16.09.2021

SolOcean: Schwimmendes Solar-Kraftwerk aus Amstetten geht nach 8 Jahren in Serie

Es ist nicht die erste schwimmende Solaranlage am Markt. Durch den speziellen modularen Aufbau soll SolOcean aber weitere Einsatzgebiete erschließen.
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SolOcean: So sehen die schwimmenden Solar-Paneele aus
(c) SolOcean: So sehen die schwimmenden Solar-Paneele aus

Der brutkasten berichtete bereits mehrmals über das Amstettener Startup SolOcean. Nun ist es soweit: Das Unternehmen hat die Tests mit seinen schwimmenden Solar-Paneelen für Süß- und Salzwasser erfolgreich abgeschlossen, geht in Serie und startet den internationalen Vertrieb. Acht Jahre habe man mit Unterstützung durch verschiedene Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen wie TU Graz, FH Joanneum, AIT und AAC und insgesamt rund einer Million Euro eingesetztem Kapital darauf hingearbeitet, heißt es vom Unternehmen.

SolOcean: Kleine Module als großer unterschied zur Konkurrenz

Am Markt den SolOcean nun erschließen will, gibt es bereits einige Player. Ausgerechnet der Weltmarktführer kommt aus Wien: Das vor neun Jahren gegründete Unternehmen Swimsol. Man setze jedoch auf einen anderen Aufbau als die bestehenden Anbieter, was neue Einsatzgebiete erschließe, betonen die SolOcean-Gründer Gerold Guger und Martin Aichinger. Im Zentrum stehen dabei gerade einmal zwei Quadratmeter große Module, die in großen Menegen zusammengeschlossen werden können. Zum Vergleich: Die Module von Marktführer Swimsol sind 196 Quadratmeter groß.

Der SolOcean Floater soll Wellen bis zu drei Metern und Wasserströmungen von bis zu zwei Meter pro Sekunde standhalten und sei auch für Flüsse geeignet, heißt es vom Unternehmen. Außerdem sei er salzwasserbeständig. Eine patentfähige Glasbeschichtung verhindere dabei in hohem Maße Salzkorrosion und sichere dadurch die Energieeffizienz. Das System besteht aus UV-beständigem Kunststoff (HDPE), der kein Microplastik absondert und recyclebar ist. Darüber hinaus biete es wenig Windangriffsfläche, sei sturmsicherer als bestehende Systeme und sei nahe am Wasser, was für Kühlung des Moduls sorge und sowohl die Stromausbeute als auch die Anlagennutzungsdauer erhöhe.

800.000 Euro Investment und Crowd-Kampagne für den Marktstart

Zum Einsatz kommen könne das System dann etwa in Wasserreservoirs, Abwasserteichen in Wasseraufbereitungsanlagen oder Chemiefabriken, Vorratsbecken in landwirtschaftlichen Betrieben, Staudämmen, Aquakulturen und Schotterteichen. Und natürlich in Meeresflächen vor Inseln mit Platzmangel, für die es ursprünglich erdacht wurde.

Nun holte sich das Amstettener Startup 800.000 Euro von „privaten Anlegern und Business Angels“ und will derzeit via Crowdinvesting-Kampagne auf der Plattform FunderNation weitere 300.000 Euro hereinholen. Mit dem Geld soll unter anderem die in einigen Märkten erforderlichen Zertifizierungen finanziert werden, die vom TÜV Rheinland vorgenommen wird, wie es von SolOcean heißt. Darüber hinaus werde der Anlauf der Produktion und der Komponentenbezug für die ersten Aufträge vorfinanziert. Im Vertrieb setzt man auf die Unterstützung des Wiener Industrieunternehmens TELE Haase, das seit Ende 2020 strategischer Investor ist.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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