16.06.2017

Analyse: Sind Startups oder Corporates die besseren Arbeitgeber?

Analyse. Lebenszeit ist kostbar. Sie will gut investiert sein. Dabei stellt sich als Arbeitnehmer die Frage: Soll es ein Startup oder ein Corporate sein?
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Jung, begabt, frisch von der Uni und mit einer Affinität für den digitalen Bereich: Nach unzähligen Nebenjobs und Praktika stellt sich irgendwann die Frage, wo man fix arbeiten möchte. Einige Menschen, die bereits eine Businessidee ausgebrütet haben, wollen ihr Schicksal gleich selbst in die Hand nehmen und versuchen sich als Gründer. Doch nicht jeder kann und will dieses Risiko eingehen. Oder zumindest nicht, ohne zuvor einschlägige Arbeitserfahrung gesammelt zu haben. Wenn man nun eine Fixanstellung anstrebt, steht man als talentierter Mensch irgendwann vor folgender Entscheidung: Soll es ein etabliertes Unternehmen sein oder kann man bei einem Startup ebenso gut oder sogar intensivere Erfahrungen sammeln? Vier Kriterien können bei der Entscheidungsfindung helfen:

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1. Reputation

Vordergründig ist klar: Wer in seinem Lebenslauf bekannte Corporates stehen hat, steht bei der nächsten Bewerbung besser da als jemand, der für relativ unbekannte Startups gearbeitet hat, deren Website vielleicht nicht einmal mehr zu finden ist. Hat das Startup, für das man gearbeitet hat, jedoch im Lauf der Zeit Bekanntheit und Beliebtheit erreicht, sieht die Sache ganz anders aus: Dann war man einer der Ersten, die am großen Erfolgsprojekt beteiligt waren, und kann sich diesen Erfolg auch persönlich auf die Fahnen heften. Das einzige Problem: Bei der Bewerbung weiß man eben noch nicht, ob es mit der großen Bekanntheit etwas wird.

2. Aufstiegschancen

Bei einem Corporate kann man sich nach und nach hinaufarbeiten. Doch es gibt meist eine klare Obergrenze. Ein Programmierer kann dort etwa Team- oder Abteilungsleiter werden. Dass er allerdings ins obere Management kommt, ist eher unwahrscheinlich. Anders
bei einem Startup: Ist man einer der ersten Mitarbeiter, hat man gute Chancen, auch auf Dauer in einer hohen Position zu bleiben. Somit entwickelt man sich mit dem Startup gleich mit und hat vielleicht recht schnell eine Handvoll Leute, die in der Abteilung zu arbeiten beginnen. Dazu muss das Startup aber erst einmal so groß werden. Denn es kann auch passieren, dass man zwar einen „Head of“-Titel führt – diese sind auch bei kleinen Startups beliebt –, aber Chef von einem Team ist, das aus einem selbst besteht.

3. Bezahlung

Das liebe Geld – bei all den Argumenten für oder gegen einen Job ist dieses wohl am Ende oft das ausschlaggebendste. Nicht nur Corporates lassen sich Fachkräfte einiges kosten, auch Startups bieten neben einem jungen Umfeld oftmals eine angemessene Bezahlung. Da wie dort gilt: Ein Unternehmen braucht helle Köpfe. Anders verhält es sich natürlich mit der Sicherheit. Beim Corporate kann man sich üblicherweise darauf verlassen, dass am Ersten des Monats das Geld am Konto ist – Startups gelingt das nicht immer. Allerdings: Bevor ein Jungunternehmen Gehälter gar nicht auszahlt, werden wahrscheinlich andere Rechnungen liegen gelassen. Denn die staatliche Sozialversicherung lässt sich nicht vertrösten.

4. Arbeitszeit

„Als Angestellter hat man fixe Arbeitszeiten unter der Woche und kann Feierabende und Wochenenden zu Hause oder mit Freunden genießen“, so erzählen es uns Eltern und Großeltern. In manchen Branchen gilt dieser Satz vielleicht auch heute. Aber ganz sicher nicht im Digitalbereich. Dort wird Flexibilität großgeschrieben. Und Flexibilität, das weiß man, heißt oft: keine geregelten Arbeitszeiten, Überstunden, ständige Erreichbarkeit. Nicht umsonst werden die Startup-Kollegen oft zu den engsten Freunden; spätestens nach den ersten paar „Feierabend“-Drinks. Startups scheuen sich jedoch auch nicht vor neuen Arbeitszeitkonzepten. Es kann also passieren, dass man freitags gar nicht in die Arbeit muss oder einfach ein paar Wochen im „Homeoffice“ arbeiten kann.

Fazit: Eine Frage des Lifestyles

Womit man beim Thema „Lifestyle“ wäre: Am Ende muss man sich entscheiden, welcher Lebensstil besser zu einem passt: Geht man auf Nummer sicher und entscheidet sich für eine stetige, langsame Karriere oder setzt man lieber aufs Risiko mit großer Verantwortung gleich zu Beginn, aber vielleicht einem schnellen Karriere-Aus, falls es das Startup doch nicht schafft?

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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