12.01.2023

Simple Agreement for Future Equity – So funktioniert das neue Instrument für Start-up-Finanzierungen

GASTBEITRAG. Katharina Geweßler, David Gloser und Christoph Puchner von ECOVIS Austria geben Einblick in die aus den USA stammende "SAFE“-Konstruktion, die auch bei uns zunehmend relevant wird.
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Katharina Geweßler, David Gloser und Christoph Puchner
Katharina Geweßler, David Gloser und Christoph Puchner | Foto: Ecovis
kooperation

Das Jahr 2022 hat im Start-up Bereich auch wieder einige für Österreich neue Instrumente gebracht, um (zukünftige) Investoren am Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen. Nach „work for equity“ und Wandeldarlehen, die mittlerweile als Standardinstrumente anzusehen sind, schlägt die aus den USA stammende „SAFE“-Konstruktion nun auch vermehrt bei uns auf.

Was ist ein SAFE?

Beim SAFE handelt es sich, um die Zurverfügungstellung eines definierten Investitionsbetrags durch den Investor an das Start-up. Der Betrag wird bei Abschluss der SAFE-Vereinbarung zur Verfügung gestellt und bei nachgelagerten, vertraglich individuell definierten „trigger events“ wie z.B. Exit oder Kapitalerhöhung erfolgt dann eine Wandlung des Investitionsbetrags in eine Kapitalbeteiligung.

Der SAFE-Investor bekommt die Kapitalbeteiligung zu günstigeren Konditionen. Ein Vorteil ist, dass sich Bewertungsthemen nicht beim Abschluss des SAFE, sondern erst beim Eintritt des „trigger events“ stellen.

Wie unterscheiden sich SAFE und Wandeldarlehen?

Der essenzielle Unterschied zum Wandeldarlehen besteht darin, dass es beim SAFE grundsätzlich keinen vorzeitigen Rückzahlungsanspruch des Investors auf den investierten Betrag gibt. Weiters stehen dem Start-up die Mittel aus dem SAFE unbefristet zur Verfügung. Außerdem werden bei einem SAFE keine Zinsen vereinbart.

Wie wird das SAFE im Jahresabschluss des Start-ups dargestellt?

Mit der Unterzeichnung des SAFE und der Zurverfügungstellung des Geldbetrags stellt sich die Frage nach dem Ausweis des Investitionsbetrags im Jahresabschluss des Start-ups. Fraglich ist, in welchem Fall und ob überhaupt ein derartiges Investment bilanzielles Eigenkapital darstellen kann, oder ob anfänglich eine Verbindlichkeit – wie beim Wandeldarlehen – gegenüber dem Investor zu passivieren wäre.

Im Start-up Bereich ist oft eine bilanzielle Darstellung als Eigenkapital gewünscht, um den – meist ohnehin hohen Stand der Verbindlichkeiten – nicht auch noch durch ein Investment zu erhöhen, dass später formell in eine Kapitalbeteiligung gewandelt werden soll.

Wichtig für den Ausweis als Eigenkapital ist, dass die bilanziellen Eigenkapitalkriterien erfüllt werden und somit im Insolvenzfall der bereitgestellte Betrag den Gläubigern als Haftungsfonds zur Verfügung steht. Insbesondere die Kriterien der Nachrangigkeit gegenüber anderen Gläubigern, die Gewinnabhängigkeit der Vergütung und die Teilnahme am Verlust sowie die unbefristete zur Verfügung Stellung sind für den Ausweis als Eigenkapital essenziell:

  • Nachrangigkeit: Um den Investor auch von Beginn an schon einem Eigenkapitalgeber gleichzustellen, wird in der Regel Nachrangigkeit für den Fall der Liquidation des Start-ups vereinbart (dh Rückzahlungsanspruch entsteht erst nach Befriedigung aller Gläubiger, deren Kapitalüberlassung nicht den Eigenkapitalkriterien entspricht, und das SAFE-Investment steht somit voll als Haftungskapital zur Verfügung).
  • Gewinnabhängige Vergütung und Verlustteilnahme: Eine gewinnabhängige Vergütung liegt insofern vor, als keinerlei Zinsen vereinbart sind und ein Rückfluss nur von der Entwicklung der Gesellschaft abhängt (zB Veräußerung, Dividendenpotenzial). Durch den Abschluss der Vereinbarung nimmt der SAFE-Investor in der Regel voll am unternehmerischen Risiko teil. Das bedeutet, dass im Fall einer Liquidation des Start-ups die SAFE-Investoren voll mit dem zur Verfügung gestellten Investment haften und je nach Abwicklungsergebnis voll, anteilig oder gar nicht befriedigt werden.
  • Unbefristete Zurverfügungstellung: Der Investitionsbetrag wird dem Start-up beim SAFE unbefristet zur Verfügung gestellt. Auf ordentliche Kündigungsrechte wird in den Vereinbarungen verzichtet. Außerordentliche Kündigungsrechte sind unschädlich. Auch für andere Liquiditätsereignisse wie zB Kontrollwechsel und IPO werden in der Regel Klauseln im SAFE vorgesehen, die den investierten Betrag bei Eintritt des Ereignisses in Stammkapital wandeln und erst in einem nachgelagerten Schritt die Investoren auf Gesellschafterebene abgefunden werden. Dahingehend ist gewährleistet, dass das Start-up keinesfalls mit einer vorzeitigen Rückzahlungsverpflichtung belastet wird.

Sofern alle Kriterien wie oben beschrieben erfüllt sind, kann ein Ausweis als Eigenkapital erfolgen. Innerhalb des Eigenkapitals sollte das SAFE uE also Sonderposten ausgewiesen werden (anbieten würde sich hier zB „SAFE Investment“). Da es sich bei SAFE-Investments grundsätzlich um substanzielle Beträge handeln wird, ist gegebenenfalls eine Erläuterung der Vereinbarungen – unter Angabe der jeweiligen investierten Beträge und einer kurzen Erläuterung – im Anhang geboten.

Was gilt es sonst zu beachten?

Naturgemäß ist die vertragliche Ausgestaltung des SAFE von grundlegender Bedeutung, nicht nur für die Bilanzierung. Ist ein Ausweis als Eigenkapital gewünscht, muss bereits bei der Vertragsgestaltung auf die wesentlichen Aspekte geachtet werden (zB wann erfolgt die Umwandlung, was sind mögliche Rückzahlungsszenarien, wer trägt die Rückzahlungsverpflichtung [Investor vs Unternehmen], Laufzeit des Vertrags, Verlustbeteiligung [inkl Liquidation]). Insbesondere bei im Internet verfügbaren Vertragsvorlagen, die oftmals auch auf ausländischem Recht basieren und nicht auf die österreichischen Kriterien eingehen, ist Vorsicht geboten.

Über die Autor:innen:

Der Artikel wurde von Katharina Geweßler (Senior Managerin und Steuerberaterin), David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Start-up-Bereich.

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Klagenfurt, Baurek-Karlic, Startup-Hub
(c) Wilke/Stock.Adobe/disq - Berthold Baurek-Karlic, Vorstandsvorsitzender der Venionaire Capital AG.

“Österreich ist ein Forschungs-, aber kein Innovationsstandort. Viele erfolgreiche Gründer wandern nach ihrer Ausbildung ab und werden in anderen Ländern frenetisch empfangen”, meint Berthold Baurek-Karlic, Vorstandsvorsitzender der Venionaire Capital AG und 2023 Austrian Business Angel of the Year.

“Klagenfurt begünstigt Wachstum”

Bürokratische Hürden und Rahmenbedingungen, die sowohl Gründer als auch Investoren abschrecken, würden zu den weit verbreitetsten Gründen dafür gehören. “Ich darf mich nicht wundern, dass nichts wächst, wenn ich die Blumensamen auf Beton werfe”, so Baurek-Karlic, der mit dieser Aussage auf die Rahmenbedingungen anspielt. Die Kärntner Landeshauptstadt Klagenfurt hätte in den letzten Jahren Akzente gesetzt, die jedoch ein solches Wachstum begünstigen würden.

Als Beispiel dient etwa das EU-Projekt InvestCEC, das Venionaire Capital gemeinsam mit den Stadtwerken Klagenfurt umsetzt. Darin werden die neuesten Innovationen und Technologien rund um die Kreislaufwirtschaft in Klagenfurt getestet – um dann den Weg in die Metropolen dieser Welt zu finden, wie es heißt.

“Ziel ist es, innovative Kreislaufwirtschafts-Startups zu unterstützen. Klagenfurt profitiert als Pilotstadt von den neuesten Technologien rund um die Kreislaufwirtschaft und ist damit anderen Städten Jahre voraus. Das bringt wiederum auch neue Unternehmen in die Region. Weiters wurde an der Universität Klagenfurt ein Lehrstuhl für Circular Economy eingerichtet. Ein klares Bekenntnis dafür, dass hier Forschung und Innovation stattfinden soll”, erläutert Baurek-Karlic.

Climate Tech, Künstliche Intelligenz und Space Tech

Rene Cerne, Gemeinderat und Vorsitzender des Finanz- und Beteiligungsausschusses der Stadt Klagenfurt sieht das Projekt ebenfalls als Chance: “Wir müssen Klagenfurt als Standort für mehr Startups in den Bereichen Climate Tech, Künstliche Intelligenz und Space Tech attraktiv machen. Leuchtturm-Projekte wie InvestCEC helfen uns dabei zu zeigen, dass Klagenfurt nicht nur wunderschön, sondern auch innovativ ist.”

Klagenfurt: Chance zur 3-Länder-Kooperation

Er betont auch den Standortvorteil den Klagenfurt gegenüber vielen anderen hat. “Die Alpen-Adria-Region mit Kärnten, Slowenien und Italien bietet nicht nur einen der lebenswertesten Plätze der Welt, sondern auch die Chance, über Grenzen hinweg zusammenzuarbeiten”, sagt er.

Für Baurek-Karlic ist Klagenfurt auf jeden Fall geeignet, ein weiterer starker Startup-Hub zu werden. “Die Voraussetzungen sind hervorragend. Die Alpen-Adria-Region bietet viele Chancen zur Zusammenarbeit in drei Ländern. Darüber hinaus gibt es den politischen Willen, für Startups einen guten Standort zu schaffen, international anerkannte Universitäten, eine stetig besserwerdende Infrastruktur mit dem Lakeside Park und Kapital – das Wichtigste für wachsende Unternehmen. Darauf kann man aufbauen, wenn man gemeinsam an einem Strang zieht.”

Das Potenzial von Startups für die Region kennt ebenfalls Jürgen Kopeinig, Geschäftsführer des akademischen Gründerzentrums BUILD: “Technologieorientierte Startups spielen eine zentrale Rolle für die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Region Kärnten, da sie oft zukunftsweisende, neue Produkte und Dienstleistungen entwickeln”, sagt er. “Sie schaffen hochqualifizierte Arbeitsplätze und fördern den Wissensaustausch zwischen Universitäten, Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft. Durch ihre Dynamik und ihr Wachstumspotenzial tragen sie maßgeblich zur wirtschaftlichen Entwicklung und Internationalisierung Kärntens bei.”

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