28.01.2020

Social Responsibility: Umweltschutz von Grund auf mitdenken

Die Zahl der Unternehmen, die sich im Rahmen der Social Responsibility mit den Themen Nachhaltigkeit und Umweltschutz auseinandersetzen, nimmt kontinuierlich zu. Dabei lassen sich eigene betriebliche Maßnahmen, die zum Umweltschutz beitragen auch ohne große Investitionen umsetzen. Wichtig ist es, das Prinzip der Nachhaltigkeit von Grund auf in die unternehmerischen Strukturen einzubeziehen.
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Social Responsibility und Umweltschutz bei Unternehmen
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Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz sind in aller Munde und längst in allen Bereichen der Gesellschaft angekommen. Immer mehr Verbraucher achten bei eigenen Kaufentscheidungen auch darauf, ob Waren klimafreundlich produziert oder klimaneutral transportiert werden. Unternehmen, gleich welcher Größe und Branche, stellt das vor besondere Herausforderungen. Doch während große Unternehmen immer stärker in Konzepte zum Umweltschutz investieren, bleiben die kleineren Firmen zusehends zurück. Dabei ist auch für sie die Nachhaltigkeit ein Thema, mit dem sie sich zwangsläufig auseinandersetzen müssen.

Gesellschaftlicher Druck bewegt zum Umdenken

Es ist noch gar nicht so lange her, als Unternehmen, bis auf wenige Ausnahmen, eher distanziert auf Ansätze zum Umweltschutz reagiert haben. In den letzten Jahren hat sich das geändert. Wesentlicher Antrieb dieser Entwicklung war von Anfang an der gesellschaftliche Druck. Immer mehr Verbraucher setzen es mittlerweile voraus, dass auch die Marke des Vertrauens Maßnahmen ergreift, um die eigene Umweltbelastung zu minimieren.

Für die Betriebe werden damit Investitionen in den Umweltschutz und nachhaltige Geschäftsabläufe zusehends zur unternehmerischen Notwendigkeit. Doch nicht nur Kunden sehen in entsprechenden Strategien weniger eine Kür als vielmehr eine Notwendigkeit. Auch Investoren machen sich häufiger schon im Voraus ein Bild darüber, ob ein Unternehmen bestmöglich für die Themen der Zukunft gewappnet ist und hierzu gehören Nachhaltigkeit und Umweltschutz gleichermaßen.

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Darüber hinaus kann ein nachhaltiges Handeln der Marke positive Marketing-Effekte nach sich ziehen, von denen es langfristig profitiert. Die verschiedenen Gründe zeigen vor allem eins: Mittelfristig wird die Social Responsibility ein Thema, mit dem sich Unternehmen letzten Endes auch aus wirtschaftlicher Sicht mehr und mehr auseinandersetzen müssen.

Moralische Verstöße durch Social Responsibility vermeiden

Große Unternehmen wissen längst: Ohne Social Responsibility können sie langfristig nicht auf dem Markt bestehen, denn der Verbraucher zögert nicht damit, moralische Verstöße zu bestrafen. Themen wie die Erderwärmung, der Wasseranstieg der Meere, der Dieselskandal und der Kohleausstieg dominieren seit Jahren die Medien. Die Sensibilität gegenüber diesen Themen hat auf Seiten der Verbraucher stark zugenommen.

Unternehmen, die sich hier große Fehler leisten, werden allzu oft an den Pranger gestellt. Solche moralischen Verstöße der Marken verbreiten sich gerade in Zeiten des mobilen Webs in einer rasanten Geschwindigkeit. Genau das heißt es auf Seiten der Unternehmen zu vermeiden, denn werden diese Verstöße erst einmal bekannt, sind sie allzu oft die Grundlage eines regelrechten Shitstorms. Dieser kann nicht nur dem Image eines Unternehmens, sondern auch der Wirtschaftlichkeit nachhaltig Schaden zufügen.

Gleichzeitig kann ein ausgeprägtes Engagement im Umweltschutz natürlich auch dazu beitragen, dass sich das Image positiv verändert und sich die Verbraucher bewusst für einen Wechsel der Marke entscheiden. Jede Investition in den Umweltschutz ist für die Unternehmen also eine Investition in die eigene Zukunft. Darüber hinaus wird die Sensibilität der Verbraucher zum Umweltschutz in den kommenden Jahren noch weiter zunehmen.

Umweltschutz geht auch ohne große Investitionen

Viele kleine Unternehmen erklären immer wieder, dass sich ein nachhaltiges Handeln, so wie es sich die Gesellschaft wünscht, nicht leisten können. Grundsätzlich haben kleine Betriebe sicherlich nicht die finanziellen Möglichkeiten der großen Player, doch Umweltschutz und Nachhaltigkeit hängen nicht von dem Investitionsbudget ab, sondern lassen sich bereits durch ein generelles Umdenken praktizieren. Möglichkeiten hierfür gibt es viele.

Wer sich aber authentisch nachhaltig präsentieren möchte, muss zwangsläufig bei den Mitarbeitern beginnen. Die Mitarbeiter sind nicht nur maßgeblich für den Erfolg eines Unternehmens, sondern auch dafür, wie nachhaltig oder umweltfreundlich ein Betrieb agiert. Daher ist es immer wichtig, dass zunächst die Mitarbeiter dafür sensibilisiert werden, mehr für den Umweltschutz zu tun. Möglichkeiten hierfür gibt es viele. So können Ressourcen gespart werden, wenn die Computer bei Abwesenheit wirklich ausgeschaltet werden. Weiterhin sollte in den Sanitärräumen der Mitarbeiter auf einen bewussten Umgang mit Papierhandtüchern geachtet werden. Es kann sich auch lohnen, diese vollkommen beispielsweise durch Handtrockner zu ersetzen.

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Ein weiteres Thema, bei dem es wirklich viel Potenzial nach oben gibt, ist die Mülltrennung. Während diese in vielen Haushalten bereits mit aller Konsequenz betrieben wird, sieht das in den Unternehmen anders aus. Hier trennen viele Mitarbeiter den Müll nicht. Auch hier sollten Personalverantwortliche noch einmal an das Team appellieren. In diesem Fall ist es aber auch wichtig, dass die Ressourcen für die Mülltrennung gegeben sind.

Einer der wichtigsten Ansätze für Nachhaltigkeit im Unternehmen ist der bewusste Umgang mit Ressourcen. So sollte alles darangesetzt werden, dass Mitarbeiter keinerlei Ressourcen verschwenden. Enormes Potenzial gibt es hier in beinahe jedem Betrieb beim Heizen und Lüften. Hier sollten Mitarbeiter noch einmal eingehend belehrt werden. Möglich ist das entweder mit einem kurzen Meeting oder einem entsprechenden Rundschreiben.

Partner für den Umweltschutz nachhaltig auswählen

Jedes Unternehmen ist früher oder später natürlich auch auf die Zusammenarbeit mit anderen Dienstleistern angewiesen. Auch hier kann viel für einen nachhaltigen und umweltfreundlichen Umgang getan werden. Wichtig ist beispielsweise auch bei den Dienstleistern darauf zu achten, dass diese umweltfreundlich agieren und sich für den bewussten Umgang mit Ressourcen einsetzen. Ein Beispiel hierfür sind Druckereien. Bei der Auswahl einer umweltfreundlichen Druckerei sollten sich Betriebe versichern, dass recyceltes Papier für die Drucksachen verwendet wird. Dieses steht anderen Papiersorten weder bei der Stabilität noch bei der Handhabung in etwas nach. Recyclingpapier ist außerdem nicht teurer. Es kann sowohl für Blöcke und Visitenkarten als auch für Briefpapier Verwendung finden.

Bei der Herstellung von Drucksachen sollten Unternehmen genau kalkulieren und überlegen, ob es erforderlich ist, dass Druckerzeugnisse in der gewünschten Auflage benötigt werden. Gerade bei Drucksachen, die nicht dauerhaft nutzbar, sondern an ein Event oder eine Aktion gebunden sind, sollte besonders spitz kalkuliert werden.

Auch bei Dienstreisen sollten Unternehmen offen für ein gewisses Umdenken sein. Nicht immer ist eine Dienstreise zu einem Kunden oder Geschäftspartner zwingend erforderlich. Es besteht oftmals auch die Möglichkeit, Dinge in einer Videokonferenz zu besprechen. Moderne Technologien bieten hier ganz unterschiedliche Ansätze. Weiterhin müssen Dienstreisen nicht immer mit den eigenen Firmenwagen vorgenommen werden. Es ist oft möglich, auf die Bahn umzusteigen. Sind größere Investitionen in dem Unternehmen möglich, kann es sich für den Betrieb lohnen, in eine neue Fahrzeugflotte mit Hybrid- oder Elektromotoren zu investieren.

Bei Technik auf Energieverbrauch achten

Auch in den Büroräumen gibt es viel Potenzial, um umweltfreundliches Agieren zu etablieren. Der erste Ansatz ist hier natürlich die Büroausstattung. Wenn ohnehin die Anschaffung neuer technischer Komponenten erforderlich ist, sollten Unternehmen alles daran setzen, sich für sparsame Geräte zu entscheiden. Das beginnt bei jedem einzelnen Monitor am Schreibtisch, schließt den Kühlschrank in der Teeküche ein und geht bis zu den Heizungen. So sollten die Thermostate der Heizungen individuell programmierbar sein, sodass diese auch nur dann Energie verbrauchen, wenn es erforderlich ist.

Der zweite Blick geht auf die Stromversorgung. Woher bezieht das Unternehmen seinen Strom? Hier kann ein einfacher Vertragswechsel rasch Entlastung schaffen. Es gibt viele Stromanbieter, die mittlerweile einen Ökotarif anbieten. In diesem Fall wird ausschließlich Strom geliefert, der durch erneuerbare Energien gewonnen wurde. Die Mehrkosten halten sich hier wirklich in Grenzen und für die Unternehmen ist es ein gutes Argument im eigenen Marketing.

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Ist der Spielraum für klimafreundliches Handeln ein wenig größer, kann über den Kauf der sogenannten CO2-Zertifikate nachgedacht werden. Betriebe, die diese Zertifikate kaufen, können dadurch zu Ausgleichsmaßnahmen beitragen. Die Art und der Umfang dieser Maßnahmen richten sich prinzipiell nach der Menge des CO2-Ausstoßes. Der Erwerb solcher Zertifikate muss genau geplant und koordiniert werden, sodass der damit verbundene Aufwand recht hoch ist.

Die aufgeführten Beispiele zeigen, dass es für jedes Unternehmen passend zu dessen Möglichkeiten viele Ansätze gibt, die zu einem umweltfreundlichen und nachhaltigen Handeln beitragen können.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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