05.02.2019

A1 und ÖBB Rail Cargo Group machen Güterzüge „intelligent“

Im Güterzugbereich gibt es in Sachen Digitalisierung noch einiges an Potenzial. Das will die Rail Cargo Group (RCG) der ÖBB nun gemeinsam mit A1 im Projekt SmartCargo ausschöpfen.
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SmartCargo - RCG und A1
(c) David Payr / RCG

Etwa ein Fünftel des Güterverkehrsaufkommens lief in Österreich 2017 laut Statistik Austria über die Schiene. Dabei ging es um ein Volumen von mehr als 100 Millionen Tonnen. Naturgemäß ist der Güterzug vor allem bei mittleren und längeren Strecken das Transportmittel der Wahl. Nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa zählt die Rail Cargo Group (RCG) der ÖBB mit einem aktuellen Jahresumsatz von 2,2 Milliarden Euro und jährlich rund 115 Millionen beförderten Tonnen zu den führenden Unternehmen in der Sparte. Diese Position will man nun in einer Kooperation mit A1 mit dem Projekt SmartCargo ausbauen.

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13.700 smarte Güterwagons

In Sachen Digitalisierung gibt es im Güterzug-Bereich noch einiges an Potenzial. SmartCargo soll nun für „intelligente“ Güterzüge sorgen. Spezielle Telematik an den RCG-Waggons soll unter anderem umfassenden Transportinformationen für Kundinnen liefern und eine deutlich verbesserte und effizientere Wartungskoordination ermöglichen. Konkret sollen bis Ende 2020 RCG-Güterwagen über Positionserkennung, Bewegungssensorik und Stoßerkennung verfügen. Zusätzlich wird von A1 und RCG eine gemeinsame IT-Plattform entwickelt. Im Rahmen erster Tests werden aktuell rund 300 Wagen mit SmartCargo ausgestattet. in weiterer Folge sollen an rund 13.700 RCG-Waggons SmartCargo Devices angebracht werden.

SmartCargo: Integration über Unternehmensgrenzen hinaus

Dabei liefert der Positionssensor die genauen GPS-Koordinaten des Wagens in vordefinierten Intervallen. Ein weiterer Sensor sorgt unabhängig vom GPS-Empfang für zuverlässige Bewegungserkennung, während der 3D-Beschleunigungssensor zur Stoßerkennung und Überwachung des Transports empfindlicher Güter dient. Darüber hinaus kann das System mittels Geofencing eine Sofortmeldung beim Überschreiten vorab festgelegter Zonen, wie etwa Landesgrenzen, senden. Bei fehlender Netzabdeckung zur Datenübertragung verfügt die Hardware außerdem über eine SMS-Rückfallebene. Über die IT-Plattform wird auch die Integration von Fremdwagen, die im Zugverband sind, jedoch nicht im Eigentum der RCG stehen, möglich sein. (PA/red)

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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