19.10.2021

Skin-Hygiene: Eine Handcreme, die man essen könnte

Skin-Hygiene entwickelte eine Handcreme, die mit Bienenwachs und Pflanzenextrakten die Haut pflegen und stärken soll.
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Naturkosmetik, Skin-Hygiene, Handcreme, natürliche Pflege
(c) Skin-Hygiene: Den beiden Gründen ist auch Nachhaltigkeit ein großes Anliegen.

Die Gen Z legt Wert auf Nachhaltigkeit und Diversität heißt es immer wieder. Das zeigt sich auch am Konsumverhalten der jungen Menschen. Laut einer Studie des Zahlungsdienstes Klarna sind ihnen etwa Hautpflegeprodukte wichtiger als Make-up oder Parfüms. Auf diesen Zug springt auch das Unternehmen Skin-Hygiene auf. 

Ein unsichtbarer „Schutzhandschuh“

Roland Klemm und Gerhard Öhling wollen sich mit ihrem Startup einer natürlichen Pflege ohne Füllstoffe verschreiben. Im Entwicklungsprozess sammelten sie Wissen über traditionelle Heilpflanzen sowie Öle und entwickelten daraus eine Handcreme. Wesentliche Bestandteile davon sind zum Beispiel Jojobaöl und Sheabutter, aber auch Teebaumöl, Thymian und Zitronengras. Auf ihrer Homepage steht dazu: „So natürlich, dass man sie essen könnte“.

Gerade durch das häufige Händewaschen und die ständige Desinfektion werde die natürliche Barriere der Haut geschwächt. Die Skin-Hygiene-Creme soll durch natürliche Öle regenerierend wirken. Außerdem soll sich das Kosmetikprodukt mit Bienenwachs wie ein schützender „Handschuh“ um die Hände legen und so schädliche Umwelteinflüsse abhalten. Laut der Homepage des Startups konnte in Labortests nachgewiesen werden, dass die Salbe das Wachstum von Keimen um bis zu 93 Prozent verringert.

Ohne Nachhaltigkeit geht’s nicht

Den Gründern sei zudem die Erhaltung der Artenvielfalt der Pflanzen ein Anliegen, aus diesem Grund achten sie darauf, woher sie ihre Ressourcen beziehen. In der Produktentwicklung verzichtet das Unternehmen auf Tierversuche. Darüber hinaus bestehe die Verpackung des Produkts aus nachwachsenden und recyclebaren Rohstoffen. Damit soll Nachhaltigkeit aktiv gelebt werden.

Zusätzlich zur Creme entwickelten Klemm und Öhling ein Mundziehöl, das die Mundschleimhaut pflegen und stärken soll.

Heute Abend sind die Gründer mit Skin-Hygiene bei „2 Minuten 2 Millionen“ zu sehen. Auch in dieser Folge zu Gast: Grab a nap, easyVegan, Book your room und Wizetackle.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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