12.01.2023

Simple Agreement for Future Equity – So funktioniert das neue Instrument für Start-up-Finanzierungen

GASTBEITRAG. Katharina Geweßler, David Gloser und Christoph Puchner von ECOVIS Austria geben Einblick in die aus den USA stammende "SAFE“-Konstruktion, die auch bei uns zunehmend relevant wird.
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Katharina Geweßler, David Gloser und Christoph Puchner
Katharina Geweßler, David Gloser und Christoph Puchner | Foto: Ecovis
kooperation

Das Jahr 2022 hat im Start-up Bereich auch wieder einige für Österreich neue Instrumente gebracht, um (zukünftige) Investoren am Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen. Nach „work for equity“ und Wandeldarlehen, die mittlerweile als Standardinstrumente anzusehen sind, schlägt die aus den USA stammende „SAFE“-Konstruktion nun auch vermehrt bei uns auf.

Was ist ein SAFE?

Beim SAFE handelt es sich, um die Zurverfügungstellung eines definierten Investitionsbetrags durch den Investor an das Start-up. Der Betrag wird bei Abschluss der SAFE-Vereinbarung zur Verfügung gestellt und bei nachgelagerten, vertraglich individuell definierten „trigger events“ wie z.B. Exit oder Kapitalerhöhung erfolgt dann eine Wandlung des Investitionsbetrags in eine Kapitalbeteiligung.

Der SAFE-Investor bekommt die Kapitalbeteiligung zu günstigeren Konditionen. Ein Vorteil ist, dass sich Bewertungsthemen nicht beim Abschluss des SAFE, sondern erst beim Eintritt des „trigger events“ stellen.

Wie unterscheiden sich SAFE und Wandeldarlehen?

Der essenzielle Unterschied zum Wandeldarlehen besteht darin, dass es beim SAFE grundsätzlich keinen vorzeitigen Rückzahlungsanspruch des Investors auf den investierten Betrag gibt. Weiters stehen dem Start-up die Mittel aus dem SAFE unbefristet zur Verfügung. Außerdem werden bei einem SAFE keine Zinsen vereinbart.

Wie wird das SAFE im Jahresabschluss des Start-ups dargestellt?

Mit der Unterzeichnung des SAFE und der Zurverfügungstellung des Geldbetrags stellt sich die Frage nach dem Ausweis des Investitionsbetrags im Jahresabschluss des Start-ups. Fraglich ist, in welchem Fall und ob überhaupt ein derartiges Investment bilanzielles Eigenkapital darstellen kann, oder ob anfänglich eine Verbindlichkeit – wie beim Wandeldarlehen – gegenüber dem Investor zu passivieren wäre.

Im Start-up Bereich ist oft eine bilanzielle Darstellung als Eigenkapital gewünscht, um den – meist ohnehin hohen Stand der Verbindlichkeiten – nicht auch noch durch ein Investment zu erhöhen, dass später formell in eine Kapitalbeteiligung gewandelt werden soll.

Wichtig für den Ausweis als Eigenkapital ist, dass die bilanziellen Eigenkapitalkriterien erfüllt werden und somit im Insolvenzfall der bereitgestellte Betrag den Gläubigern als Haftungsfonds zur Verfügung steht. Insbesondere die Kriterien der Nachrangigkeit gegenüber anderen Gläubigern, die Gewinnabhängigkeit der Vergütung und die Teilnahme am Verlust sowie die unbefristete zur Verfügung Stellung sind für den Ausweis als Eigenkapital essenziell:

  • Nachrangigkeit: Um den Investor auch von Beginn an schon einem Eigenkapitalgeber gleichzustellen, wird in der Regel Nachrangigkeit für den Fall der Liquidation des Start-ups vereinbart (dh Rückzahlungsanspruch entsteht erst nach Befriedigung aller Gläubiger, deren Kapitalüberlassung nicht den Eigenkapitalkriterien entspricht, und das SAFE-Investment steht somit voll als Haftungskapital zur Verfügung).
  • Gewinnabhängige Vergütung und Verlustteilnahme: Eine gewinnabhängige Vergütung liegt insofern vor, als keinerlei Zinsen vereinbart sind und ein Rückfluss nur von der Entwicklung der Gesellschaft abhängt (zB Veräußerung, Dividendenpotenzial). Durch den Abschluss der Vereinbarung nimmt der SAFE-Investor in der Regel voll am unternehmerischen Risiko teil. Das bedeutet, dass im Fall einer Liquidation des Start-ups die SAFE-Investoren voll mit dem zur Verfügung gestellten Investment haften und je nach Abwicklungsergebnis voll, anteilig oder gar nicht befriedigt werden.
  • Unbefristete Zurverfügungstellung: Der Investitionsbetrag wird dem Start-up beim SAFE unbefristet zur Verfügung gestellt. Auf ordentliche Kündigungsrechte wird in den Vereinbarungen verzichtet. Außerordentliche Kündigungsrechte sind unschädlich. Auch für andere Liquiditätsereignisse wie zB Kontrollwechsel und IPO werden in der Regel Klauseln im SAFE vorgesehen, die den investierten Betrag bei Eintritt des Ereignisses in Stammkapital wandeln und erst in einem nachgelagerten Schritt die Investoren auf Gesellschafterebene abgefunden werden. Dahingehend ist gewährleistet, dass das Start-up keinesfalls mit einer vorzeitigen Rückzahlungsverpflichtung belastet wird.

Sofern alle Kriterien wie oben beschrieben erfüllt sind, kann ein Ausweis als Eigenkapital erfolgen. Innerhalb des Eigenkapitals sollte das SAFE uE also Sonderposten ausgewiesen werden (anbieten würde sich hier zB „SAFE Investment“). Da es sich bei SAFE-Investments grundsätzlich um substanzielle Beträge handeln wird, ist gegebenenfalls eine Erläuterung der Vereinbarungen – unter Angabe der jeweiligen investierten Beträge und einer kurzen Erläuterung – im Anhang geboten.

Was gilt es sonst zu beachten?

Naturgemäß ist die vertragliche Ausgestaltung des SAFE von grundlegender Bedeutung, nicht nur für die Bilanzierung. Ist ein Ausweis als Eigenkapital gewünscht, muss bereits bei der Vertragsgestaltung auf die wesentlichen Aspekte geachtet werden (zB wann erfolgt die Umwandlung, was sind mögliche Rückzahlungsszenarien, wer trägt die Rückzahlungsverpflichtung [Investor vs Unternehmen], Laufzeit des Vertrags, Verlustbeteiligung [inkl Liquidation]). Insbesondere bei im Internet verfügbaren Vertragsvorlagen, die oftmals auch auf ausländischem Recht basieren und nicht auf die österreichischen Kriterien eingehen, ist Vorsicht geboten.

Über die Autor:innen:

Der Artikel wurde von Katharina Geweßler (Senior Managerin und Steuerberaterin), David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Start-up-Bereich.

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Uni-Graz-Vizerektor Markus Fallenböck zählt zu den Initiatoren des TIS
Uni-Graz-Vizerektor Markus Fallenböck zählt zu den Initiatoren des TIS | Foto: Markus Fallenböck, Oliver Wolf (Hintergrund)

Als gemeinsame Initiative von Universität Graz, Technische Universität Graz, Joanneum Research und FH Joanneum findet am 10. Oktober 2024 erstmals der interdisziplinäre Technology Impact Summit in Graz statt. Vier führende wissenschaftliche Institutionen Österreichs bringen für einen Tag über 300 heimische und internationale Expert:innen zusammen, um sich dem prägenden Thema unserer Zeit – Künstliche Intelligenz – aus unterschiedlichen Perspektiven anzunähern.

Technology Impact Summit fördert Österreichs internationale Vernetzung

Ein besonderer Fokus liegt darauf, kritische Auseinandersetzungen und Diskussionen zu ermöglichen, um so einen Raum zu schaffen, in dem Teilnehmer voneinander lernen und sich gemeinsam weiterentwickeln können. Durch den offenen Dialog sollen neue Perspektiven gewonnen, kreative Lösungsansätze erarbeitet und die Kooperation auf allen Ebenen gestärkt werden. Ebenso soll die internationale Vernetzung und interdisziplinären Zusammenarbeit gefördert werden. 

„Mit ihrer starken Forschungs- und vielseitigen Wissenschaftslandschaft ist die Steiermark ein wichtiger Motor für Innovation und Entwicklung in Österreich. Mit dem Technology Impact Summit heben wir ein neues Think Tank Forum aus der Taufe, das die Stärken des Standorts in der internationalen wissenschaftlichen Diskussion aufzeigt und neue Kooperationen fördern wird“, betont Markus Fallenböck (Universität Graz), einer der Initiatoren.

Markus Fallenböck im Interview zum Technology Impact Summit:

Neben zwei inspirierenden Keynotes von Martin Kocher (Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft) und Julia Shaw (University College London) sowie der Keynote Debate mit Konrad Paul Liessmann (Universität Wien) und Viktor Mayer-Schönberger (Oxford University) tauschen sich führende Wissenschaftler:innen mit Repräsentant:innen der Initiatoren sowie namhafter Unternehmen in „Near Future Debates“ über die Bereiche Technik, Recht, Wirtschaft und Ethik aus.

Diskussion über alle Facetten Künstlicher Intelligenz in Graz

Über Europas Rolle in der Entwicklung von Künstlicher Intelligenz und die Chancen, im internationalen Geschehen noch aufholen zu können, diskutieren unter der Moderation von Elisabeth Lex (Technische Universität Graz) in der ersten „Near Future Debate“ Mic Hirschbrich (Apollo.ai) und Jana Lasser (Universität Graz).

Ob der AI-Act der Europäischen Union ein Vorzeigemodell für die Welt oder ein direkter Weg auf das Abstellgleis im internationalen Wettbewerb ist, erörtert Thomas Burri (Universität St. Gallen) mit Jeannette Gorzala (European AI Forum). Matthias Wendland (Universität Graz) moderiert diese Debatte.

Stefan Thalmann (Universität Graz) und Harald Leitenmüller (Microsoft) analysieren unter der Moderation von Nicholas Katz (Joanneum Research) die Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz auf den Arbeitsmarkt und beleuchten unterschiedliche Szenarien, in denen sie sich als Lösung für den Arbeitskräftemangel oder als Jobkiller erweisen wird.

Mit den gesellschaftlichen Auswirkungen befassen sich schließlich in der vierten „Near Future Debate“, moderiert von Birgit Philips (FH Joanneum), Markus Kneer (Universität Graz) und Sonja Schmer-Galunder (University of Florida). Sie gehen der Frage nach, ob sie zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft führen oder dieser durch inklusive und konstruktive Zugänge zu Technologie entgegenwirken kann.

In „Lightning Talks“ stellen Unternehmen richtungsweisende Use Cases für Künstliche Intelligenz vor und präsentieren künftige Anwendungsmodelle.


Der Technology Impact Summit 2024 wird unterstützt von ACP, Grant Thornton, Grazer Wechselseitige, LexisNexis, Microsoft Österreich, PwC, Schiefer Rechtsanwälte, Steiermärkische Sparkasse, AWS, Bankenverband, Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, CANCOM, Energie Steiermark, Holding Graz, Industriellenvereinigung Steiermark, Land Steiermark, Österreichische Post/Business Solution, Raiffeisen-Landesbank Steiermark, SAP, Verband für Standort und Gesellschaft (VSG), Vrisch, WKO Steiermark, 4Events. 

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