. Juli in Kraft, wenige Tage vor dem Stichtag. Verschoben hat sie die Pflichten für Hochrisiko-Systeme: eigenständige Anwendungen nach Anhang III auf Dezember 2027, in Produkte eingebettete KI auf August 2028. Die Transparenzpflichten hat sie in ihrer Substanz nicht angetastet. Sie gelten seit Sonntag.

Eine einzige Ausnahme gibt es, und sie betrifft Anbieter, nicht Anwender (in der KI-VO Betreiber genannt): Generative KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August auf dem Markt waren, haben für die technische, maschinenlesbare Kennzeichnung ihrer Ausgaben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit. Auf die Pflichten von Unternehmen, die KI einsetzen, hat das keine Auswirkung.

Was es an Orientierung gibt

Anders als beim Start der DSGVO steht der Stichtag nicht im luftleeren Raum. Die EU-Kommission hat am 10. Juni den Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Die dazugehörigen Leitlinien zur Auslegung von Artikel 50 hat sie inhaltlich am 20. Juli freigegeben, die förmliche Annahme steht noch aus, bis alle Sprachfassungen vorliegen. Beides ist rechtlich nicht bindend, in der Praxis aber der Maßstab, an dem sich Behörden orientieren werden.

Der Kodex wurde von Kommission und AI Board als geeignet bewertet. Wer ihm beitritt, kann sich zum Nachweis der Kennzeichnungspflichten darauf berufen. Wer das nicht tut, muss seine Compliance auf anderem Weg belegen und muss laut Kommission mit mehr Auskunftsersuchen rechnen.

Die wichtigste Unterscheidung, die Sie brauchen

Das Gesetz trennt zwei Rollen: Anbieter und Betreiber. „Stark vereinfacht gesagt: Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt. Betreiber ist derjenige, der ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt. Die Definitionen sind aber deutlich länger und komplexer, also muss im Einzelfall wirklich ausgelegt werden, ob die Tatbestände erfüllt sind, auch weil diese mit den Definitionen von KI-Systemen und -Modellen verzahnt sind“, sagt Manuel Mofidian, Wirtschafts- und Tech-Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf KI-Recht. „Vielleicht sogar 99 Prozent der Unternehmen und Organisationen, die KI einsetzen, sind Betreiber.“

So sei man bereits Betreiber, wenn ein Unternehmen einen eingekauften Voicebot laufen lässt. Aber auch wenn Mitarbeiter:innen auf Anweisung des Unternehmens ein KI-Tool einsetzen, wird dadurch ihr Unternehmen zum Betreiber, nicht der einzelne Mitarbeiter:innen. Heraus fällt nur die rein persönliche und nicht berufliche Nutzung: „Wenn meine Mutter privat ChatGPT verwendet, ist sie keine Betreiberin.“

Die Grenze verläuft dabei nicht per se zwischen Unternehmen und Einzelpersonen, sondern zwischen privat und erwerbsmäßig. Wer regelmäßig wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung zieht oder sie im Rahmen einer geschäftlichen, beruflichen oder freiberuflichen Tätigkeit einsetzt, ist Betreiber. Creator, die KI-Inhalte monetarisieren, fallen darunter.

Diese Trennung entscheidet, wer welche Pflicht hat. In den drei folgenden Beispielen fällt die Antwort jeweils anders aus.


Beispiel 1: Der Chatbot im Kundenservice

Wer mit einer KI spricht, muss das erfahren. Diese Pflicht trifft allerdings nicht Sie, sondern den Anbieter, also jenes Unternehmen, das den Assistenten gebaut und verkauft hat. Es muss das Produkt so konzipieren, dass die Information rechtzeitig kommt. „Bei der ersten Interaktion, so früh wie möglich und deutlich“, fasst Mofidian zusammen, in der Praxis also z. B. mit einer Ansage zu Gesprächsbeginn.

Eine Ausnahme gibt es, wenn ohnehin offensichtlich ist, dass eine KI interagiert. Ein erkennbarer virtueller Comic-Avatar dürfte darunterfallen. Eine Stimme, die klingt wie ein Mensch, nicht. Auf diese Ausnahme sollte man sich aber nicht zu bequem verlassen: Die Kommission verlangt in ihren Leitlinien eine enge Auslegung, weil die Ausnahme den Betroffenen Transparenz entzieht.

Für Unternehmen, die einen solchen Assistenten einkaufen, ist dieser legistische Ansatz dennoch eine Entlastung: Sie müssen die Ansage nicht selbst einbauen. Wer allein einen fremden Chatbot in die eigene Website einbindet, bleibt nach den Leitlinien im Regelfall Betreiber. Die Rolle kann aber kippen: Wer in gewissen Konstellationen das System wesentlich verändert, etwa nachtrainiert, wer seine Zweckbestimmung ändert oder es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, kann selbst zum Anbieter werden und „erbt“ dann die Anbieter-Pflichten.

Beispiel 2: Das „Deepfake“-KI-Video im Marketing

Hier kann die Hauptverantwortung das KI-einsetzende Unternehmen treffen, den Betreiber im Sinne der KI-Verordnung. Wer Inhalte veröffentlicht, die als echt durchgehen könnten, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt wurden. Der Hinweis darf dabei nicht in den Metadaten vergraben sein, er muss für Menschen wahrnehmbar sein. Auf die maschinenlesbare Markierung, die der Anbieter im Inhalt hinterlässt, können Sie sich zur Erfüllung Ihrer eigenen Pflicht ausdrücklich nicht stützen.

Nicht jedes KI-Bild fällt darunter. „Jedes Deepfake ist künstlich erzeugt, aber nicht jeder künstlich erzeugte Inhalt ist ein Deepfake“, sagt Mofidian. „Ich kann tausend Sachen mit einer KI machen, die nichts mit Deepfake zu tun haben. Ein Bild von einem Einhorn zum Beispiel. Hier besteht keine ausreichende Ähnlichkeit mit realen Lebenssachverhalten, weswegen dies kein Deepfake sein kann.“ Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder vergleichbaren Werken kann die Offenlegung in angemessener, nicht die Darstellung beeinträchtigender Form erfolgen. Die Kennzeichnungspflicht entfällt dadurch jedoch nicht vollständig.

Wie eine Kennzeichnung konkret aussehen kann, beschreibt der Verhaltenskodex. Die Kommission stellt dafür einen Satz frei verfügbarer EU-Icons bereit, den Betreiber verwenden können; gleichwertige eigene Labels sind ebenfalls zulässig. Der Kodex macht darüber hinaus Vorgaben zu Gestaltung und Platzierung und sieht Alternativen vor, wo visuelle Labels nicht funktionieren, bei reinen Audioinhalten etwa gesprochene Hinweise.

Beispiel 3: Der automatisch erzeugte Text

Der unauffälligste Teil ist für viele der folgenreichste. Wer KI-erzeugte Texte veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss das kennzeichnen. Hier genügt bereits die Erzeugung, eine Verzerrung der Realität ist nicht nötig.

Jedoch greift eine Ausnahme, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.

Entscheidend ist, was als Überprüfung zählt. Die Kommission verlangt eine bewusste Auseinandersetzung mit der Substanz des Inhalts, durch Personen mit einschlägigem Fachwissen und fachlichem Urteilsvermögen. Rein formale oder prozedurale Kontrollen genügen ausdrücklich nicht, Rechtschreib- und Grammatikkorrektur werden als Negativbeispiele genannt. Ein Text muss also nicht verändert, aber inhaltlich geprüft werden. „Es kann reichen, dass du es einmal bewusst inhaltlich substanziell prüfst und durchliest. Keiner verpflichtet dich, einen Beistrich zu ändern“, sagt Mofidian. Entscheidend sei, dass beides zusammenkommt: „Die Prüfung allein genügt nicht. Es muss auch jemand die redaktionelle Verantwortung übernehmen.“

Damit sind klassische Redaktionen weitgehend außen vor. Eng wird es dort, wo der Mensch aus dem Prozess verschwindet. Ein Agent, der Texte generiert und selbst publiziert, ohne dass jemand gegenliest, erfüllt die erste Bedingung nicht. „Wenn das alles autonom abläuft, dann hast du ein Kennzeichnungs-Thema“, sagt Mofidian. Für Unternehmen, die gerade solche Pipelines aufbauen, sei dies eine wichtige Konsequenz des Stichtags.


Was nicht gekennzeichnet werden muss

Rund um den Stichtag kursierte die Warnung, künftig müsse praktisch jeder mit KI erstellte Inhalt ein Label tragen. Das ist so nicht richtig, und die Abgrenzung ist für die Praxis oft entscheidender als die Pflicht selbst.

Nicht erfasst sind KI-erzeugte Texte, die nicht der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen. Hier braucht es nach Artikel 50 kein Label. Auch der Newsletter über das eigene Sortiment fällt nicht darunter, wohl aber ein Beitrag, der über ein Thema von allgemeinem Interesse informiert.

Nicht erfasst sind erkennbar künstliche Bilder und Videos, vom Fantasiemotiv bis zur sichtbar generierten Illustration.

Nicht erfasst ist KI, die im Hintergrund unterstützt, ohne den Inhalt wesentlich zu verändern, etwa bei Standardbearbeitung oder Berechnung. Ebenso wenig erfasst sind Systeme, die weder mit Menschen interagieren noch Inhalte erzeugen und auch keine Emotionen erkennen oder Menschen biometrisch kategorisieren, also der Großteil klassischer Analyse-Anwendungen in der Produktion.

Nicht erfasst ist schließlich, was vor dem Stichtag erzeugt wurde: Eine rückwirkende Kennzeichnung älterer Inhalte verlangt niemand. Eine Ausnahme sollten Unternehmen mit vorbefülltem Content-Kalender kennen: Bei Text kommt es auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung an. Wer einen KI-Text im Juli erzeugt und im September publiziert, muss ihn kennzeichnen, sofern er unter die Pflicht fällt.

Und schließlich ist die maschinenlesbare Kennzeichnung, über die derzeit viel geschrieben wird, eine Pflicht der Anbieter, und sie richtet sich nicht an den Leser. „Für dich muss die Kennzeichnung nicht eindeutig sein, sondern für eine Maschine“, erklärt Mofidian den Unterschied. „Beim Deepfake muss es dagegen so sein, dass ein Mensch es versteht.“ Wer KI-Werkzeuge einkauft, muss also keine Wasserzeichen in seine Dateien bauen.

Wer allerdings dokumentieren kann, wie ein Inhalt entstanden ist und wer ihn freigegeben hat, ist im Streitfall besser aufgestellt. Nachweisbarkeit ist keine Pflicht aus Artikel 50, aber sie entscheidet, wie belastbar man dasteht, wenn jemand nachfragt.

Die Falle: KI-Recht ist mehr als nur die KI-VO

Selbst wer nach dieser Aufteilung zum Schluss kommt, als Betreiber in gewissen Konstellationen wenig tun zu müssen, sollte nicht zu früh aufatmen. Dass der AI Act in gewissen Konstellationen entlasten kann, sagt Mofidian, „heißt für andere, ebenfalls einschlägige Rechtsgebiete noch nichts“. „KI-Recht ist eine Querschnittsmaterie. Das Kennzeichnungs-Regime des AI Acts ist nur eine Schicht. Daneben laufen DSGVO, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Lauterkeitsrecht, Vertrags- und Haftungsfragen.“

Für die Praxis besonders relevant: Das Label schützt nicht vor anderen Rechtsfolgen. „Ein gekennzeichnetes Deepfake kann trotzdem rechtswidrig sein, etwa weil es das Bildnis einer realen Person verletzt“, sagt Mofidian. Zudem droht die Durchsetzung nicht nur von Behördenseite: „Eine fehlende Kennzeichnung, aber auch eben z. B. Rechtsverstöße aus anderen Bereichen, holen dich unter Umständen schneller über eine Mitbewerber-Abmahnung ein als über eine Behörde.“ Die Kennzeichnung beantwortet nur die Frage, ob KI im Spiel war, nicht, ob der Inhalt selbst zulässig ist oder Rechte anderer verletzt, etwa Geschäftsgeheimnisse.

Deutlich zeige sich dies z. B. im Datenschutzrecht. Dort kann sich das Verhältnis in gewissen Konstellationen fast schon umdrehen, wobei auch hier jedenfalls im Einzelfall geprüft werden muss: Während nach der KI-Verordnung Pflichten wie der „Chatbot-Hinweis“ oder die maschinenlesbare Markierung beim Anbieter liegen können, kann datenschutzrechtlich das einsetzende Unternehmen der Verantwortliche sein, weil es über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet. Der KI-Anbieter kann in dieser Konstellation datenschutzrechtlich betrachtet häufig Auftragsverarbeiter sein, wobei denkbar ist, dass KI-Anbieter daneben auch zu eigenen Zwecken verarbeiten und insoweit selbst Verantwortliche sind. Arbeitet der Anbieter nicht DSGVO-konform, kann das auf das einsetzende Unternehmen zurückfallen, das nach der KI-Verordnung „nur“ Betreiber ist, nach der DSGVO aber Verantwortlicher.

Was Verstöße kosten

Verstöße gegen die Transparenzpflichten liegen auf der mittleren Sanktionsstufe: bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für Unternehmen gilt der höhere der beiden Werte.

Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Startups dreht die Verordnung diese Regel um. Dort gilt der niedrigere Wert. Ein Startup mit zehn Millionen Euro Umsatz riskiert damit maximal 300.000 Euro, nicht 15 Millionen. Die oft zitierten 35 Millionen Euro betreffen ausschließlich die verbotenen KI-Praktiken und haben mit Kennzeichnung nichts zu tun.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Solvistas CEO Holzbauer: „Eine AI hätte keine Kurzarbeit empfohlen“

  • Es scheint die Stunde der bereits etablierten AI-Profis zu schlagen, für die Digitalisierung kein Fremdwort ist und Künstliche Intelligenzen mehr Algorithmus denn „Westworld-artige-Killer-Roboter“ sind.
  • Über AI-Vorhersagemodelle von Zuschauerzahlen, sowie Konsum- und Absatzprognosen soll es möglich sein, bei Buffets oder Merchandise-Stores Empfehlungen für zusätzliche oder reduzierte Werbeausgaben auszugeben.
  • Ein anderes Projekt von solvistas betrifft wiederum den Bereich Finanz-Dienstleistungen, um im b2b-Bereich bis 2021 einen Digitalen Berater auf Basis von AI zu integrieren.
  • Der Unternehmer spricht von AI-Systemen, die in einem Arbeitsumfeld tätig sind und dort die natürliche Intelligenz nicht nur mit künstlichen Anteilen bereichern, sondern Entscheidungen treffen und „menschliche Intelligenz dabei übertreffen“.
  • Bis zur Weltherrschaft der Maschinen wird es noch ein Weilchen dauern.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Solvistas CEO Holzbauer: „Eine AI hätte keine Kurzarbeit empfohlen“

  • Es scheint die Stunde der bereits etablierten AI-Profis zu schlagen, für die Digitalisierung kein Fremdwort ist und Künstliche Intelligenzen mehr Algorithmus denn „Westworld-artige-Killer-Roboter“ sind.
  • Über AI-Vorhersagemodelle von Zuschauerzahlen, sowie Konsum- und Absatzprognosen soll es möglich sein, bei Buffets oder Merchandise-Stores Empfehlungen für zusätzliche oder reduzierte Werbeausgaben auszugeben.
  • Ein anderes Projekt von solvistas betrifft wiederum den Bereich Finanz-Dienstleistungen, um im b2b-Bereich bis 2021 einen Digitalen Berater auf Basis von AI zu integrieren.
  • Der Unternehmer spricht von AI-Systemen, die in einem Arbeitsumfeld tätig sind und dort die natürliche Intelligenz nicht nur mit künstlichen Anteilen bereichern, sondern Entscheidungen treffen und „menschliche Intelligenz dabei übertreffen“.
  • Bis zur Weltherrschaft der Maschinen wird es noch ein Weilchen dauern.

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Solvistas CEO Holzbauer: „Eine AI hätte keine Kurzarbeit empfohlen“

  • Es scheint die Stunde der bereits etablierten AI-Profis zu schlagen, für die Digitalisierung kein Fremdwort ist und Künstliche Intelligenzen mehr Algorithmus denn „Westworld-artige-Killer-Roboter“ sind.
  • Über AI-Vorhersagemodelle von Zuschauerzahlen, sowie Konsum- und Absatzprognosen soll es möglich sein, bei Buffets oder Merchandise-Stores Empfehlungen für zusätzliche oder reduzierte Werbeausgaben auszugeben.
  • Ein anderes Projekt von solvistas betrifft wiederum den Bereich Finanz-Dienstleistungen, um im b2b-Bereich bis 2021 einen Digitalen Berater auf Basis von AI zu integrieren.
  • Der Unternehmer spricht von AI-Systemen, die in einem Arbeitsumfeld tätig sind und dort die natürliche Intelligenz nicht nur mit künstlichen Anteilen bereichern, sondern Entscheidungen treffen und „menschliche Intelligenz dabei übertreffen“.
  • Bis zur Weltherrschaft der Maschinen wird es noch ein Weilchen dauern.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Solvistas CEO Holzbauer: „Eine AI hätte keine Kurzarbeit empfohlen“

  • Es scheint die Stunde der bereits etablierten AI-Profis zu schlagen, für die Digitalisierung kein Fremdwort ist und Künstliche Intelligenzen mehr Algorithmus denn „Westworld-artige-Killer-Roboter“ sind.
  • Über AI-Vorhersagemodelle von Zuschauerzahlen, sowie Konsum- und Absatzprognosen soll es möglich sein, bei Buffets oder Merchandise-Stores Empfehlungen für zusätzliche oder reduzierte Werbeausgaben auszugeben.
  • Ein anderes Projekt von solvistas betrifft wiederum den Bereich Finanz-Dienstleistungen, um im b2b-Bereich bis 2021 einen Digitalen Berater auf Basis von AI zu integrieren.
  • Der Unternehmer spricht von AI-Systemen, die in einem Arbeitsumfeld tätig sind und dort die natürliche Intelligenz nicht nur mit künstlichen Anteilen bereichern, sondern Entscheidungen treffen und „menschliche Intelligenz dabei übertreffen“.
  • Bis zur Weltherrschaft der Maschinen wird es noch ein Weilchen dauern.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Solvistas CEO Holzbauer: „Eine AI hätte keine Kurzarbeit empfohlen“

  • Es scheint die Stunde der bereits etablierten AI-Profis zu schlagen, für die Digitalisierung kein Fremdwort ist und Künstliche Intelligenzen mehr Algorithmus denn „Westworld-artige-Killer-Roboter“ sind.
  • Über AI-Vorhersagemodelle von Zuschauerzahlen, sowie Konsum- und Absatzprognosen soll es möglich sein, bei Buffets oder Merchandise-Stores Empfehlungen für zusätzliche oder reduzierte Werbeausgaben auszugeben.
  • Ein anderes Projekt von solvistas betrifft wiederum den Bereich Finanz-Dienstleistungen, um im b2b-Bereich bis 2021 einen Digitalen Berater auf Basis von AI zu integrieren.
  • Der Unternehmer spricht von AI-Systemen, die in einem Arbeitsumfeld tätig sind und dort die natürliche Intelligenz nicht nur mit künstlichen Anteilen bereichern, sondern Entscheidungen treffen und „menschliche Intelligenz dabei übertreffen“.
  • Bis zur Weltherrschaft der Maschinen wird es noch ein Weilchen dauern.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Solvistas CEO Holzbauer: „Eine AI hätte keine Kurzarbeit empfohlen“

  • Es scheint die Stunde der bereits etablierten AI-Profis zu schlagen, für die Digitalisierung kein Fremdwort ist und Künstliche Intelligenzen mehr Algorithmus denn „Westworld-artige-Killer-Roboter“ sind.
  • Über AI-Vorhersagemodelle von Zuschauerzahlen, sowie Konsum- und Absatzprognosen soll es möglich sein, bei Buffets oder Merchandise-Stores Empfehlungen für zusätzliche oder reduzierte Werbeausgaben auszugeben.
  • Ein anderes Projekt von solvistas betrifft wiederum den Bereich Finanz-Dienstleistungen, um im b2b-Bereich bis 2021 einen Digitalen Berater auf Basis von AI zu integrieren.
  • Der Unternehmer spricht von AI-Systemen, die in einem Arbeitsumfeld tätig sind und dort die natürliche Intelligenz nicht nur mit künstlichen Anteilen bereichern, sondern Entscheidungen treffen und „menschliche Intelligenz dabei übertreffen“.
  • Bis zur Weltherrschaft der Maschinen wird es noch ein Weilchen dauern.

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Solvistas CEO Holzbauer: „Eine AI hätte keine Kurzarbeit empfohlen“

  • Es scheint die Stunde der bereits etablierten AI-Profis zu schlagen, für die Digitalisierung kein Fremdwort ist und Künstliche Intelligenzen mehr Algorithmus denn „Westworld-artige-Killer-Roboter“ sind.
  • Über AI-Vorhersagemodelle von Zuschauerzahlen, sowie Konsum- und Absatzprognosen soll es möglich sein, bei Buffets oder Merchandise-Stores Empfehlungen für zusätzliche oder reduzierte Werbeausgaben auszugeben.
  • Ein anderes Projekt von solvistas betrifft wiederum den Bereich Finanz-Dienstleistungen, um im b2b-Bereich bis 2021 einen Digitalen Berater auf Basis von AI zu integrieren.
  • Der Unternehmer spricht von AI-Systemen, die in einem Arbeitsumfeld tätig sind und dort die natürliche Intelligenz nicht nur mit künstlichen Anteilen bereichern, sondern Entscheidungen treffen und „menschliche Intelligenz dabei übertreffen“.
  • Bis zur Weltherrschaft der Maschinen wird es noch ein Weilchen dauern.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Solvistas CEO Holzbauer: „Eine AI hätte keine Kurzarbeit empfohlen“

  • Es scheint die Stunde der bereits etablierten AI-Profis zu schlagen, für die Digitalisierung kein Fremdwort ist und Künstliche Intelligenzen mehr Algorithmus denn „Westworld-artige-Killer-Roboter“ sind.
  • Über AI-Vorhersagemodelle von Zuschauerzahlen, sowie Konsum- und Absatzprognosen soll es möglich sein, bei Buffets oder Merchandise-Stores Empfehlungen für zusätzliche oder reduzierte Werbeausgaben auszugeben.
  • Ein anderes Projekt von solvistas betrifft wiederum den Bereich Finanz-Dienstleistungen, um im b2b-Bereich bis 2021 einen Digitalen Berater auf Basis von AI zu integrieren.
  • Der Unternehmer spricht von AI-Systemen, die in einem Arbeitsumfeld tätig sind und dort die natürliche Intelligenz nicht nur mit künstlichen Anteilen bereichern, sondern Entscheidungen treffen und „menschliche Intelligenz dabei übertreffen“.
  • Bis zur Weltherrschaft der Maschinen wird es noch ein Weilchen dauern.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Solvistas CEO Holzbauer: „Eine AI hätte keine Kurzarbeit empfohlen“

  • Es scheint die Stunde der bereits etablierten AI-Profis zu schlagen, für die Digitalisierung kein Fremdwort ist und Künstliche Intelligenzen mehr Algorithmus denn „Westworld-artige-Killer-Roboter“ sind.
  • Über AI-Vorhersagemodelle von Zuschauerzahlen, sowie Konsum- und Absatzprognosen soll es möglich sein, bei Buffets oder Merchandise-Stores Empfehlungen für zusätzliche oder reduzierte Werbeausgaben auszugeben.
  • Ein anderes Projekt von solvistas betrifft wiederum den Bereich Finanz-Dienstleistungen, um im b2b-Bereich bis 2021 einen Digitalen Berater auf Basis von AI zu integrieren.
  • Der Unternehmer spricht von AI-Systemen, die in einem Arbeitsumfeld tätig sind und dort die natürliche Intelligenz nicht nur mit künstlichen Anteilen bereichern, sondern Entscheidungen treffen und „menschliche Intelligenz dabei übertreffen“.
  • Bis zur Weltherrschaft der Maschinen wird es noch ein Weilchen dauern.