16.06.2017

Analyse: Sind Startups oder Corporates die besseren Arbeitgeber?

Analyse. Lebenszeit ist kostbar. Sie will gut investiert sein. Dabei stellt sich als Arbeitnehmer die Frage: Soll es ein Startup oder ein Corporate sein?
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Jung, begabt, frisch von der Uni und mit einer Affinität für den digitalen Bereich: Nach unzähligen Nebenjobs und Praktika stellt sich irgendwann die Frage, wo man fix arbeiten möchte. Einige Menschen, die bereits eine Businessidee ausgebrütet haben, wollen ihr Schicksal gleich selbst in die Hand nehmen und versuchen sich als Gründer. Doch nicht jeder kann und will dieses Risiko eingehen. Oder zumindest nicht, ohne zuvor einschlägige Arbeitserfahrung gesammelt zu haben. Wenn man nun eine Fixanstellung anstrebt, steht man als talentierter Mensch irgendwann vor folgender Entscheidung: Soll es ein etabliertes Unternehmen sein oder kann man bei einem Startup ebenso gut oder sogar intensivere Erfahrungen sammeln? Vier Kriterien können bei der Entscheidungsfindung helfen:

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1. Reputation

Vordergründig ist klar: Wer in seinem Lebenslauf bekannte Corporates stehen hat, steht bei der nächsten Bewerbung besser da als jemand, der für relativ unbekannte Startups gearbeitet hat, deren Website vielleicht nicht einmal mehr zu finden ist. Hat das Startup, für das man gearbeitet hat, jedoch im Lauf der Zeit Bekanntheit und Beliebtheit erreicht, sieht die Sache ganz anders aus: Dann war man einer der Ersten, die am großen Erfolgsprojekt beteiligt waren, und kann sich diesen Erfolg auch persönlich auf die Fahnen heften. Das einzige Problem: Bei der Bewerbung weiß man eben noch nicht, ob es mit der großen Bekanntheit etwas wird.

2. Aufstiegschancen

Bei einem Corporate kann man sich nach und nach hinaufarbeiten. Doch es gibt meist eine klare Obergrenze. Ein Programmierer kann dort etwa Team- oder Abteilungsleiter werden. Dass er allerdings ins obere Management kommt, ist eher unwahrscheinlich. Anders
bei einem Startup: Ist man einer der ersten Mitarbeiter, hat man gute Chancen, auch auf Dauer in einer hohen Position zu bleiben. Somit entwickelt man sich mit dem Startup gleich mit und hat vielleicht recht schnell eine Handvoll Leute, die in der Abteilung zu arbeiten beginnen. Dazu muss das Startup aber erst einmal so groß werden. Denn es kann auch passieren, dass man zwar einen „Head of“-Titel führt – diese sind auch bei kleinen Startups beliebt –, aber Chef von einem Team ist, das aus einem selbst besteht.

3. Bezahlung

Das liebe Geld – bei all den Argumenten für oder gegen einen Job ist dieses wohl am Ende oft das ausschlaggebendste. Nicht nur Corporates lassen sich Fachkräfte einiges kosten, auch Startups bieten neben einem jungen Umfeld oftmals eine angemessene Bezahlung. Da wie dort gilt: Ein Unternehmen braucht helle Köpfe. Anders verhält es sich natürlich mit der Sicherheit. Beim Corporate kann man sich üblicherweise darauf verlassen, dass am Ersten des Monats das Geld am Konto ist – Startups gelingt das nicht immer. Allerdings: Bevor ein Jungunternehmen Gehälter gar nicht auszahlt, werden wahrscheinlich andere Rechnungen liegen gelassen. Denn die staatliche Sozialversicherung lässt sich nicht vertrösten.

4. Arbeitszeit

„Als Angestellter hat man fixe Arbeitszeiten unter der Woche und kann Feierabende und Wochenenden zu Hause oder mit Freunden genießen“, so erzählen es uns Eltern und Großeltern. In manchen Branchen gilt dieser Satz vielleicht auch heute. Aber ganz sicher nicht im Digitalbereich. Dort wird Flexibilität großgeschrieben. Und Flexibilität, das weiß man, heißt oft: keine geregelten Arbeitszeiten, Überstunden, ständige Erreichbarkeit. Nicht umsonst werden die Startup-Kollegen oft zu den engsten Freunden; spätestens nach den ersten paar „Feierabend“-Drinks. Startups scheuen sich jedoch auch nicht vor neuen Arbeitszeitkonzepten. Es kann also passieren, dass man freitags gar nicht in die Arbeit muss oder einfach ein paar Wochen im „Homeoffice“ arbeiten kann.

Fazit: Eine Frage des Lifestyles

Womit man beim Thema „Lifestyle“ wäre: Am Ende muss man sich entscheiden, welcher Lebensstil besser zu einem passt: Geht man auf Nummer sicher und entscheidet sich für eine stetige, langsame Karriere oder setzt man lieber aufs Risiko mit großer Verantwortung gleich zu Beginn, aber vielleicht einem schnellen Karriere-Aus, falls es das Startup doch nicht schafft?

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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