20.08.2024
ANTEILSVERKAUF

Single Use Support: Mitarbeiter:innen profitieren vom Verkaufserlös

Single Use Support gibt Mehrheitsanteile ab. Das Tiroler Startup beteiligt Mitarbeiter:innen am Verkaufserlös.
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Eine Menge jublender Mitarbeiter:innen mit Schecks in der Hand
Mitarbeiter:innen der Single Use Support GmbH beteiligt im Verkaufserlös. (c) Single Use Support

Das Tiroler Unternehmen Single Use Support, macht seit der Pandemie mit Erfolgsmeldungen auf sich aufmerksam. Erst im Mai verkündete das Unternehmen die Mehrheitsübernahme durch die dänische Novo Holding. Bereits im Vorfeld des Kaufs gab es Gerüchte, dass es sich um einen Milliarden-Exit handeln könnte (brutkasten berichtete). Zur Höhe der Firmenbewertung machte das Unternehmen damals allerdings keine Angaben (brutkasten berichtete).

Fest steht jedoch, dass vom Verkaufserlös jetzt auch die Mitarbeiter:innen des Tiroler Unternehmens profitieren sollen. Im Gespräch mit brutkasten erzählt Unternehmenssprecher Michael Mühlegger von der Ausgestaltung und Motivation hinter der Mitarbeiter:innenbeteiligung.

Single Use Support: Wertschätzung für Erfolgsbeitrag

Die 180 Mitarbeiter:innen von Single Use Support wurden mit einer Einmalzahlung am Anteilsverkauf beteiligt. Dabei variiert die Höhe der Auszahlung an die einzelnen Mitarbeiter:innen. Über die Summe der Auszahlungen an die Mitarbeiter:innen will sich Mühlegger nicht äußern. Er verweist aber auf „intern-kommunizierte Faktoren, nach denen sich die jeweilige Auszahlungshöhe richten, unter anderem die Zeit der Betriebszugehörigkeit“.

Warum sich die Firma für diese Form der Mitarbeiter:innenbelohnung entschieden hat, erklärt der Unternehmenssprecher so: “Wir sind von Tirol aus sehr rasant gewachsen, unsere Mitarbeiter:innen haben einen großen Anteil daran“. Mit der Beteiligung am Verkaufserlös will die Firma „Wertschätzung an die Mitarbeiter:innen ausdrücken und sie am Erfolg teilhaben lassen“, so Mühlegger.

Die Auszahlungen betreffen Mitarbeiter:innen in Kufstein und Hall in Tirol, als auch am Standort der US-amerikanischen Tochtergesellschaft in Massachusetts, USA. Diese Auszahlung sei nicht die erste Sonderzahlung für die Mitarbeiter:innen von Single Use Support, „auch in der Vergangenheit haben wir individuelle Bonuszahlungen an Mitarbeiter:innen ausgeschüttet“, erzählt Mühlegger.

Anteilsverkauf jetzt offiziell

Novo Holdings übernimmt 60 Prozent der Anteile des Unternehmens. Dabei wuchs die dänische Holding- und Investmentgesellschaft vom Minderheits- zum Mehrheitsgesellschafter am Tiroler Startup. Aktuell halten die Founder Wurm und Kichrmaier jeweils 10 Prozent der Anteile am Unternehmen.

Obwohl der Verkauf bereits im Mai 2024 kommuniziert wurde, dauerte die Ausschüttung an die Mitarbeiter:innen einige Monate. Den Grund dafür erklärt der Unternehmenssprecher damit, dass “Der Verkauf erst jetzt offiziell durch ist. Erst mussten Behörden, auch die Kartellbehörden diesen prüfen und freigeben“. Die Mitarbeiter:innenbeteiligung wurde heute verkündet. Von der bevorstehenden Auszahlung hätten die meisten Mitarbeiter:innen nichts gewusst, erzählt Mühlegger „für sie war es hoffentlich eine freudige Überraschung“.

Von Kufstein nach Amerika

Das Tiroler Startup Single Use Support entwickelt Prozesslösungen und ist auf das Flüssigkeits- und Kühlkettenmanagement von Arzneimittelsubstanzen spezialisiert. Das Unternehmen startete 2016 in Kufstein in Tirol, wo auch die meisten Mitarbeiter:innen arbeiten. Regelmäßiges Umsatzwachstum begleitet den Erfolg des Tiroler Startups in den letzten Jahren. Die beiden Gründer, Johannes Kirchmair und Thomas Wurm gaben die Geschäftsführung Ende letzten Jahres an Christian Praxmarer ab, brutkasten berichtete.

Im März 2024 eröffnete das Unternehmen eine Niederlassung in den USA. Die Ankündigung des Verkaufs der Mehrheitsanteile an die dänische Holding- und Investmengesellschaft erfolgte im Mai 2024. Durch die Beteiligung der dänischen Investors, soll eine weitere Expansion möglich werden. Die Zielmärkte hierfür sind Amerika und Asien.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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