28.07.2020

Smart Forest: Startup legt Bäume auf der Blockchain ab

Das deutsche Startup Smart Forest von Alexander Rudometov und Co-Founder Iwa Pawlak tokenisiert Bäume und möchte damit einen Beitrag für eine gesündere Umwelt leisten.
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Smart Forest, Token, Blockchain
(c) Smart Forest/FB

Smart Forest ist ein junges Startup aus Baden-Württemberg, das real existierenden Bäumen ein Zertifikat zuordnet und sie damit zu handelbaren Waren macht.

Non-Fungible Token von Smart Forest

Im Detail: Über die Webseite des Unternehmens lassen sich Token erstehen, die als Gegenwert für die Bäume gelten. Dabei greift Smart Forest auf non-fungible Token (NFT) nach den ERC-721/ERC-1155-Standards auf der Ethereum-Blockchain zurück.

Investition in Wälder attraktiver machen

Die einzelnen Token gibt es nur einmal und sie sind nicht austauschbar. Die Idee der beiden Gründer Iwa Pawlak und Alex Rudometov dabei: „Die Bäume sind permanent von Wert, nicht nur als ungepflanzte Setzlinge oder als gefälltes Holz. Die Investition in Wälder soll damit attraktiver gemacht werden und einen Beitrag für eine gesündere Umwelt leisten“, erklären die beiden Entrepreneure auf dem Portal t3n.

Im Vergleich zu bisher üblichen Natur-Investments sei, so der Gründer auf der Plattform weiter, der Baum-Token mit rund 20 Euro viel billiger als etwa Waldfonds. Zudem solle dadurch der Holzpreis und die CO2-Kompensation leichter zu bestimmen sein.

Baum-Daten auf der Blockchain

„Wenn man einen Baum in einen Token verwandelt, wird der Baum in fast jeder Phase seines Wachstums zu einem liquiden Gut. Es schafft auch den Mehrwert, da jedes Token einzigartig ist. Dies bedeutet, dass jeder tokenisierte Baum als unabhängiges Sammelobjekt behandelt werden kann“, schreibt das Unternehmen auf seiner Webseite.

Jeder Token-Baum wird mit detailliert beschriebenen Daten versehen, wie etwa Pflanzdatum, Baumart, GPS-Koordinaten, Name der Serie, CO2-Offset und geschätzten Holzpreis.

Koop mit lokalen Unternehmen

Smart Forest arbeitet mit lokalen Unternehmen zusammen, die über langjährige Erfahrung mit bestimmten Baumarten verfügen. Über deren eigenen Vertriebskanäle wird ein fairer Preis für das Holz bestimmt.

Wer seinen Token verkaufen möchte, bevor der Investitionszyklus endet, kann das laut Unternehmen im Binnenmarkt tun. In diesem Fall würde der Preis durch das Angebot reguliert und derart die Nachfrage und eine feste Gebühr berechnet. Smart Forest weist darauf hin, dass man als Baum-Käufer zwar den Baum besitzt, aber ihn nicht umpflanzen darf. Jeglichen Profit zu machen, dazu wäre man aber autorisiert.

Über 50.000 verkaufte Bäume

Auf einer Registerkarte auf der Webseite lässt sich einsehen, wer wie viele Bäume bereits erworben wurden. So hat zum Beispiel in den letzten 30 Tagen Vodafone 110 Mal zugeschlagen und seinen gesamten Baumbestand auf 3510 erhöht. Damit ist das Telekommunikationsunternehmen der beste Kunde von Smart Forest, das selbst 15 Prozent des Kaufpreises als Provision einstreicht und so Geld verdient. Insgesamt wurden über die Baum-Trading-Plattform aktuell 54.290 Bäume verkauft.

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

Smart Forest: Startup legt Bäume auf der Blockchain ab

  • Smart Forest ist ein junges Startup aus Baden-Württemberg, das real existierenden Bäumen ein Zertifikat zuordnet und sie damit zu handelbaren Waren macht.
  • Im Detail: Über die Webseite des Unternehmens lassen sich Token erstehen, die als Gegenwert für die Bäume gelten.
  • Dabei greift Smart Forest auf non-fungible Token (NFT) nach den ERC-721/ERC-1155-Standards auf der Ethereum-Blockchain zurück.
  • Smart Forest weist darauf hin, dass man als Baum-Käufer zwar den Baum besitzt, aber ihn nicht umpflanzen darf.
  • Ingsesamt wurden über die Baum-Trading-Plattform aktuell 54.290 Bäume verkauft.

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