07.09.2023

So möchte Clubhouse das Comeback schaffen

Clubhouse versucht sich mit einer neuen zentralen Funktion. Diese soll das Unternehmen wohl aus der Krise stemmen.
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Foto: clubhouse

Das Interesse an Clubhouse war gefühlt so schnell weg, wie es da war. Seit dem die Corona-Zeit vorüber ist, hat die audiobasierte Social-Network-App mit drastischem User:innen-Verlust zu kämpfen. Auch die Konkurrenz-Features von Twitter oder Facebook dürften dazu beigetragen haben (brutkasten berichtete).

Im April wurde bekannt, dass mehr als die Hälfte der Clubhouse-Angestellten ihren Job verlieren. Mit finanziellen Gründen habe dies angeblich nichts zutun gehabt. Nun möchte sich das Unternehmen neu aufstellen, wie aus einem Blogbeitrag hervorgeht. Konkret möchte man “mehr wie eine Messaging-App” sein, heißt es.

Die neue Clubhouse-App

“Stellen Sie sich vor, Ihre Gruppentexte und Ihre Instagram-Stories treffen sich im Park, unterhalten sich stundenlang, werden beste Freunde und verlieben sich ineinander. 9 Monate später haben sie eine neuen Weg in Kontakt zu bleiben”, ist die seltsame Beschreibung des Unternehmens für das neue Format namens “Chats”. Es sind asynchrone Gruppenchats, in denen nur per Sprachnachricht kommuniziert wird. Im Gegensatz zu Clubhaus-Rooms müssen nicht alle Teilnehmer:innen zur gleichen Zeit aktiv sein, sondern können zu jeder Zeit in die Konversation einsteigen.

Diese Sprachnachrichten werden wie eine Art Instagram-Story angezeigt . Einen Chat in Clubhouse startet man, indem eine Sprachnachricht aufgenommen wurde und an Kontakte weitergeleitet wird. Wer möchte, kann mitmachen und seine eigenen Aufnahmen hinzufügen. Chats können für Freunde oder Freunde von Freunden limitiert werden.

Im Gegensatz zu anderen Messaging-Diensten, werden die Audio-Mitteilungen transkribiert. Außerdem kann man Nachrichten in zweifacher Geschwindigkeit abspielen, sowie überspringen und sich von Chat zu Chat swipen. Private Unterhaltungen und die klassischen Clubhouse-Rooms sind in der App auch möglich.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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