21.03.2023

So weit sind Österreichs Unternehmen bei New Work

New Work kennt viele unterschiedliche Facetten. Eine Erhebung zeigt, dass Österreichs Unternehmen auf die Veränderungen in der Arbeitswelt reagieren.
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New Work Design - Wonderwerk
(c) Wonderwerk

Der Arbeitsmarkt befindet sich einem Wandel. Unter dem Begriff New Work summieren sich neue Trends, die den Arbeitsalltag von Personen quer über den Globus verändern. Doch wie weit sind österreichische Firmen bereits auf neue Phänomene wie Jobsharing, Sabbaticals, agiles Arbeiten & Co. aufgesprungen?

Flache Hierarchien für diese Jobs

Die digitale Recruting-Plattform Stepstone hat in einer breit angelegten Erhebung festgestellt, wie sich hiesige Unternehmen bereits auf die Veränderungen in der Arbeitswelt einlassen. Im Auftrag von Stepstone hat die Marktforschungsagentur „Index Research“, vier Millionen Stellenanzeigen untersucht, die im Jahr 2019 und im Jahr 2022 kommerziell geschaltet wurden.

Hoch im Kurs bei New Work sind vor allem flache Hierarchien. Mit diesen neuen Organisationsformen haben Personalverantwortliche in knapp 44.000 Stellenanzeigen auf sich aufmerksam gemacht, was einer Verdoppelung gegenüber 2019 entspricht. Besonders die IT-Branche (7.300 Stellen) sowie Stellen im technischen Sektor (7.000 Stellen) erfüllen den Wunsch nach flachen Hierarchien am besten. Schlusslichter bilden Ärzt:innen sowie Pflegekräfte, wo 2022 nur 174 bzw. 237 in Stellenanzeigen flache Hierarchien erwähnten.

Flexible Zeitarbeitsmodelle im New-Work-Kontext

Wohl am engsten verbunden mit dem New-Work-Begriff ist die freie bzw. flexible Arbeitszeitgestaltung. Dabei erhob „Index Research“ die Häufigkeit der Schlagwörter „Arbeitszeitkonten“, „Vertrauensarbeit“ oder „Gleitzeit“ in Stellenausschreibungen. Es zeigte sich über die Zeit ein erheblicher Anstieg. Von 2019 bis 2022 nahmen Jobbeschreibungen mit den genannten Begriffen um 185 Prozent (von 9.300 auf 26.500) zu. Wie der StepStone-Jobreport 2023 zudem ausweist, können sich von 2.000 befragten Beschäftigten 16 Prozent ihre Zeit mittlerweile komplett flexibel einteilen, 43 Prozent arbeiten in einem Gleitzeit-Modell.

Ein großer Wunsch von Arbeitnehmer:innen ist jener nach Home-Office. Nur 20 Prozent möchte auf Home-Office verzichten. Knapp die Hälfte der Befragten würde gerne 30 bis 60 Prozent ihrer Tätigkeit remote erledigen. Rund 15 Prozent möchten zwei Drittel oder mehr ihrer Arbeit im Home-Office arbeiten.

Jobsharing hat sich noch nicht durchgesetzt

Aus den Erhebungen von Stepstone geht zudem hervor, dass sich immer mehr Arbeitnehmer:innen Teilzeitarbeit wünschen. Wenn die Befragten frei wählen könnten, würden sich nur 35 Prozent für eine Vollzeitanstellung entscheiden. Nahezu ebenso viele (34 Prozent) würden sich für eine starke Teilzeit entscheiden (26 bis 37 Stunden). Schlechtere Karrierechancen in der Teilzeitanstellung wurde im Rahmen der Studie von 42 Prozent der Befragten als Grund angegeben, Vollzeit arbeiten zu wollen. 

Jobsharing bleibt derzeit in Österreich für die meisten Unternehmen noch ein Fremdwort. Im Jahr 2022 wurden von insgesamt 830.000 untersuchten Stellenanzeigen in nur 99 Anzeigen Jobsharing angeboten. Das entspricht aber bereits einem Wachstum von insgesamt 370 Prozent im Vergleich zum Jahr 2019.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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