28.02.2023

KI-Trend: Snapchat und Meta kündigen eigene Chatbot-Funktion an

Neben Microsoft und Google folgen nun auch Meta und Snapchat dem großen Trend KI-Chatbots. Der Wettlauf um generative Künstliche Intelligenz hat noch lange kein Ende.
/artikel/snapchat-und-meta-kundigen-eigene-chatbot-funktion-an
snapchat,meta

Kein Tech-Gigant entkommt dieser Tage mehr dem Megatrend Künstliche Intelligenz (KI). Inmitten des bahnbrechenden ChatGPT-Hypes ziehen nun auch Meta und Snapchat nach. Am Montag verkündeten die Tech-Riesen neue KI-Anwendungen in ihren Apps und Dienstleistungen.

Snapchat setzt auf personalisierten KI-Chatbot

Dabei stehen wie auch bei anderen KI-gestützte Chatbots im Vordergrund. Snapchat setzt auf die KI-Applikation „My AI“, die auf derselben Machine-Learning-Technologie wie Microsofts ChatGPT basiert. Sie soll sich nahtlos wie ein:e Freund:in in die Snapchat-Kontakte einfügen. Als Chatpartner:in kann man sich jederzeit mit ihr austauschen und ihr Fragen stellen. Außerdem soll einem „My AI“ Rezepte oder Geschenkideen vorschlagen, Wochenendtrips planen oder beispielsweise auch Kurzgedichte schreiben, heißt es in einem Blogpost von Snapchat.

Snapchat-Nutzer:innen können „My AI“ personalisieren und ihr beispielsweise einen eigenen Namen geben oder den Hintergrund gestalten. Der Chatbot erhält dabei ein eigenes Userprofil und erscheint wie ein zusätzlicher Kontakt in Form einer virtuellen Person. Darin unterscheidet die KI-Anwendung in Snapchat sich deutlich von ChatGPT, wo sie hauptsächlich als Suchmaschine dient.

Jugendfreier als ChatGPT

Anders als bei ChatGPT sollen in der Snapchat-Version die Antwortmöglichkeiten klar eingeschränkt sein. Die KI wurde darauf trainiert, gegen die Richtlinien verstoßende gewaltverherrlichende, sexuell explizite oder anderweitig schädliche Inhalte strikt zu unterbinden. Trotzdem seien gelegentliche Abweichungen nicht ausgeschlossen, heißt es in dem Blogpost, da die Chatbots noch weitgehend unvollkommen seien. Man entschuldige sich dafür quasi schon im Voraus. Vorerst nur für das bezahlte SnapchatPlus-Abo verfügbar, soll „My AI“ langfristig allen rund 750 Mio. monatlichen Nutzer:innen zur Verfügung stehen.

Meta kurbelt KI-Tätigkeit an

Ähnlich wie bei Snapchat möchte nun auch Meta tief in die KI-Kerbe schlagen. Der Tech-Gigant hinter Facebook, Instagram und Whatsapp hat laut einem Facebook-Post von Mark Zuckerberg ein neues „Top Level“-KI-Produktentwicklungsteam zusammengestellt. Dieses arbeitet auf Hochtouren an KI-Anwendungen für sämtliche Meta-Dienstleistungen. Dabei soll ebenfalls eine textbasierte KI in Form eines Chatbots für Whatsapp und Messenger im Vordergrund stehen. Außerdem entwickelt Meta KI-Erweiterungen für Instagram, wie etwa kreative Filter für Bilder und auch Videos.

In weiterer Folge sollen die generativen KI-Elemente auch in Meta Business, etwa für Ads oder als Chatbots für Kundenservices, zur Anwendung kommen. Langfristig wolle man bei Meta „AI Personas“, die auf generativer Künstlicher Intelligenz basieren, kreieren, die den Nutzer:innen „auf verschiedene Art und Weise“ helfen können, heißt es in Zuckerbergs Post.

Work in progress

Es gäbe laut Zuckerberg noch viel Basisarbeit für den Aufbau der KI-Features zu leisten, bevor man wirklich „futuristische“ oder zukunftsweisende Services in Meta anbieten könne. Nach den missglückten Launches der KI-Chatbots Galactica und Blenderbot im August und November vergangenen Jahres möchte Meta nun scheinbar gezielt daran arbeiten, auf der generativen KI-Welle mitzuschwimmen und im Wettrennen nicht noch weiter zurückzufallen.

Deine ungelesenen Artikel:
15.06.2026

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

Die Maßnahmen rund um das zuletzt beschlossene Budget bringen auch steuerliche Neuerungen für die heimische Wirtschaft. Ein Überblick.
/artikel/firmenbewertung-gesellschafterverrechnung-koest-das-aendert-sich-bald-fuer-heimische-unternehmen
15.06.2026

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

Die Maßnahmen rund um das zuletzt beschlossene Budget bringen auch steuerliche Neuerungen für die heimische Wirtschaft. Ein Überblick.
/artikel/firmenbewertung-gesellschafterverrechnung-koest-das-aendert-sich-bald-fuer-heimische-unternehmen
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

KI-Trend: Snapchat und Meta kündigen eigene Chatbot-Funktion an

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

KI-Trend: Snapchat und Meta kündigen eigene Chatbot-Funktion an

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

KI-Trend: Snapchat und Meta kündigen eigene Chatbot-Funktion an

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

KI-Trend: Snapchat und Meta kündigen eigene Chatbot-Funktion an

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

KI-Trend: Snapchat und Meta kündigen eigene Chatbot-Funktion an

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

KI-Trend: Snapchat und Meta kündigen eigene Chatbot-Funktion an

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

KI-Trend: Snapchat und Meta kündigen eigene Chatbot-Funktion an

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

KI-Trend: Snapchat und Meta kündigen eigene Chatbot-Funktion an

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

KI-Trend: Snapchat und Meta kündigen eigene Chatbot-Funktion an