05.12.2025
LEADERSHIP

So gelingt der Start ins neue Jahr mit mehr Fokus

Interview. Zwischen Jahresrückblick und Zukunftsvision entsteht oft Druck: neue Ziele, neue Projekte, neue Erwartungen. Doch wer das neue Jahr mit zu vielen To-dos startet, verliert schnell Fokus und Motivation.
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Judith Girschik ist Führungskräfte-Coachin und Gründerin des Leadership Institute in Wien. | © Katharina Hauser

Dieser Artikel ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von November 2025 “Verantwortung” erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Wie also plant man ein produktives Jahr, ohne in den Overload zu kippen? Wir haben bei Judith Girschik, Führungskräfte-Coachin und Gründerin des Leadership Institute in Wien, nachgefragt.

brutkasten: Viele Unternehmer:innen starten mit einer langen Liste an Zielen ins neue Jahr. Warum ist das problematisch?

Judith Girschik: Wer sich zu viele Ziele setzt, verliert schnell den Fokus und dann die Freude. Ich empfehle, das Jahr lieber mit drei starken Prioritäten zu starten – das gibt Klarheit und ermöglicht, Erfolge auch wirklich zu spüren.

Warum scheitern so viele Vorsätze – und was wäre die bessere Alternative?

Vorsätze scheitern, weil sie meist aus einem „Ich sollte…!“ entstehen, nicht aus einem echten inneren Wollen. Erfolgreiche Unternehmer:innen planen nicht moralisch, sondern realistisch. Sie fragen sich: Was zählt und was ist jetzt wirklich dran? Daraus bauen sie dann konkrete, machbare Schritte. Kleine, gut verankerte Gewohnheiten sind nachhaltiger als große, vage Vorhaben.

Ich empfehle, das Jahr in 90-­Tage-Abschnitte zu unterteilen – also überschaubar, aber wirkungsvoll. So bleiben Klientinnen und Klienten flexibel und kommen trotzdem spürbar voran. Unternehmer:innen, die sich regelmäßig Zeit zum Nachjustieren nehmen, starten nicht mit Druck, sondern mit Richtung.

Welche Routinen helfen, langfristig an seinen Zielen dranzubleiben?

Hilfreich sind kleine, regelmäßige Rituale statt großer Neujahrsvorsätze. Ein kurzer Wochenrückblick – was lief gut, was will ich ändern? – wirkt oft stärker als jede Jahresplanung. Ich empfehle, diese Reflexionsmomente fest einzuplanen; am besten mit jemandem, der ehrlich und mit objektiver Distanz mitreflektiert. So bleibt man dran und behält Ruhe, auch wenn das Tagesgeschäft stürmisch wird.

Welche Rolle spielt Erholung bei der Jahresplanung?

Erholung ist kein Luxus, sondern eine Führungsaufgabe. Schlaf, Bewegung und bewusste Pausen sind die Grundpfeiler von Klarheit, Kreativität und Belastbarkeit – gerade für Gründer:innen, die oft über Monate unter Hochspannung stehen. Wer Leistung plant, sollte Regeneration genauso ernst nehmen: regelmäßiger Schlafrhythmus, kurze Bewegungseinheiten im Alltag, echte Auszeiten ohne Bildschirm. Diese Phasen sind kein Stillstand, sondern der Moment, in dem Körper und Geist neue Energie aufbauen. Nur wer auftankt, kann langfristig führen und inspirieren.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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