11.10.2023

So funktioniert New Work bei ProSiebenSat.1 PULS 4

New Work ist in aller Munde - doch wie sehen solche Konzepte in der Praxis aus? Brutkasten hat bei Birgit Moser-Kadlac, Geschäftsleitung Human Resources bei ProSiebenSat.1 PULS 4, nachgefragt, wie ihr Unternehmen New Work-Modelle umsetzt.
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Links: Ein Wegweiser mit Schlagworten zu New Work Konzepten. Rechts: Portrait von Birgit Moser-Kadlac, Geschäftsleitung Human Resources bei ProSiebenSat.1 PULS 4
(c) links: WD Stockphotos - stock.adobe.com | rechts: ProSiebenSat1 PULS4/König

Junge Arbeitnehmer:innen haben andere Anforderungen an ihre Arbeitgeber als ihre älteren Kolleg:innen. Wollen Firmen heutzutage neue Mitarbeiter:innen anziehen und bestehende behalten, müssen sie neue Arbeitsweisen ermöglichen. Dieses Prinzip hat auch ProSiebenSat.1 PULS 4 durchschaut, und bietet Mitarbeitenden seit zwei Jahren ein hybrides Arbeitsmodell an – sofern ihre Position das erlaubt. Dieses wurde im Frühjahr um die Möglichkeit erweitert, remote aus dem EU-Ausland zu arbeiten. Brutkasten hat bei Birgit Moser-Kadlac, Geschäftsleitung Human Resources bei ProSiebenSat.1 PULS 4, nachgefragt, wie das Ganze in der Praxis aussieht.


Wie sehen die New Work Regeln bei ProSiebenSat.1 Puls 4 konkret aus?

Moser-Kadlac: Bei unserem hybriden Arbeitsmodell geben wir keinen maximalen Rahmen vor, sondern eine starke Empfehlung für 50:50 – das heißt 50 Prozent Office, 50 Prozent flexibel arbeiten. Wir sind jedenfalls davon überzeugt, dass unsere Unternehmenskultur auch sehr vom Miteinander geprägt ist. Daher geben wir einerseits die Möglichkeit der Flexibilität, sehen aber andererseits auch das Office immer noch als Ort der Begegnung und der Innovation.

Wie lief die Vorbereitung ab?

Moser-Kadlac: Beide Konzepte erforderten intensive Recherche, Austausch mit anderen Unternehmen sowie eine externe Prüfung aller Gegebenheiten. Das Angebot wird mittlerweile auch sehr gut angenommen – rund 65 Prozent unserer Mitarbeiter:innen arbeiten bereits flexibel.

Welche Learnings konnte das Unternehmen bisher ziehen?

Moser-Kadlac: Wir haben unseren Mitarbeiter:innen viel Entscheidungsfreiheit bei unserem Konzept gelassen. Manche hatten damit anfänglich etwas zu kämpfen, weil es keine Regeln, sondern rein Empfehlungen gab. Mittlerweile hat es sich sehr gut eingespielt. Die Mitarbeiter:innen können gut abwägen, wann Präsenz im Office Sinn macht.

Wir merken auch zusehends eine Rückkehr ins Office, denn das Miteinander sehen die meisten als absoluten Mehrwert. Wie man sich vorstellen kann, sind Montage und Freitage die beliebtesten Homeoffice-Tage geworden. Mit dieser Erkenntnis muss man als Unternehmen auch richtig planen und gemeinsam mit den Mitarbeiter:innen die Ressourcen unabhängig von Homeoffice-Tagen ausgeglichen aufteilen.

Wie sieht es mit der Produktivität aus – hat sie sich verändert?

Moser-Kadlac: Die Produktivität ist konstant und gut in unseren Teams. Das Tracking wird vom Leadership-Team übernommen. Da wir ein sehr zielorientiertes Haus sind, wird schnell sichtbar, wenn es hier zu Veränderungen kommen würde.

Ist für die Zukunft geplant, weitere Flexibilitäten einzuführen?

Moser-Kadlac: Als ein Haus, das vor Corona zu 100 Prozent Office-based war, sind wir in kurzer Zeit große Schritte in diesem Bereich gegangen und wollen hier nun weiter optimieren. 100 Prozent Remote können wir uns aktuell nicht vorstellen.

Gibt es Nachteile im New-Work-Modell?

Moser-Kadlac: Definitiv: Der größte Nachteil, der auch von vielen Häusern bestätigt wird, ist, dass mobiles Arbeiten die Unternehmenskultur verändert; wir sind sogar der Meinung, schadet, und damit zum Teil Raum für Innovation verloren geht. Mit diesem Wissen kann man damit als Unternehmen da auch bestmöglich gegensteuern durch kreative und kollaborative Angebote und Flächen.

Gab es kritische Stimmen im Vorhinein, die seit der Umsetzung von dem Modell überzeugt wurden?

Moser-Kadlac: Die gibt es immer und auch zurecht, denn es ist nie alles nur gut. Aber ja, wir konnten die Kritiker zum großen Teil überzeugen.

Ist es jetzt einfacher, neue Arbeitnehmer einzustellen? Hat sich die Mitarbeiterfluktuation verändert?

Moser-Kadlac: Die Frage ist, was wäre, wenn wir es nicht eingeführt hätten. Wir gehen davon aus, das wäre ein klarer Nachteil am Arbeitsmarkt gewesen. Die Möglichkeit mobil zu arbeiten, gehört mittlerweile zum Standard, und wir leben das als Unternehmen.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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