08.07.2019

Warum Smart Home unser Leben verändert – und wie Startups am Boom partizipieren

Smart Assistants spielen im Alltag eine immer wichtigere Rolle und zeigen, wie das Smart Home der Zukunft aussehen könnte. Für die User sind vor allem zwei Faktoren ausschlaggebend: Integrierbarkeit und Komfort.
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Musiksteuerung, Temperaturregler, Lichtverhältnisse anpassen, per Voice Command online nach Antworten suchen oder einfach die Jalousien hochfahren – sprachgesteuerte Systeme drängen in unser Leben und bieten uns die Möglichkeit, unser individuell gestaltetes Smart Home selbst zu entwickeln.

Freilich gibt es hierbei noch Knackpunkte, die den Weg der „künstlichen Hilfsintelligenzen“ in die Mitte der Gesellschaft drosseln, darunter Fragmentierung, Privatsphäre, Bedarf und allgemeine Skepsis gegenüber miteinander vernetzten Haushaltsgeräten. Allerdings ist zu erkennen, dass der Anfang des IoT bereits getätigt wurde und Speaker-Systeme wie Alexa & Co in den nächsten Jahren so normal sein werden, wie es Smartphones heute sind. Das belegen diverse Zahlen aus dem deutschsprachigen Raum.

23 Prozent Wiener mit Sprachsteuerung

In Österreich besitzen 14 Prozent der Haushalte einen Sprachassistenten. Wie eine Umfrage des Gallup Instituts im Auftrag der VAV Versicherungs-AG Ende Jänner 2019 herausgefunden hat, nutzt oder plant jeder fünfte Haushalt die Nutzung eines digitalen Assistenten. In Wien greifen rund 23 Prozent auf sprachgesteuerte Unterstützung zurück. Von den insgesamt 1.000 Befragten gaben jedoch nur sieben Prozent an, ihre Haushaltsgeräte via Internet oder Smartphone zu steuern. Rund 15 Prozent zeigten sich nicht abgeneigt, in Zukunft auf diese Art der Steuerung zurückzugreifen.

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In Deutschland verwenden bereits rund 15 Prozent der Internetnutzer in ihrem Alltag Smart Speaker, wie die Ergebnisse einer Umfrage von Trendmonitor aus dem Februar 2019 zeigen. Die meisten Deutschen gebrauchen ihre Sprachassistenten für Musik (57 Prozent), den Wetterbericht (55 Prozent) und die Online-Suche (46 Prozent). Knapp ein Drittel steuert per Sprache das eigene Fernsehgerät.

Ein Grund dafür ist, dass der Komfort intelligenter Lautsprecher die Sorge vor Datenklau und Manipulation zwar nicht verjagt, aber etwas überlagert. Das Hands- free-Einschalten des Lichts, wenn man vom Einkauf zurückkommt, überwiegt als Komfortvorteil ebenso wie das Abspielen des Lieblingslieds auf Kommando.

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Doch Smart Assistants können darüber hinaus immer mehr Bedürfnisse der Konsumenten erfüllen. Neben Dienstleistungen wie Video- und Audio-Entertainment, Kommunikation, Überwachung des Eigenheims per Kamera über Smartphone und Bereitstellung von Information ermöglichen sie zudem Online-Shopping, Terminerinnerungen, Hotelbuchungen oder energiesparendes Heizen und Belichten. Sie adressieren damit eine breite Palette menschlicher Begehren.

Dennoch erleben wir aktuell erst den Beginn eines Wandels. Nach Prognosen des Marktforschungsunternehmens IDC wird sich die Anzahl der weltweit verkauften Smart-Assistant-Geräte von 99 Millionen Stück im Jahr 2018 bis 2022 auf 231 Millionen erhöhen. Zudem integrieren immer mehr Drittanbieter – von Philips Hue über smarte Soundbars bis hin zu Smart-TV – Smart Assistants in ihre Geräte.

Konzerne und Startups erkennen das smarte Potenzial

Neben Konzernen haben auch Startups die vielfältigen Chancen erkannt, ihre Produkte in Smart Assistants zu integrieren und damit im Marketing-Bereich zu punkten, wie Robert Kopka, Mitgründer des auf smarte Lampen spezialisierten Startups Luke Roberts, erklärt: „Der Smart-Home-Markt ist noch ziemlich fragmentiert. Wir glauben aber, dass der Großteil der Privatkunden in Zukunft das Ökosystem von Amazon, Apple oder Google nutzen wird“, sagt er. „Aus unserer Sicht ist es für Startups ein großes Marketing-Thema. Sprachassistenten sind gerade sehr gefragt. Wenn die Konkurrenz ihre Produkte in Smart Speaker integriert hat, man selbst aber nicht, ist man im Nachteil.“

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Auch Phillip Bittner, Content Manager bei Tink, einem Marktplatz für SmartHome- Produkte, sieht Google Home, Amazon Alexa und Apple HomeKit als die globalen Standards. „Die neue grafische Oberfläche von Google Home verbindet tatsächlich die ganze Smart-Home-Steuerung in einer App, Google hat auch die beste Kompetenz im Bereich Sprachsteuerung. Apple setzt aktuell den Maßstab beim Thema Datenschutz und Alexa bietet die meisten kompatiblen Geräte“, sagt er.

Video-Talk mit Robert Kopka von Luke Roberts

Heimische „Smart-Home-Lösungen“

Auch heimische Großunternehmen arbeiten an umfassenden Lösungen für das smarte Zuhause. A1 zum Beispiel entdeckte vor über einem Jahr diesen Bereich für sich. Der Grund für diesen Schritt wird wohl nicht zuletzt in den Ergebnissen einer vom Unternehmen durchgeführten Studie aus dem Jahr 2018 liegen. In dieser wurde das Wissen der Österreicher in punkto Smart Home untersucht. Demnach stieg bei technikaffinen Österreichern der Bekanntheitsgrad des Begriffs Smart Home in einem Jahr um sechs Prozent auf 84 Prozent. Bei wenig Technikbegeisterten war der Sprung sogar noch größer: von 66 auf 81 Prozent.

Die Smart-Home-Pakete von A1 enthalten ein Gateway sowie diverse Gerätschaften und Sensoren. Sie werden durch eine Smart-Home-App ergänzt. „Mit ihr habe ich die Möglichkeit, mein Smart Home zu steuern und genieße den Vorteil, wenn ich auf Anbieter wie A1 zurückgreife, dass alle Sensoren, dich ich zusätzlich erwerbe, etwa Sirenen für innen und außen, Indoor-Kamera oder Rauchmelder, bei unserer Smart-Home-Lösung mit der App kompatibel sind“, sagt Jochen Schützenauer, Sprecher von A1. Der große Vorteil: Alle Geräte können aus einer Quelle heraus gesteuert werden. Dieser „A1-Turn“ eröffnet auch für Startups Chancen, sich in diesem Bereich zu profilieren.

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Ein Beispiel dafür ist das Grazer Startup Nuki. Es entwickelt elektronische Türschlösser (Smart Locks), die über Apple HomeKit, Amazon Alexa, Google Home und auch A1 Smart Home steuerbar und in A1-Shops erhältlich sind. Ein Smart Lock bietet mehrere Vorteile, heißt es: So ver- bzw. entriegle es sich automatisch, wann immer eine zutrittsberechtigte Person mit dem Smart Phone oder der Smart Watch gehe bzw. komme. Auch ließen sich bei Bedarf zusätzliche virtuelle Schlüssel per Klick generieren und wieder löschen. Man hat erkannt, dass Sicherheit für die Österreicher ein großes Thema ist. Rund 70 Prozent der Befragten der A1-Studie würden sich für eine Smart-Lock-Lösung interessieren, auch wenn aktuell nur drei Prozent ein smartes Türschloss besitzen.

Schützenauer erwartet zukünftig noch smartere Gadgets in großer Menge an vielen Point of Sales und steht mit dieser Meinung nicht allein da. Bittner sieht den Markt ebenfalls in ständiger Bewegung: „Auf der CES im Jänner [Anm.: Consumer Electronics Show] in Las Vergas haben wir sehr viele innovative Produkte gesehen, die sich qualitativ immer weiter steigern. Der Trend geht dabei zu einer noch besseren Vernetzung, bei der künstliche Intelligenz bei den Automatisierungen immer mehr zum Einsatz kommt.“ Auch Barbara Ondrisek, Entrepreneurin, Software-Entwicklerin und Mitgründerin der Chatbots Agency, denkt, dass sich smarte Assistenten in Zukunft mehr integrieren werden. „Ich würde mich sehr über eine Hands-free-Eingabe der Zieladresse beim Navi im Auto freuen. Die GoPro-Kamera kann man mittlerweile auch schon per Sprache steuern“, sagt sie.

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Tipps für Startups

In diesem Sinne hat Kopka für Startup-Gründer, die sich auch mit Assistants für Smart Home verbinden wollen, Tipps parat: „Man sollte vorab klären, ob das Produkt alle Anforderungen erfüllt. Außerdem muss man viel Entwicklungszeit einplanen. Bis die Integrationen schnell und stabil laufen, kann viel Zeit vergehen. Zudem sind die Zertifizierungsprozesse teilweise sehr umfangreich“, sagt er.

Die Frage der Smart-Home-Entwicklung erscheint ein wenig wie der Übergang von der Kerze zum elektrischen Licht oder vom Morsen zum Telefon. Und doch ist es anders. Eine Unübersichtlichkeit am Markt, ungeklärte Fragen zur Privatsphäre und vor allem fragmentierte Angebote lassen den Customer noch etwas zögerlich an die Sache herangehen. Es ist ein Wettkampf der Goliaths der Branche, der an der peripheren Wahrnehmung der Gesellschaft stattfindet, jedoch langsam ins Zentrum drängt. Es ist nicht gewiss, wer sich zur Gänze durchsetzen wird oder ob es überhaupt einen Sieger geben kann.

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Was aber das Smart Home der nahenden Zukunft prägen könnte, sind kleinere Anbieter mit bestimmten USPs oder Qualitätsvorteilen, die sich in einem jungen und wachsenden Markt noch nicht abschätzen lassen. Man denke nur an den als unschlagbar geltenden Handy-Giganten Nokia, der heutzutage nur noch Kultstatus besitzt, oder den lange Zeit führenden Web-Browser Internet Explorer, der mit Chrome, Firefox oder etwa Tor seine Gegner gefunden hat.

Am Ende werden für den Consumer einfache Handhabung, schnelle Integration der individuellen Eigenheimgeräte und rasche Ausführung der Befehle zählen – kurzum, welcher Assistent es am besten versteht, das Zuhause gemütlicher zu machen.

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Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten
Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 Aufbrechen erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Als die Initiative „EU INC“ im Herbst 2024 erstmals mit einem offenen Brief und einer Petition antrat, erwarteten wohl nicht wenige, dass deren Ruf nach einer paneuropäischen Gesellschaftsform ähnlich verhallen würde, wie es solche Vorstöße oft tun. Es war das Who is Who der europäischen Startup-Bubble, das unterschrieben hatte – Menschen, die außerhalb ebendieser Bubble bestenfalls in ihren Heimatländern bekannt sind und deren politisches Gewicht sich für gewöhnlich in Grenzen hält.

Doch es kam anders: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen griff das Thema schon kurze Zeit später persönlich auf und versprach die Umsetzung. „28th Regime“ lautete das Schlagwort dazu – ein Begriff, dessen Grundidee schon lange kursiert war und der 2024 in den viel zitierten Berichten von Enrico Letta und Mario Draghi an die EU-Kommission abermals ins Spiel gebracht worden war, was gewiss zum Interesse an oberster Stelle beitrug. Für die meisten ist der Terminus wohl etwas weniger selbsterklärend, als man in der EU-Kommission meinen will: Neben den 27 nationalen Rechtsrahmen für Unternehmen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten soll ein 28., ein paneuropäischer Rahmen geschaffen werden, so die Idee.

EU statt Delaware

Doch warum das Ganze? Für die europäische Startup-Szene geht es – abhängig von den Regelungen im jeweiligen Heimatland – um eine Vereinfachung der Gründung; es geht, ganz dem europäischen Gedanken folgend, um eine Vereinfachung der Expansion innerhalb der EU; vor allem aber geht es, wie so oft, um das Thema Finanzierung. „Manche amerikanischen Investoren kommen nie nach Deutschland, weil sie sich sonst zwei Tage lang beim Notar den Vertrag vorlesen lassen müssten – ein Kabuki-Theater, das außerhalb des deutschsprachigen Raums als verrückt gilt“, sagt Clark Parsons, CEO des European Startup Network, im brutkasten-Interview. Daher würde es oft heißen: „Es wäre viel einfacher, wenn du eine Delaware Inc. hättest, in die ich investieren kann, statt deine verrückte GmbH-Struktur verstehen zu müssen“.

Diese Delaware Inc., also ein Unternehmen mit formellem Hauptsitz in Delaware – im Normalfall als Briefkastenfirma –, ist der global etablierte Standard, um US-amerikanische und auch andere internationale Investoren anzuziehen. Gebrauch machen von den besonders unternehmensfreundlichen rechtlichen und steuerlichen Bedingungen im zweitkleinsten US-Bundesstaat nicht nur Startups aus aller Welt, sondern auch rund zwei Drittel aller Fortune-500-Unternehmen, darunter etwa Google, Amazon und Walmart. Parsons formuliert dazu die Leitidee hinter der EU Inc.: „Warum schaffen wir nicht etwas, das mit Delaware konkurriert?“ Und er präzisiert: „Man registriert einmal, es gibt ein Vehikel, das jeder kennt. Wir haben Roaming fürs Handy, unsere Bürger und Arbeitnehmer überqueren Grenzen problemlos – aber unsere Startups können das nicht. Das ist doch Wahnsinn“.

Dass man sich damit ein ausgesprochen ambitioniertes Ziel gesetzt hat, war auch den Initiator:innen der „EU INC“-Initiative, unter ihnen der aus Österreich stammende Investor Andreas Klinger, von Beginn an klar. Entsprechend wollte man auch bei der ersten Ankündigung von Ursula von der Leyen noch nicht so recht euphorisch werden. Im Gegenteil: Nachdem von der Leyen bei einer viel beachteten Rede beim Weltwirtschaftsforum in Davos 2025 eine Vision für das 28th Regime ausgegeben hatte, die den Vorschlag der Initiative im Umfang sogar deutlich übertraf, bremste Klinger gegenüber brutkasten: „Wir haben von Beginn an gesagt, wir wollen Arbeitsrecht und Besteuerung nicht als Teil der EU Inc. Wir wollen das nicht anfassen“. Zu groß war die Sorge vor umfassenden Widerständen von EU-Ländern und anderen Playern im Gesetzgebungsprozess. Man bediente sich beim Vorschlag daher eines in der Startup-Welt nur allzu bekannten Konzepts: Er sollte „lean“ sein, ein „Minimum Viable Product“, um die Chance auf Umsetzung zu maximieren.

Bruchlinien

Doch die befürchteten Widerstände ließen auch so nicht lange auf sich warten. Erstmals kamen sie schon Mitte 2025 in Form eines vorauseilenden Gegenvorschlags von EU-Parlamentarier:innen – Monate bevor der formelle Entwurf der EU-Kommission vorlag. In diesem wurden einige zentrale Forderungen der Initiative nicht berücksichtigt bzw. deutlich aufgeweicht, was für eine Welle der Kritik von europäischen Startup-Institutionen sorgte.

Klar wurden bereits damals die Bruchlinien, die mit der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs zur EU Inc. im März 2026 noch deutlicher wurden: Kritik kommt vor allem von Arbeitnehmer:innenverbänden und damit auch von der politischen Linken. So äußert man dort etwa Sorgen zur möglichen Umgehung von Arbeitsrecht und „Sozialdumping“ durch die vorgeschlagene freie Wahl des Hauptsitzes. Ebenfalls sehr skeptisch äußern sich Notariatsverbände; sie befürchten eine Aushöhlung der Rechtssicherheit.

Es sind Argumente, denen man auf Startup-Seite naturgemäß nicht viel abgewinnen kann. „Das hat mit der Realität wenig zu tun“, sagt Clark Parsons in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Bedenken – schließlich bleibe das Arbeitsrecht auch im Kommissionsentwurf unangetastet und hänge nicht am Unternehmenssitz, sondern am Betriebsort. Für die Arbeitnehmer:innen zähle weiterhin, in welchem Land sich ihr Arbeitsplatz befinde, und nicht, wo der Firmensitz sei. Den Sorgen der Notariate hält Parsons entgegen: „Viele Mitgliedstaaten kommen ohne Notare im Prozess bestens zurecht. Niemand behauptet, estnischen Startups fehle Rechtssicherheit, obwohl man dort in zehn Minuten online gründet“. Dennoch sieht er auch mögliche Chancen für Notariate in der neuen Rechtsform: „Wenn österreichische oder deutsche Notare zu ihren Regierungen gingen und sagten: ‚Macht uns zum Teil dieser Zertifizierung innerhalb von zwei Werktagen‘ – man würde sie mit offenen Armen empfangen“, meint der European-Startup-Network-Chef und legt Notar:innen ans Herz, „ein bisschen wie Startups zu denken“.

„Eine typische EU-Lösung“

Kritik am Kommissionsentwurf kam aber auch von der Initiative „EU INC“ und Startup-Verbänden. „Das Proposal ist nicht wirklich das, was wir vorgeschlagen haben, sondern eine typische EU-Lösung“, sagte etwa Andreas Klinger nach Veröffentlichung des Entwurfs im brutkasten-Interview. Letztlich belasse dieser noch immer zu viele Kompetenzen bei den Nationalstaaten und erfülle so nicht tatsächlich die Anforderungen eines 28th Regime, so die Argumentation. Es drohe eine Umsetzung in „27 verschiedenen Geschmacksrichtungen“.

Konkret bekrittelt die Initiative in der aktuellen Version ihres Positionspapiers aus dem Juli etwa, dass kein zentrales EU-Register für die EU Inc. vorgesehen ist und dass die Regelungen zur Arbeitnehmer:innenmitbestimmung nicht klar genug seien. Fast noch stärker als auf die Kritik am Kommissionsentwurf geht die Initiative im Papier aber auf Befürchtungen ein, dass der vorhandene Entwurf verwässert werden könnte. Denn der Prozess bis zum finalen Gesetz ist noch lange nicht vorbei.

Mehrere Schritte bis zum Beschluss

Nach Vorlage des Entwurfs holte nicht nur die Kommission Feedback von Stakeholdern ein – auch das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union, also das Gremium der Mitgliedsstaaten, starteten jeweils kleinteilige Prozesse, um ihre Positionen und Gegenentwürfe festzulegen; ebenfalls unter Einbeziehung von Stakeholdern. Auf Basis der Ergebnisse folgen dann im Herbst sogenannte Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat, die laut Plan bis Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen.

Bis dahin kann also noch viel passieren – und die diesbezüglichen Befürchtungen, die von der Initiative „EU-INC“ im Positionspapier geäußert werden, gehen weit. Die Kernpunkte sind, dass am Ende statt der geplanten Verordnung doch nur eine Richtlinie herauskommen könnte und dass die freie Wahl des Firmensitzes fallen könnte. Ersteres würde zu einer eigenständigen rechtlichen Umsetzung in den jeweiligen Nationalstaaten führen und das Konzept eines tatsächlichen 28th Regime wohl endgültig kippen; Zweiteres würde es Nationalstaaten erleichtern, die Ziele der EU Inc. durch eigene Gesetzgebung zu konterkarieren – der Druck durch mögliche Abwanderung wäre dagegen ein Ansporn, die EU-weite Vereinfachung mitzutragen.

Dass diese Sorgen nicht aus der Luft gegriffen sind, liegt auf der Hand: Sowohl von der europäischen politischen Linken als auch von Stakeholder-Gruppen und den Regierungen einzelner Nationalstaaten kommen Vorschläge in diese Richtung. Was letztlich bei den Trilog-Verhandlungen herauskommt, bleibt abzuwarten.

Dabei gäbe es im Notfall noch eine Hintertür: Für eine sogenannte „Enhanced Cooperation“ (ein Opt-in-Verfahren für einzelne Länder, das über die EU moderiert wird) braucht es kein einstimmiges Votum innerhalb der EU, sondern lediglich mindestens neun Mitgliedsstaaten, die an Bord sind. Ein Beispiel für dieses Modell ist etwa das EU-Patentgericht, das von 18 der 27 Staaten ratifiziert wurde. „Wir wissen, dass in einigen Ländern ein sehr starkes Interesse besteht. Das eigentliche Problem ist aber, dass die EU keine Regierung im klassischen Sinn ist, sondern eher eine Art Debattierklub. Die Länder müssen sich nun entscheiden: Wollen wir mehr Europa oder nicht?“, so Andreas Klinger im Interview.

Zwischen Vision und Realität

Es geht aber eben nicht nur um die Frage nach einem vereinten Europa – Ziel ist und bleibt die Alternative zur Delaware Inc. und damit zur Abwanderung europäischer Unternehmen mit hohem Potenzial in die USA; zumindest, was den Hauptsitz anbelangt. Clark Parsons setzt ein noch größeres Ziel und definiert dazu einen KPI: „Wie viele EU Incs werden von Menschen gegründet, die gar nicht in Europa sitzen? Amerikaner, Inder, Chinesen gründen in Delaware. Warum sollten sie nicht eine EU Inc. gründen – und damit sofort Zugang zu einem Markt von 450 Millionen Menschen haben?“. Für Unternehmer:innen aus den EU-Beitrittskandidatenländern (etwa Ukraine, Montenegro), aber auch aus der Schweiz, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich könnte das „die Speerspitze wirtschaftlicher Integration“ werden, skizziert der European-Startup-Network-Chef.

Doch seine Vision droht, eine solche zu bleiben. Einstweilen heißt es: Warten auf den Kompromiss. Und der könnte, wie es mit Kompromissen oft so ist, nicht nur für die europäische Startup-Szene, sondern für alle Beteiligten unbefriedigend werden.

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