16.09.2021

SolOcean: Schwimmendes Solar-Kraftwerk aus Amstetten geht nach 8 Jahren in Serie

Es ist nicht die erste schwimmende Solaranlage am Markt. Durch den speziellen modularen Aufbau soll SolOcean aber weitere Einsatzgebiete erschließen.
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SolOcean: So sehen die schwimmenden Solar-Paneele aus
(c) SolOcean: So sehen die schwimmenden Solar-Paneele aus

Der brutkasten berichtete bereits mehrmals über das Amstettener Startup SolOcean. Nun ist es soweit: Das Unternehmen hat die Tests mit seinen schwimmenden Solar-Paneelen für Süß- und Salzwasser erfolgreich abgeschlossen, geht in Serie und startet den internationalen Vertrieb. Acht Jahre habe man mit Unterstützung durch verschiedene Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen wie TU Graz, FH Joanneum, AIT und AAC und insgesamt rund einer Million Euro eingesetztem Kapital darauf hingearbeitet, heißt es vom Unternehmen.

SolOcean: Kleine Module als großer unterschied zur Konkurrenz

Am Markt den SolOcean nun erschließen will, gibt es bereits einige Player. Ausgerechnet der Weltmarktführer kommt aus Wien: Das vor neun Jahren gegründete Unternehmen Swimsol. Man setze jedoch auf einen anderen Aufbau als die bestehenden Anbieter, was neue Einsatzgebiete erschließe, betonen die SolOcean-Gründer Gerold Guger und Martin Aichinger. Im Zentrum stehen dabei gerade einmal zwei Quadratmeter große Module, die in großen Menegen zusammengeschlossen werden können. Zum Vergleich: Die Module von Marktführer Swimsol sind 196 Quadratmeter groß.

Der SolOcean Floater soll Wellen bis zu drei Metern und Wasserströmungen von bis zu zwei Meter pro Sekunde standhalten und sei auch für Flüsse geeignet, heißt es vom Unternehmen. Außerdem sei er salzwasserbeständig. Eine patentfähige Glasbeschichtung verhindere dabei in hohem Maße Salzkorrosion und sichere dadurch die Energieeffizienz. Das System besteht aus UV-beständigem Kunststoff (HDPE), der kein Microplastik absondert und recyclebar ist. Darüber hinaus biete es wenig Windangriffsfläche, sei sturmsicherer als bestehende Systeme und sei nahe am Wasser, was für Kühlung des Moduls sorge und sowohl die Stromausbeute als auch die Anlagennutzungsdauer erhöhe.

800.000 Euro Investment und Crowd-Kampagne für den Marktstart

Zum Einsatz kommen könne das System dann etwa in Wasserreservoirs, Abwasserteichen in Wasseraufbereitungsanlagen oder Chemiefabriken, Vorratsbecken in landwirtschaftlichen Betrieben, Staudämmen, Aquakulturen und Schotterteichen. Und natürlich in Meeresflächen vor Inseln mit Platzmangel, für die es ursprünglich erdacht wurde.

Nun holte sich das Amstettener Startup 800.000 Euro von „privaten Anlegern und Business Angels“ und will derzeit via Crowdinvesting-Kampagne auf der Plattform FunderNation weitere 300.000 Euro hereinholen. Mit dem Geld soll unter anderem die in einigen Märkten erforderlichen Zertifizierungen finanziert werden, die vom TÜV Rheinland vorgenommen wird, wie es von SolOcean heißt. Darüber hinaus werde der Anlauf der Produktion und der Komponentenbezug für die ersten Aufträge vorfinanziert. Im Vertrieb setzt man auf die Unterstützung des Wiener Industrieunternehmens TELE Haase, das seit Ende 2020 strategischer Investor ist.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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