30.01.2024

Sipfront: NÖ-Tech-Startup erhält 1,3 Millionen Euro Finanzierung

Dank einem Preseed-Investment von tecnet equity und drei Business Angels sowie einer aws-Förderung erhält Sipfront Kapital in Millionenhöhe.
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Die Sipfront-Gründer Andreas Granig, Markus Seidl und Daniel Tiefnig. (c) Carolin Bohn

Bereits im Jahr 2018 gelang Andreas Granig und Daniel Tiefnig mit ihrem Unternehmen Sipwise der Exit an Alcatel Lucent Enterprise für einen zweistelligen Millionenbetrag – brutkasten berichtete. 2022 gründete das Founder-Team gemeinsam mit dem Messtechnik-Experten Markus Seidl als dritten Gesellschafter ein neues Startup namens Sipfront. Damit will das Gründerteam Testprozesse in der Telekommunikation revolutionieren.

Sipfront erhält Investment und aws-Förderung

Kurz nach seiner Gründung erhielt Sipfront für ein Forschungsprojekt einen Millionenbetrag von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). In den ersten Jahren wurde Sipfront sowohl vom Gründerteam als auch von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Wirtschaftsagentur Wien finanziell unterstützt.

Nun gewinnt das Wiener Startup weitere Investor:innen: Die jüngste Finanzierungsrunde besteht aus einem Preseed-Investment der Technologiebeteiligungs-Invest GmbH tecnet equity sowie aus einem Investment der drei Business Angels Gernot Singer von invest.austria, Jan Trionow, Ex-CEO von Drei, und Markus Buchner, der zusammen mit Mitgesellschaftern von yuutel, einem Business-Telefonie-Spezialisten aus Wien, investiert.

Insgesamt 1,3 Millionen Euro Kapital

Die Finanzierungsrunde wird durch eine Förderung in Höhe von 700.000 Euro aus dem “aws Seedfinancing – Deep Tech” Programm ergänzt. Gemeinsam erhält das Startup damit Kapital in Höhe von 1,3 Millionen Euro. Die Finanzierung soll die technologische Weiterentwicklung und das Wachstum des Tech-Startups beschleunigen, heißt es in einer Aussendung.

Doris Agneter und Jürgen Milde-Ennöckl von tecnet equity über die Hintergründe ihrer Investment-Entscheidung: „Seriengründer, mit denen wir schon gearbeitet haben, und ein weltweit rasch wachsender Markt waren die maßgeblichen Gründe für unsere Finanzierungszusage an das niederösterreichische Technologieunternehmen.“

Qualität von Telekommunikationsnetzen verbessern

Sipfront positioniert sich als Spezialist für die Überwachung und Qualitätssicherung von Telekommunikationsnetzen. Als SIP wird genau jene Technologie bezeichnet, auf der “praktisch alle Sprach- und Videoverbindungen in modernen Kommunikationsnetzen basieren”, schreibt das Wiener Startup in einer Aussendung.

Das Wiener Tech-Startup will damit die “häufig unzureichende Qualität von Telefongesprächen und Videokonferenzen” verbessern, heißt es. Qualitätsmängel in der Telekommunikation seien in Zukunft häufiger auftreten, schätzt Sipfront ein. Vor allem durch die Verbreitung von 5G und dem zunehmenden Einsatz von vernetzen Geräten und Sensoren in Logistik, Lagerhaltung und Industrie. Die Überwachung der Verbindungsqualität sowie die Problembehebung würden damit immer herausfordernder, prophezeit das Wiener Jungunternehmen.

Magenta als Kunden

Zum Kundenportfolio des Wiener Startups zählt unter anderem der Telekommunikationsanbieter Magenta, der Sipfront-Lösungen zur Qualitätskontrolle seiner Kommunikationsnetze einsetzt. Die AI-gestützte Technologie von Sipfront unterstützt es Telekom-Providern dabei, zuverlässige Dienste für eine Vielzahl an Geräten zu ermöglichen.

„Die Sprach- und Videoqualität in einem Netz ist ein wichtiger Indikator, um Verbindungsprobleme zu erkennen. Denn bei störungsempfindlichen Echtzeit-Services werden Unregelmäßigkeiten meist als erstes sichtbar“, erklärt Andreas Granig, CEO von Sipfront. „In den nächsten Jahren werden 5G-Geräte mit extrem niedrigen Latenzen im Industrie- und Automotive-Bereich die Anforderungen an diese Netze nochmal deutlich verschärfen.”

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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