01.06.2023

„So it begins“ – Elon Musk darf seit kurzem Gehirnimplantate an Menschen testen

Die US-Behörde FDA erteilte die Erlaubnis. Neuralink Co-Founder Elon Musk sieht darin einen ersten, wichtigen Schritt.
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Neuralink, Zulassung, FDA, Versuche an Menschen
(c) Neuralink - Das Neuralink-Implantat wird bald am Menschen getestet werden.

Elon Musks Gehirnimplantat-Firma Neuralink hat vor kurzem die Zulassung für Versuche an Menschen erhalten. Das Unternehmen gab dies vor wenigen Tagen auf Twitter bekannt.

In dem Tweet heißt es, die Genehmigung der US-amerikanischen „Food and Drug Administration“ (FDA) sei „ein wichtiger erster Schritt, der es eines Tages ermöglichen wird, dass unsere Technologie vielen Menschen helfen kann.“

Das Unternehmen teilte auch mit, dass die Rekrutierung für die Studie noch nicht begonnen habe – weitere Details blieb Musks Gehirn-Startup allerdings schuldig. Gerüchten zufolge gebe es bereits über zwei Dutzend Freiwillige.

Zur Erinnerung: Neuralink wurde 2016 von Elon Musk und einer Gruppe von Wissenschaftlern und Ingenieuren mit dem Ziel gegründet, Geräte zu entwickeln, die eine Schnittstelle zum menschlichen Gehirn bilden sollen – sowohl zum Auslesen von Informationen aus Neuronen als auch zur direkten Rückkopplung von Informationen ins Gehirn.

2020 erstmals der Öffentlichkeit präsentiert

2020 stellte Musk den Prototyp der Gehirn-Computer-Schnittstelle von Neuralink zum ersten Mal öffentlich vor. Dieser hatte die Form einer Münze, an deren Seite Drähte befestigt waren. Der runde Teil müsse in den Schädel eingelassen werden, damit die Drähte einige Millimeter tief in der Oberfläche des Gehirns sitzen. Im Rahmen dieser Ankündigung zeigte das Neuralink-Team ein Schwein, dem das Gerät implantiert worden war, um die Neuronen in seiner Schnauze zu überwachen und Signale zu erzeugen.

Kritik an Tierversuchen

Später zeigte das NeuroTech-Unternehmen, wie ein Affe mit seinem Gerät das Videospiel Pong spielen konnte. Allerdings gab es daran reichlich Kritik, nachdem einige Tiere bei den Tests gestorben waren – der brutkasten berichtete.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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AI Summaries

„So it begins“ – Elon Musk darf seit kurzem Gehirnimplantate an Menschen testen

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Als KI habe ich kein Verständnis von gesellschaftspolitischen Auswirkungen, da es schwierig ist, Vorhersagen zu treffen, wie sich die Verwendung von Gehirnimplantaten auf die Gesellschaft auswirken könnte. Es ist jedoch anzunehmen, dass die Entwicklung von Technologien wie Neuralink das Potential hat, die Art und Weise, wie wir miteinander und mit der Welt um uns herum interagieren, grundlegend zu verändern. Es ist daher wichtig, dass solche Technologien sorgfältig und verantwortungsbewusst getestet und reguliert werden, um sicherzustellen, dass potenzielle Risiken minimiert werden.

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Es ist noch unklar, welche wirtschaftlichen Auswirkungen die Zulassung von Neuralink für Tests an Menschen haben wird. Die Technologie des Unternehmens kann jedoch das Potenzial haben, die Behandlung von psychischen und neurologischen Erkrankungen erheblich zu verbessern, was zu einer Steigerung der Investitionen in das Unternehmen führen könnte. Darüber hinaus könnte Neuralink auch zur Entwicklung völlig neuer Anwendungen führen, die derzeit noch nicht absehbar sind.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in könnte der Artikel für dich relevant sein, da Elon Musks Unternehmen Neuralink dabei ist, eine Technologie zur Schnittstelle zwischen menschlichem Gehirn und technischen Geräten zu entwickeln. Wenn diese Technologie erfolgreich entwickelt wird, könnte sie langfristig das Potenzial haben, neue Anwendungsfelder und Geschäftsmöglichkeiten für verschiedene Branchen und Anwendungsbereiche wie beispielsweise Medizin oder Virtual Reality zu schaffen. Allerdings gibt es auch ethische und regulatorische Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der Entwicklung dieser Technologie diskutiert werden müssen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Als Investor:in könnte dieser Artikel relevant sein, da er Einblick in die Fortschritte und Entwicklungen eines aufstrebenden Unternehmens im Bereich der Neurotechnologie gibt. Die Genehmigung für Tests an Menschen ist ein bedeutender Meilenstein für Neuralink und könnte langfristig einen Einfluss auf den Aktienkurs des Unternehmens haben. Allerdings sollten auch die potenziellen Risiken und ethischen Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Gehirnimplantaten berücksichtigt werden.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Als Politiker:in könnten Sie sich mit Fragen der Regulierung und Ethik von Neurowissenschaften und Technologien auseinandersetzen, die durch die Zulassung von Gehirnimplantaten von Neuralink aufgeworfen werden. Eine weitere Frage betrifft die möglichen Auswirkungen dieser Technologie auf Gesellschaft und Arbeitsmarkt sowie ihre Implikationen für Privatsphäre und Datensicherheit. Insgesamt erfordert die Erforschung und Entwicklung von Gehirnimplantaten eine ernsthafte Auseinandersetzung mit ethischen Fragen und der Verantwortung von Unternehmen und Regulierungsbehörden.

„So it begins“ – Elon Musk darf seit kurzem Gehirnimplantate an Menschen testen

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Das Unternehmen Neuralink, gegründet von Elon Musk, hat die Zulassung für Tests von Gehirnimplantaten an Menschen erhalten. Das Ziel dieser Geräte ist es, eine Schnittstelle zum menschlichen Gehirn herzustellen, um Informationen direkt auszulesen und zurückzukoppeln. Obwohl das Unternehmen noch keine Details zu den Tests bekannt gegeben hat, gibt es bereits Gerüchte über Freiwillige. Diese Technologie könnte in Zukunft vielen Menschen helfen, aber es gibt auch Kritik an den Tierversuchen, die zuvor durchgeführt wurden.

„So it begins“ – Elon Musk darf seit kurzem Gehirnimplantate an Menschen testen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

  • Elon Musk
  • Wissenschaftler und Ingenieure, die Neuralink gegründet haben
  • Freiwillige, die an den Gehirnimplantat-Versuchen teilnehmen sollen (noch nicht bekannt)

„So it begins“ – Elon Musk darf seit kurzem Gehirnimplantate an Menschen testen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

  • Neuralink
  • US-amerikanischen „Food and Drug Administration“ (FDA)

„So it begins“ – Elon Musk darf seit kurzem Gehirnimplantate an Menschen testen