20.12.2019

Rexel-CEO Robert Pfarrwaller über Smart Living: „Alles was mehr als eine App braucht, wird zu kompliziert“

In Sachen Smart Home und Smart Living gibt es heutzutage viele Möglichkeiten und noch viel mehr Trends. Robert Pfarrwaller, CEO REXEL Austria, erklärt, was wir für 2020 erwarten dürfen, weist aber im Gespräch mit dem brutkasten auch auf das eigentliche Problem in diesem Bereich hin: Komplexität.
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(c) Adobe/Thanit - Smart Home-Experte Robert Pfarrwaller kritisiert die Unübersichtlichkeit des Smart-Living-Marktes.

Im Gespräch mit dem CEO kristallisiert sich heraus, dass die Vielfältigkeit und damit Unübersichtlichkeit des Marktes, oder besser gesagt, der Möglichkeiten sein Heim smart zu gestalten, die große Krux ist. Smart Living sei ein komplexer Trend. „Alles was mehr als eine App zur Steuerung braucht, wird für viele Menschen zu kompliziert“, sagt Pfarrwaller.

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„Wo ist der Integrator?“

Der Experte spricht aus der Sicht des Kunden heraus, wenn er sich fragt, wohin der Endkonsument gehen soll. Am Markt einen einzigen Ansprechpartner zu finden, bliebe jedoch schwierig. „Geht der Kunde zum Elektriker, zum Energieanbieter oder zum Bständig? Wo ist der Integrator, der es Novizen einfach macht?“, fragt Pfarrwaller, um zu präzisieren: „Wer erbringt die Leistung zur Gänze?“

Vier wichtige Smart Home Studien 2020

Trotz der gesamten Komplexität der Sache, versucht der CEO den Smart-Home-Bereich und dessen Trends für 2020 auf vier Bereiche einzuschränken. Der erste betrifft Sprachassistenten. Ein Gespräch mit einer KI auf dem Smartphone zu führen, ist in den letzten Jahren zu einer normalen Angelegenheit geworden. Umso mehr halten virtuelle Sprachassistenten nun auch Einzug in das eigene Heim: „Spannend ist die Integration in verschiedene Geräte – dieses Jahr sind Fernseher, Spielzeuge oder sogar Spiegel mit Sprachsteuerung an der Reihe“, so Pfarrwaller. „In diesem Bereich ist mit weiteren Fortschritten zu rechnen“.

Energieersparnis

Auch smarte Thermostate, die per App bedient werden, scheinen immer beliebter zu werden, wie Pfarrwaller sagt: „Hersteller springen auf den Zug auf und machen ihre Heizsysteme vernetzbar. Beispielsweise speichert ein smarter Thermostat Abläufe, Gewohnheiten und Vorlieben der Hausbewohner und heizt nur dann, wenn tatsächlich Bedarf besteht. Auch wenn man von der gewohnten Routine abweicht, gibt es die Möglichkeit schon auf dem Heimweg per Handy die gewünschte Raumtemperatur einzustellen. Österreichs Einwohner seien jedoch in diesem Bereich im Vergleich zu anderen Ländern eher zurückhaltend, hier gebe es noch viel Luft nach oben“, so der Experte.

Falsches Gebell und reinliche Bewohner

Ein Trend an dem Smart Living nicht vorbeikommt, ist das Thema Sicherheit. Heutzutage können über Lichtsensoren gesteuerte Lampen automatisch bei Anbruch der Dunkelheit angeschaltet oder die Rollläden heruntergefahren werden – ebenso können bei Abwesenheit der Bewohner über vernetzte Lautsprecher Hundegebell oder Staubsaugergeräusche ertönen. „Smarte Sicherheitstechnik geht aber über den Einbruchsschutz hinaus. Beispielsweise sind Videoklingeln bei den Österreichern schon sehr beliebt. Klingelt jemand an der Tür, kann der Nutzer am Handy einsehen, wer sich vor dem Haus befindet und sogar mit der Person sprechen. Auch elektrische Haustüren sind immer mehr im Kommen. Hier hat man nicht mehr das Problem, seinen Schlüssel spätnachts zu suchen oder die Handtasche halb zu entleeren, denn zum Entsperren reicht der Fingerabdruck auf dem Smartphone“, führt Pfarrwaller weiter aus.

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(c) Rexel Austria – Rober Pfarrwaller, CEO Rexel: „Der Endverbraucher muss noch mehr ins Zentrum rücken“.

Holistischer Ansatz bei Smart Living

Was man zusätzlich zu den drei genannten Entwicklungsströmungen aus dem Gespräch mit Pfarrwaller mitnehmen kann, ist dass der vierte Smart-Living-Trend zu den primären Zielen der Branche zählt oder zumindest zählen sollte: die ganzheitliche Vernetzung.

Persönliche „Situationen“

Hierzu gehört, laut dem Experten, die integrierte Steuerung komplexer Szenarien. Unter dem Stichwort „Situationen“ bieten bereits einige Smart-Home-Hersteller eine gezielte Verknüpfung bestimmter Ereignisse mit einer Vielzahl unterschiedlicher Geräte an. Diese „Situationen“ können sogar so individualisiert werden, dass sie personenabhängig deren bevorzugte Lichtstimmung oder Lieblingsmusik aktivieren. Diese smarten Systeme würden sich so weit weiterentwickeln, dass sie selbst aktiv verschiedene sinnvolle Vorschläge machen können. Aber das sei derzeit noch Zukunftsmusik. „Es geht jedoch in Richtung ‚offene Systeme‘ mit einer einfachen Hintergrund-App“, meint Pfarrwaller. „Der Endverbraucher muss noch mehr ins Zentrum rücken“.

Abseits dieser Entwicklungen scheint sich eine Art „Generationsproblem“ am Markt eingeschlichen zu haben, die den Kreis zum „großen Integrator“ zwar nicht schließt, aber dessen Notwendigkeit herausstreicht.

Umfeld „gut smart“ machen

„Jüngere Leute sind digital-affin. Aber auch bei der älteren Generation gibt es viele Einsatzmöglichkeiten für Smart Home, die Vielen noch nicht bewusst sind“, sagt Pfarrwaller. Trends in diesem Bereich würden das technologisch unterstützte Altern, Alarm bei akuten Hilfsbedürfnissen und automatische Medizin-Spender betreffen. „Es muss für den Endverbraucher die Frage geklärt werden, wie er es unkompliziert und über einen einzigen Ansprechpartner schaffe, sein Umfeld ‚gut smart‘ zu machen – mit einfachster Bedienung komplizierter Technologie. Ihn interessiert nicht, wie es funktioniert. Nur dass es schnell und einfach gehen soll. Für das Elektrogewerbe ist Smart Home ein Markt mit viel Potential“, betont Pfarrwaller abschließend.


⇒ Rexel

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Rexel-CEO Robert Pfarrwaller über Smart Living: „Alles was mehr als eine App braucht, wird zu kompliziert“

Im Gespräch mit dem CEO kristallisiert sich heraus, dass die Vielfältigkeit und damit Unübersichtlichkeit des Marktes, oder besser gesagt, der Möglichkeiten sein Heim smart zu gestalten, die große Krux ist. „Alles was mehr als eine App zur Steuerung braucht, wird für viele Menschen zu kompliziert“, sagt Pfarrwaller. Unter dem Stichwort „Situationen“ bieten bereits einige Smart-Home-Hersteller eine gezielte Verknüpfung bestimmter Ereignisse mit einer Vielzahl unterschiedlicher Geräte an. „Es geht jedoch in Richtung ‚offene Systeme‘ mit einer einfachen Hintergrund-App“, meint Pfarrwaller.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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