20.08.2024
ANTEILSVERKAUF

Single Use Support: Mitarbeiter:innen profitieren vom Verkaufserlös

Single Use Support gibt Mehrheitsanteile ab. Das Tiroler Startup beteiligt Mitarbeiter:innen am Verkaufserlös.
/artikel/single-use-support-mitarbeiterinnen-profitieren-vom-verkaufserloes
Eine Menge jublender Mitarbeiter:innen mit Schecks in der Hand
Mitarbeiter:innen der Single Use Support GmbH beteiligt im Verkaufserlös. (c) Single Use Support

Das Tiroler Unternehmen Single Use Support, macht seit der Pandemie mit Erfolgsmeldungen auf sich aufmerksam. Erst im Mai verkündete das Unternehmen die Mehrheitsübernahme durch die dänische Novo Holding. Bereits im Vorfeld des Kaufs gab es Gerüchte, dass es sich um einen Milliarden-Exit handeln könnte (brutkasten berichtete). Zur Höhe der Firmenbewertung machte das Unternehmen damals allerdings keine Angaben (brutkasten berichtete).

Fest steht jedoch, dass vom Verkaufserlös jetzt auch die Mitarbeiter:innen des Tiroler Unternehmens profitieren sollen. Im Gespräch mit brutkasten erzählt Unternehmenssprecher Michael Mühlegger von der Ausgestaltung und Motivation hinter der Mitarbeiter:innenbeteiligung.

Single Use Support: Wertschätzung für Erfolgsbeitrag

Die 180 Mitarbeiter:innen von Single Use Support wurden mit einer Einmalzahlung am Anteilsverkauf beteiligt. Dabei variiert die Höhe der Auszahlung an die einzelnen Mitarbeiter:innen. Über die Summe der Auszahlungen an die Mitarbeiter:innen will sich Mühlegger nicht äußern. Er verweist aber auf „intern-kommunizierte Faktoren, nach denen sich die jeweilige Auszahlungshöhe richten, unter anderem die Zeit der Betriebszugehörigkeit“.

Warum sich die Firma für diese Form der Mitarbeiter:innenbelohnung entschieden hat, erklärt der Unternehmenssprecher so: “Wir sind von Tirol aus sehr rasant gewachsen, unsere Mitarbeiter:innen haben einen großen Anteil daran“. Mit der Beteiligung am Verkaufserlös will die Firma „Wertschätzung an die Mitarbeiter:innen ausdrücken und sie am Erfolg teilhaben lassen“, so Mühlegger.

Die Auszahlungen betreffen Mitarbeiter:innen in Kufstein und Hall in Tirol, als auch am Standort der US-amerikanischen Tochtergesellschaft in Massachusetts, USA. Diese Auszahlung sei nicht die erste Sonderzahlung für die Mitarbeiter:innen von Single Use Support, „auch in der Vergangenheit haben wir individuelle Bonuszahlungen an Mitarbeiter:innen ausgeschüttet“, erzählt Mühlegger.

Anteilsverkauf jetzt offiziell

Novo Holdings übernimmt 60 Prozent der Anteile des Unternehmens. Dabei wuchs die dänische Holding- und Investmentgesellschaft vom Minderheits- zum Mehrheitsgesellschafter am Tiroler Startup. Aktuell halten die Founder Wurm und Kichrmaier jeweils 10 Prozent der Anteile am Unternehmen.

Obwohl der Verkauf bereits im Mai 2024 kommuniziert wurde, dauerte die Ausschüttung an die Mitarbeiter:innen einige Monate. Den Grund dafür erklärt der Unternehmenssprecher damit, dass “Der Verkauf erst jetzt offiziell durch ist. Erst mussten Behörden, auch die Kartellbehörden diesen prüfen und freigeben“. Die Mitarbeiter:innenbeteiligung wurde heute verkündet. Von der bevorstehenden Auszahlung hätten die meisten Mitarbeiter:innen nichts gewusst, erzählt Mühlegger „für sie war es hoffentlich eine freudige Überraschung“.

Von Kufstein nach Amerika

Das Tiroler Startup Single Use Support entwickelt Prozesslösungen und ist auf das Flüssigkeits- und Kühlkettenmanagement von Arzneimittelsubstanzen spezialisiert. Das Unternehmen startete 2016 in Kufstein in Tirol, wo auch die meisten Mitarbeiter:innen arbeiten. Regelmäßiges Umsatzwachstum begleitet den Erfolg des Tiroler Startups in den letzten Jahren. Die beiden Gründer, Johannes Kirchmair und Thomas Wurm gaben die Geschäftsführung Ende letzten Jahres an Christian Praxmarer ab, brutkasten berichtete.

Im März 2024 eröffnete das Unternehmen eine Niederlassung in den USA. Die Ankündigung des Verkaufs der Mehrheitsanteile an die dänische Holding- und Investmengesellschaft erfolgte im Mai 2024. Durch die Beteiligung der dänischen Investors, soll eine weitere Expansion möglich werden. Die Zielmärkte hierfür sind Amerika und Asien.

Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Single Use Support: Mitarbeiter:innen profitieren vom Verkaufserlös

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Single Use Support: Mitarbeiter:innen profitieren vom Verkaufserlös

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Single Use Support: Mitarbeiter:innen profitieren vom Verkaufserlös

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Single Use Support: Mitarbeiter:innen profitieren vom Verkaufserlös

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Single Use Support: Mitarbeiter:innen profitieren vom Verkaufserlös

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Single Use Support: Mitarbeiter:innen profitieren vom Verkaufserlös

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Single Use Support: Mitarbeiter:innen profitieren vom Verkaufserlös

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Single Use Support: Mitarbeiter:innen profitieren vom Verkaufserlös

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Single Use Support: Mitarbeiter:innen profitieren vom Verkaufserlös