28.01.2020

Social Responsibility: Umweltschutz von Grund auf mitdenken

Die Zahl der Unternehmen, die sich im Rahmen der Social Responsibility mit den Themen Nachhaltigkeit und Umweltschutz auseinandersetzen, nimmt kontinuierlich zu. Dabei lassen sich eigene betriebliche Maßnahmen, die zum Umweltschutz beitragen auch ohne große Investitionen umsetzen. Wichtig ist es, das Prinzip der Nachhaltigkeit von Grund auf in die unternehmerischen Strukturen einzubeziehen.
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Social Responsibility und Umweltschutz bei Unternehmen
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Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz sind in aller Munde und längst in allen Bereichen der Gesellschaft angekommen. Immer mehr Verbraucher achten bei eigenen Kaufentscheidungen auch darauf, ob Waren klimafreundlich produziert oder klimaneutral transportiert werden. Unternehmen, gleich welcher Größe und Branche, stellt das vor besondere Herausforderungen. Doch während große Unternehmen immer stärker in Konzepte zum Umweltschutz investieren, bleiben die kleineren Firmen zusehends zurück. Dabei ist auch für sie die Nachhaltigkeit ein Thema, mit dem sie sich zwangsläufig auseinandersetzen müssen.

Gesellschaftlicher Druck bewegt zum Umdenken

Es ist noch gar nicht so lange her, als Unternehmen, bis auf wenige Ausnahmen, eher distanziert auf Ansätze zum Umweltschutz reagiert haben. In den letzten Jahren hat sich das geändert. Wesentlicher Antrieb dieser Entwicklung war von Anfang an der gesellschaftliche Druck. Immer mehr Verbraucher setzen es mittlerweile voraus, dass auch die Marke des Vertrauens Maßnahmen ergreift, um die eigene Umweltbelastung zu minimieren.

Für die Betriebe werden damit Investitionen in den Umweltschutz und nachhaltige Geschäftsabläufe zusehends zur unternehmerischen Notwendigkeit. Doch nicht nur Kunden sehen in entsprechenden Strategien weniger eine Kür als vielmehr eine Notwendigkeit. Auch Investoren machen sich häufiger schon im Voraus ein Bild darüber, ob ein Unternehmen bestmöglich für die Themen der Zukunft gewappnet ist und hierzu gehören Nachhaltigkeit und Umweltschutz gleichermaßen.

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Darüber hinaus kann ein nachhaltiges Handeln der Marke positive Marketing-Effekte nach sich ziehen, von denen es langfristig profitiert. Die verschiedenen Gründe zeigen vor allem eins: Mittelfristig wird die Social Responsibility ein Thema, mit dem sich Unternehmen letzten Endes auch aus wirtschaftlicher Sicht mehr und mehr auseinandersetzen müssen.

Moralische Verstöße durch Social Responsibility vermeiden

Große Unternehmen wissen längst: Ohne Social Responsibility können sie langfristig nicht auf dem Markt bestehen, denn der Verbraucher zögert nicht damit, moralische Verstöße zu bestrafen. Themen wie die Erderwärmung, der Wasseranstieg der Meere, der Dieselskandal und der Kohleausstieg dominieren seit Jahren die Medien. Die Sensibilität gegenüber diesen Themen hat auf Seiten der Verbraucher stark zugenommen.

Unternehmen, die sich hier große Fehler leisten, werden allzu oft an den Pranger gestellt. Solche moralischen Verstöße der Marken verbreiten sich gerade in Zeiten des mobilen Webs in einer rasanten Geschwindigkeit. Genau das heißt es auf Seiten der Unternehmen zu vermeiden, denn werden diese Verstöße erst einmal bekannt, sind sie allzu oft die Grundlage eines regelrechten Shitstorms. Dieser kann nicht nur dem Image eines Unternehmens, sondern auch der Wirtschaftlichkeit nachhaltig Schaden zufügen.

Gleichzeitig kann ein ausgeprägtes Engagement im Umweltschutz natürlich auch dazu beitragen, dass sich das Image positiv verändert und sich die Verbraucher bewusst für einen Wechsel der Marke entscheiden. Jede Investition in den Umweltschutz ist für die Unternehmen also eine Investition in die eigene Zukunft. Darüber hinaus wird die Sensibilität der Verbraucher zum Umweltschutz in den kommenden Jahren noch weiter zunehmen.

Umweltschutz geht auch ohne große Investitionen

Viele kleine Unternehmen erklären immer wieder, dass sich ein nachhaltiges Handeln, so wie es sich die Gesellschaft wünscht, nicht leisten können. Grundsätzlich haben kleine Betriebe sicherlich nicht die finanziellen Möglichkeiten der großen Player, doch Umweltschutz und Nachhaltigkeit hängen nicht von dem Investitionsbudget ab, sondern lassen sich bereits durch ein generelles Umdenken praktizieren. Möglichkeiten hierfür gibt es viele.

Wer sich aber authentisch nachhaltig präsentieren möchte, muss zwangsläufig bei den Mitarbeitern beginnen. Die Mitarbeiter sind nicht nur maßgeblich für den Erfolg eines Unternehmens, sondern auch dafür, wie nachhaltig oder umweltfreundlich ein Betrieb agiert. Daher ist es immer wichtig, dass zunächst die Mitarbeiter dafür sensibilisiert werden, mehr für den Umweltschutz zu tun. Möglichkeiten hierfür gibt es viele. So können Ressourcen gespart werden, wenn die Computer bei Abwesenheit wirklich ausgeschaltet werden. Weiterhin sollte in den Sanitärräumen der Mitarbeiter auf einen bewussten Umgang mit Papierhandtüchern geachtet werden. Es kann sich auch lohnen, diese vollkommen beispielsweise durch Handtrockner zu ersetzen.

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Ein weiteres Thema, bei dem es wirklich viel Potenzial nach oben gibt, ist die Mülltrennung. Während diese in vielen Haushalten bereits mit aller Konsequenz betrieben wird, sieht das in den Unternehmen anders aus. Hier trennen viele Mitarbeiter den Müll nicht. Auch hier sollten Personalverantwortliche noch einmal an das Team appellieren. In diesem Fall ist es aber auch wichtig, dass die Ressourcen für die Mülltrennung gegeben sind.

Einer der wichtigsten Ansätze für Nachhaltigkeit im Unternehmen ist der bewusste Umgang mit Ressourcen. So sollte alles darangesetzt werden, dass Mitarbeiter keinerlei Ressourcen verschwenden. Enormes Potenzial gibt es hier in beinahe jedem Betrieb beim Heizen und Lüften. Hier sollten Mitarbeiter noch einmal eingehend belehrt werden. Möglich ist das entweder mit einem kurzen Meeting oder einem entsprechenden Rundschreiben.

Partner für den Umweltschutz nachhaltig auswählen

Jedes Unternehmen ist früher oder später natürlich auch auf die Zusammenarbeit mit anderen Dienstleistern angewiesen. Auch hier kann viel für einen nachhaltigen und umweltfreundlichen Umgang getan werden. Wichtig ist beispielsweise auch bei den Dienstleistern darauf zu achten, dass diese umweltfreundlich agieren und sich für den bewussten Umgang mit Ressourcen einsetzen. Ein Beispiel hierfür sind Druckereien. Bei der Auswahl einer umweltfreundlichen Druckerei sollten sich Betriebe versichern, dass recyceltes Papier für die Drucksachen verwendet wird. Dieses steht anderen Papiersorten weder bei der Stabilität noch bei der Handhabung in etwas nach. Recyclingpapier ist außerdem nicht teurer. Es kann sowohl für Blöcke und Visitenkarten als auch für Briefpapier Verwendung finden.

Bei der Herstellung von Drucksachen sollten Unternehmen genau kalkulieren und überlegen, ob es erforderlich ist, dass Druckerzeugnisse in der gewünschten Auflage benötigt werden. Gerade bei Drucksachen, die nicht dauerhaft nutzbar, sondern an ein Event oder eine Aktion gebunden sind, sollte besonders spitz kalkuliert werden.

Auch bei Dienstreisen sollten Unternehmen offen für ein gewisses Umdenken sein. Nicht immer ist eine Dienstreise zu einem Kunden oder Geschäftspartner zwingend erforderlich. Es besteht oftmals auch die Möglichkeit, Dinge in einer Videokonferenz zu besprechen. Moderne Technologien bieten hier ganz unterschiedliche Ansätze. Weiterhin müssen Dienstreisen nicht immer mit den eigenen Firmenwagen vorgenommen werden. Es ist oft möglich, auf die Bahn umzusteigen. Sind größere Investitionen in dem Unternehmen möglich, kann es sich für den Betrieb lohnen, in eine neue Fahrzeugflotte mit Hybrid- oder Elektromotoren zu investieren.

Bei Technik auf Energieverbrauch achten

Auch in den Büroräumen gibt es viel Potenzial, um umweltfreundliches Agieren zu etablieren. Der erste Ansatz ist hier natürlich die Büroausstattung. Wenn ohnehin die Anschaffung neuer technischer Komponenten erforderlich ist, sollten Unternehmen alles daran setzen, sich für sparsame Geräte zu entscheiden. Das beginnt bei jedem einzelnen Monitor am Schreibtisch, schließt den Kühlschrank in der Teeküche ein und geht bis zu den Heizungen. So sollten die Thermostate der Heizungen individuell programmierbar sein, sodass diese auch nur dann Energie verbrauchen, wenn es erforderlich ist.

Der zweite Blick geht auf die Stromversorgung. Woher bezieht das Unternehmen seinen Strom? Hier kann ein einfacher Vertragswechsel rasch Entlastung schaffen. Es gibt viele Stromanbieter, die mittlerweile einen Ökotarif anbieten. In diesem Fall wird ausschließlich Strom geliefert, der durch erneuerbare Energien gewonnen wurde. Die Mehrkosten halten sich hier wirklich in Grenzen und für die Unternehmen ist es ein gutes Argument im eigenen Marketing.

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Ist der Spielraum für klimafreundliches Handeln ein wenig größer, kann über den Kauf der sogenannten CO2-Zertifikate nachgedacht werden. Betriebe, die diese Zertifikate kaufen, können dadurch zu Ausgleichsmaßnahmen beitragen. Die Art und der Umfang dieser Maßnahmen richten sich prinzipiell nach der Menge des CO2-Ausstoßes. Der Erwerb solcher Zertifikate muss genau geplant und koordiniert werden, sodass der damit verbundene Aufwand recht hoch ist.

Die aufgeführten Beispiele zeigen, dass es für jedes Unternehmen passend zu dessen Möglichkeiten viele Ansätze gibt, die zu einem umweltfreundlichen und nachhaltigen Handeln beitragen können.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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