22.10.2021

Rendite Boutique: So funktioniert die neue Plattform für Immo-Crowdinvesting

Diese Woche ist mit Rendite Boutique eine neue Plattform für Immobilien-Crowdinvestments gestartet. Der Schwerpunkt liegt auf exklusiven hochwertigen Projekten sowie auch auf besonders ökologisch nachhaltigen Projekten. Mitgründerin und Geschäftsführerin Lisa Lorenz gibt im Interview Einblicke, wie Rendite Boutique funktioniert.
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Die beiden Co-Founder Dominic und Lisa Lorenz von Rendite Boutique
Die Co-Founder Dominic und Lisa Lorenz | Foto: Rendite Boutique
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Rendite Boutique ist eine neue Plattform für Immobilien-Crowdinvesting, die von den beiden Geschwistern Lisa und Dominic Lorenz gegründet wurde und am 14. Oktober gestartet ist. Investments sind dabei bereits ab 50 Euro möglich. Das erste Projekt ist bereits online. Noch bis zum 29. Oktober gibt es einen Startbonus von 250 Euro sowie einen Bonus-Zinssatz von 8 Prozent p.a. beim ersten Projekt. Wir haben mit Mitgründerin und Geschäftsführerin Lisa Lorenz darüber gesprochen, wie Rendite Boutique genau funktioniert, welche Sicherheitsstandards das Unternehmen umgesetzt hat und wie sich die Plattform von anderen Crowdinvesting-Angeboten im Immobilienbereich abhebt.

brutkasten: Rendite Boutique ist vergangene Woche in den Vollbetrieb gestartet. Was ist euer erstes Resümee nach dem Start?

Lisa Lorenz: Wir stehen schon jetzt bei über 330.000 Euro an investiertem Geld. Da sind wir sehr stolz. Es haben auch schon über 800 Personen unseren Newsletter abonniert. Das Interesse ist also sehr groß. Bei unserer Launchparty in der Vorwoche hatten wir über 100 Gäste. Wir haben unsere Plattform vorgestellt und es wurden dort auch gleich schon die ersten Investitionen getätigt, was uns auch sehr gefreut hat.

Wie kam es denn zur Gründung von Rendite Boutique?

Mein Bruder Dominic und ich kommen beide aus der Immobilienbranche. Er ist seit einigen Jahren Immobilientreuhänder, ich war in einer Bank im Bereich Immobilienfinanzierung tätig. Wir sind dabei immer wieder mit Bauträgern in Kontakt gekommen, die mehrere neue Projekte nicht umsetzen konnten, weil die Eigenkapitalquoten der Banken mittlerweile so hoch sind. Das hat zur Folge, dass sie immer nur einige wenige Projekte realisieren konnten und eigentlich mehr Eigenkapital für weitere Projekte benötigt hätten.

Solche Fälle sind uns immer wieder untergekommen. So haben wir dann angefangen, uns selbst mit Crowdinvesting zu beschäftigen. Mit meinem Background in der Immobilienfinanzierung und der Erfahrung meines Bruders in der Immobilienbranche haben wir uns gedacht: Das können wir selber auch umsetzen – und zwar schöner, besser und einfacher als andere Plattformen.

Das ist ein gutes Stichwort. Wie unterscheidet sich denn Rendite Boutique von anderen Crowdinvesting-Plattformen?

Wir wollen nur ganz exklusive, hochwertige Projekte haben – keine Doppelhaushälften, keine Projekte irgendwo im Nirgendwo. Unser Schwerpunkt liegt auf schönen Projekten in und um größere Städte in Österreich, also in guten Lagen. Außerdem wollen wir ökologisch nachhaltige Projekte umsetzen. Das ist eine große Marktlücke. Unsere Projekte bekommen ökologisch nachhaltige Siegel. Zusätzlich arbeiten wir an einem umfangreichen eigenen Kriterienkatalog.

Derzeit haben wir auf unserer Plattform ein erstes Projekt online, das ist ein ökologisch nachhaltiges Objekt in Plainfeld, einem Vorort von Salzburg. Das hat eine Klimaaktiv-Zertifizierung. Bei diesem Projekt gibt es beispielsweise Erdwärme durch Tiefenbohrung, eine große Photovoltaikanlage und E-Ladestationen für alle Fahrzeuge in der Garage.

Wir haben außerdem einige weitere Projekte in der Pipeline, die in den nächsten Monaten angeboten werden. Da kommt einiges auf uns zu in den nächsten Monaten. Mit dem Projekt in Salzburg sind wir gestartet, dann folgen weitere in Wien, Graz und Kärnten.

Wie funktioniert Rendite Boutique für die Anlegerinnen und Anleger?

Wir sind besonders stolz darauf, dass der Prozess sehr einfach gehalten ist. Das ist uns besonders wichtig. Wir haben bewusst unsere Website auf die entscheidenden Punkte reduziert, damit einem der Blick auf das Wesentliche nicht verstellt wird. Wenn man sich registriert, gibt man die üblichen Stammdaten an und lädt eine Ausweiskopie hoch. Und dann kann mit sechs bis sieben Klicks bereits ein Investment getätigt werden.

Rendite Boutique stellt Zinsen von sechs bis acht Prozent in Aussicht. Wie werden diese erreicht?

Es ist eine eigenkapitalähnliche Verzinsung, Mezzaninkapital, das im Bereich zwischen Eigen- und Fremdkapital liegt. Für den Bauträger schafft es zusätzliche Liquidität und hat deshalb einen höheren Wert als Fremdkapital. Man darf auch Folgendes nicht vergessen: Der Gewinn des Bauträgers liegt beim Verkauf üblicherweise zwischen zehn und 20 Prozent. Die acht Prozent entfallen aber nur auf einen sehr kleinen Anteil von den gesamten Investitionskosten, deshalb ist es möglich, das in den in den Projektkosten zu berücksichtigen.

Welche Sicherheitsstandards gibt es bei den Projekten auf eurer Plattform?

In einem ersten Schritt sehen wir uns die Bauträger an – wer sind die abwickelnden Personen dahinter, wie schaut die Gesellschaft aus? Wir wollen klare Strukturen und namhafte handelnde Personen, die Expertise in dem Bereich haben. Natürlich überprüfen wir auch die Referenzen. Uns ist sehr wichtig, dass wir wissen, wer das Geld bekommt. Er danach wird das Projekt selbst einem strengen Check unterzogen – entspricht es unseren Kriterien? Wenn es das tut und wir an den Erfolg glauben, dann wird es an einen Sachverständigen weitergeleitet, der das Projekt auf Plausibilität und Machbarkeit überprüft.

Wenn dieser uns das OK für das Projekt gibt, gehen alle Unterlagen noch einmal gesammelt an einen Wirtschaftsprüfer, der sich ebenfalls noch einmal die Unternehmensstruktur ansieht, Auszüge beim Kreditschutzverband (KSV) einholt und sich auch die Bilanzen der Muttergesellschaft ansieht. Das ist noch einmal ein grober Due-Diligence-Check am Schluss. Erst dann stellen wir das Projekt auf unserer Plattform online.

Was bei der Sicherheit auch noch sehr wichtig ist: Alle unsere Zahlungen gehen über ein insolvenzgesichertes Treuhandkonto des Zahlungsdienstleisters SecuPay. Die Zahlungen kommen also nicht zu uns, sondern laufen vom Treuhandkonto zum Bauträger und von dort wieder retour.

Was ist die Stärke von Immobilien-Crowdinvesting verglichen mit anderen Assetklassen in der Geldanlage wie Fonds oder Aktien?

Immobilien haben einen sehr stabilen Wert. Der Begriff „Betongold“ ist heute in aller Munde. Immobilien sind reale und nicht wie beispielsweise Kryptowährungen, rein virtuelle Werte. Bei Crowdinvesting im Speziellen ist es verlockend, dass man auch kleinere Beträge in mehrere Projekte investieren kann. Man muss also nicht sein gesamtes Kapital in ein Objekt stecken wie es beispielsweise bei einer Vorsorgewohnung der Fall ist.

Wir sehen es auch als großen Vorteil, dass bei uns auch junge Leute schon anfangen können, in Immobilien zu investieren. Wenn man nach der Matura oder im Studium ein bisschen Geld gespart hat, kann man damit schon loslegen. Eine Vorsorgewohnung können sich die wenigsten bereits mit 20 leisten.

Man kann also gut diversifizieren und mit wenig Kapital anfangen ein Immobilienportfolio aufzubauen. Bei uns kann man bereits ab 50 Euro investieren, das zeichnet uns besonders im Vergleich zum Mitbewerb aus. So wird ein leichter Einstieg ins Thema ermöglicht. Das kommt auch sehr gut an, es haben bereits einige junge Leute investiert.

Aktuell gibt es noch bis 29. Oktober einen Startbonus von 250 Euro bei Rendite Boutique – ab einem Investment von 1.000 Euro. Ebenfalls noch bis 29. Oktober gibt es beim Erstprojekt in Plainfeld in Salzburg einen Bonus-Zinssatz von 8 Prozent p.a. – danach sinkt er auf 7 Prozent.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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