15.12.2023

So viel bringt die Abschaffung der kalten Progression deinen Mitarbeiter:innen

Die Abschaffung der kalten Progression soll ab 1. Jänner 2024 deutliche Steuervorteile entfalten. Wie gut der oder die Einzelne dabei wegkommt, lässt sich bereits auf einer Plattform berechnen.
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Gehälter Startups, CEO Gehalt,
(c) Adobe Stock/ weyo

Durch die “Abschaffung der kalten Progression” warten im kommenden Jahr wieder geänderte Steuerstufen, Freibeträge und Sozialversicherungsabgaben. Damit einhergehend soll es zur Entlastung für Arbeitnehmende kommen. Wie man finanzielle Vorteile durch die Abschaffung, die mit 1. Jänner des kommenden Jahres in Kraft tritt, schon im Vorhinein berechnen kann, verrät die Plattform finanzrechner.at.

Das Hamsterrad der kalten Progression: Mehr Geld, mehr Abzüge

Die Kalte Progression ist eine steuerliche Mehrbelastung, die trotz Lohn- und Gehaltserhöhungen entsteht. Jährliche Lohnerhöhungen haben Arbeitnehmende steuerlich durchschnittlich mehr belastet, als sie durch ihren erhöhten Lohn entlastet werden konnten. Die Ursachen der kalten Progression sind die jährliche Inflation sowie die progressive Versteuerung des Einkommens. Wenn die Tarifstufen der Einkommenssteuer (kurz: ESt) nicht an die Teuerungen angepasst werden, kommt es zu einer “heimlichen” Steuererhöhung, die dazu führt, dass Mitarbeitenden jährlich weniger Geld zur Verfügung steht – trotz Lohnerhöhung.

Ergebnisse zeigen sich am Lohnzettel

Dieser Mechanismus soll nun bald Geschichte sein, denn die Österreichische Bundesregierung hat die kalte Progression mit 1. Jänner 2024 abgeschafft. Zwei Drittel der kalten Progression sollen damit automatisch via Anhebung der Tarifzonen “an die erwerbstätigen Menschen zurückgegeben” werden, so das Bundesministerium für Finanzen.

Die Steuerstufen werden dieses Jahr nun um bis zu 9,6 Prozent angepasst. Profitieren sollen davon vor allem mittlere und höhere Einkommen, heißt es vonseiten der Plattform finanzrechner.at. Beim Durchschnittseinkommen von unselbstständig Vollzeitbeschäftigten – 3.256,19 Euro brutto pro Monat – gibt es beispielsweise eine Ersparnis von 37,38 Euro monatlich. Die Lohnsteuer sinkt von 407,28 Euro auf 371,52 Euro. Spareffekte hat die Abschaffung der kalten Progression auch für Pensionist:innen, die im Beispiel bei einer Medianpension von 1.664 Euro brutto mit einer monatlichen Entlastung von 30,52 Euro rechnen können.

Was nächstes Jahr bleibt, kann man schon jetzt berechnen

Wie viel die Abschaffung der kalten Progression Mitarbeitenden nun tatsächlich bringt, lässt sich mit dem Brutto-Netto-Rechner von finanzrechner.at schnell einsehen. Die Plattform bezieht die beschlossenen Änderungen “bei der kalten Progression und bei der Arbeitslosengeldversicherung (minus 0,1 Prozentpunkte) ein”, erklärt finanzrechner.at-Projektleiter Bernhard Angeler. Auf der Plattform kann jede und jeder sein Gehalt mit dem Vorjahr vergleichen. Der monatliche Netto-Überschuss im Vergleich zum Vorjahr wird dabei explizit ersichtlich.

Die Plattform finanzrechner.at ermöglicht die Berechnung der künftigen steuerlichen Entlastung in 14 Sprachen. Aufgeschlüsselt dargestellt wird zudem, welchen Anteil Sozialversicherungs- und Lohnsteuerbeiträge monatlich und jährlich am Einkommen haben. Darüber hinaus wird auch der persönliche Durschnittssteuersatz ermittelt.

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Analyser, CSRD, EU-Taxonomie
(c) - PwC Österreich -Das Konsortium des Projekts "Analyser" beim Kick-Off.

Die Regeln der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die in den kommenden Jahren sukzessive schlagend werden, bedeuten für zahlreiche österreichische Unternehmen eine Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei vielen von diesen – auch jene, die freiwillig schon früher als erforderlich mit der Umsetzung starten – werden Schwierigkeiten erwartet, die Anforderungen zu erfüllen, da insbesondere KMU nicht über ausreichend Kapazitäten für interne Nachhaltigkeitsabteilungen verfügen würden.

CSRD und Taxonomie

Dies gilt im Besonderen für die EU-Taxonomie, die ergänzend zur CSRD anzuwenden ist. Gemäß ihr müssen die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens als nachhaltig oder nicht-nachhaltig deklariert werden.

Die Verordnung umfasst umfangreiche und detaillierte Kriterien, die für Ungeübte nicht leicht zu verstehen sind. Deshalb will in einem kürzlich gestarteten Forschungsprojekt namens “AI Enabled Sustainability Jurisdiction Demonstrator” (Analyser) ein Forschungskonsortium KI-basierte Module entwickeln. Die sollen es auch ungeschulten Anwenderinnen und Anwendern ermöglichen, die gesetzlichen Meldepflichten zu erfüllen. So soll eine Erleichterung für Unternehmen erzielt werden.

“Das oberste Ziel unseres Projekts ist es, die Zahl der KMU zu erhöhen, die selbstständig in der Lage sind, die EU-Taxonomie in guter Qualität zu berichten”, erklärt Maximilian Nowak, der das Projekt bei Fraunhofer Austria leitet.

Das Konsortium

Das Konsortium, bestehend aus Fraunhofer Austria, Universität Innsbruck, Technischer Universität (TU) Wien, Leiwand AI, PwC Wirtschaftsprüfgesellschaft, der Wirtschaftsagentur Niederösterreich ecoplus, Murexin und Lithoz wird dafür Teile des Prozesses mithilfe von Künstlicher Intelligenz automatisieren. Ein Chatbot, der auf einem eigens kreierten Sprachmodell beruht, soll mit den Anwenderinnen und Anwendern im Dialog stehen und sicherstellen, dass alle benötigten Dokumente vorliegen.

Es sind nämlich viele Fragen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu klären: Welche wirtschaftlichen Aktivitäten gibt es im Unternehmen? Wie umfangreich sind diese? Welche davon sind taxonomiefähig, können also überhaupt nach den Kriterien bewertet werden?

Josef Baumüller, der von Seiten der TU Wien an dem Projekt beteiligt ist, sagt: “Es ist vielen noch nicht bewusst, wie komplex die Anforderungen zunächst an die Datenerhebung und anschließend an die Klassifizierung sind. Die Prozesslandschaft im Unternehmen muss erfasst und auf die Vorgaben der EU-Taxonomie übergeleitet werden, darüber hinaus gilt es, relevante Datenbedarfe zu identifizieren und im Sinne der Effizienz v.a. bereits vorhandene Datenbestände zu nützen.”

CSRD-Berichterstattung eine Herausforderung

Dass eine Unterstützung der Unternehmen unumgänglich ist, sagt auch Stefan Merl von der PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: “Wir spüren bereits jetzt eine massive Zunahme in den Anfragen von Unternehmen, insbesondere von KMU, die sehen, dass die Erfüllung der CSRD-Berichterstattungspflichten eine große Herausforderung ist. Es führt kein Weg daran vorbei, eine automatisierte Lösung zu entwickeln, die weit über den Automatisierungsgrad bestehender Tools hinausgeht. Genau das wollen wir im Projekt ‘Analyser’ verwirklichen.”

Dabei ist essenziell, dass die im Tool eingesetzte KI fair, nachvollziehbar und korrekt arbeitet. Dafür soll Leiwand AI GmbH die nötige Expertise in das Projekt einbringen.

“In einer so kritischen Angelegenheit wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es besonders wichtig, dass auch Maßnahmen hinsichtlich einer zuverlässigen und fairen KI-Lösung getroffen werden. Durch den Einsatz verschiedener Methoden rund um nachhaltige und vertrauenswürdige KI werden wir dazu beitragen, dass der ‘Analyser’ gesicherte Informationen liefert, fair in Bezug auf Bias und Diskriminierung ist und im Einklang mit dem EU AI Act steht”, sagt Mira Reisinger, Data Scientist bei Leiwand AI.

Das Projekt ist im Herbst 2024 gestartet, läuft über drei Jahre und wird durch die FFG aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gefördert.

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