12.01.2023

Simple Agreement for Future Equity – So funktioniert das neue Instrument für Start-up-Finanzierungen

GASTBEITRAG. Katharina Geweßler, David Gloser und Christoph Puchner von ECOVIS Austria geben Einblick in die aus den USA stammende "SAFE“-Konstruktion, die auch bei uns zunehmend relevant wird.
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Katharina Geweßler, David Gloser und Christoph Puchner
Katharina Geweßler, David Gloser und Christoph Puchner | Foto: Ecovis
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Das Jahr 2022 hat im Start-up Bereich auch wieder einige für Österreich neue Instrumente gebracht, um (zukünftige) Investoren am Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen. Nach „work for equity“ und Wandeldarlehen, die mittlerweile als Standardinstrumente anzusehen sind, schlägt die aus den USA stammende „SAFE“-Konstruktion nun auch vermehrt bei uns auf.

Was ist ein SAFE?

Beim SAFE handelt es sich, um die Zurverfügungstellung eines definierten Investitionsbetrags durch den Investor an das Start-up. Der Betrag wird bei Abschluss der SAFE-Vereinbarung zur Verfügung gestellt und bei nachgelagerten, vertraglich individuell definierten „trigger events“ wie z.B. Exit oder Kapitalerhöhung erfolgt dann eine Wandlung des Investitionsbetrags in eine Kapitalbeteiligung.

Der SAFE-Investor bekommt die Kapitalbeteiligung zu günstigeren Konditionen. Ein Vorteil ist, dass sich Bewertungsthemen nicht beim Abschluss des SAFE, sondern erst beim Eintritt des „trigger events“ stellen.

Wie unterscheiden sich SAFE und Wandeldarlehen?

Der essenzielle Unterschied zum Wandeldarlehen besteht darin, dass es beim SAFE grundsätzlich keinen vorzeitigen Rückzahlungsanspruch des Investors auf den investierten Betrag gibt. Weiters stehen dem Start-up die Mittel aus dem SAFE unbefristet zur Verfügung. Außerdem werden bei einem SAFE keine Zinsen vereinbart.

Wie wird das SAFE im Jahresabschluss des Start-ups dargestellt?

Mit der Unterzeichnung des SAFE und der Zurverfügungstellung des Geldbetrags stellt sich die Frage nach dem Ausweis des Investitionsbetrags im Jahresabschluss des Start-ups. Fraglich ist, in welchem Fall und ob überhaupt ein derartiges Investment bilanzielles Eigenkapital darstellen kann, oder ob anfänglich eine Verbindlichkeit – wie beim Wandeldarlehen – gegenüber dem Investor zu passivieren wäre.

Im Start-up Bereich ist oft eine bilanzielle Darstellung als Eigenkapital gewünscht, um den – meist ohnehin hohen Stand der Verbindlichkeiten – nicht auch noch durch ein Investment zu erhöhen, dass später formell in eine Kapitalbeteiligung gewandelt werden soll.

Wichtig für den Ausweis als Eigenkapital ist, dass die bilanziellen Eigenkapitalkriterien erfüllt werden und somit im Insolvenzfall der bereitgestellte Betrag den Gläubigern als Haftungsfonds zur Verfügung steht. Insbesondere die Kriterien der Nachrangigkeit gegenüber anderen Gläubigern, die Gewinnabhängigkeit der Vergütung und die Teilnahme am Verlust sowie die unbefristete zur Verfügung Stellung sind für den Ausweis als Eigenkapital essenziell:

  • Nachrangigkeit: Um den Investor auch von Beginn an schon einem Eigenkapitalgeber gleichzustellen, wird in der Regel Nachrangigkeit für den Fall der Liquidation des Start-ups vereinbart (dh Rückzahlungsanspruch entsteht erst nach Befriedigung aller Gläubiger, deren Kapitalüberlassung nicht den Eigenkapitalkriterien entspricht, und das SAFE-Investment steht somit voll als Haftungskapital zur Verfügung).
  • Gewinnabhängige Vergütung und Verlustteilnahme: Eine gewinnabhängige Vergütung liegt insofern vor, als keinerlei Zinsen vereinbart sind und ein Rückfluss nur von der Entwicklung der Gesellschaft abhängt (zB Veräußerung, Dividendenpotenzial). Durch den Abschluss der Vereinbarung nimmt der SAFE-Investor in der Regel voll am unternehmerischen Risiko teil. Das bedeutet, dass im Fall einer Liquidation des Start-ups die SAFE-Investoren voll mit dem zur Verfügung gestellten Investment haften und je nach Abwicklungsergebnis voll, anteilig oder gar nicht befriedigt werden.
  • Unbefristete Zurverfügungstellung: Der Investitionsbetrag wird dem Start-up beim SAFE unbefristet zur Verfügung gestellt. Auf ordentliche Kündigungsrechte wird in den Vereinbarungen verzichtet. Außerordentliche Kündigungsrechte sind unschädlich. Auch für andere Liquiditätsereignisse wie zB Kontrollwechsel und IPO werden in der Regel Klauseln im SAFE vorgesehen, die den investierten Betrag bei Eintritt des Ereignisses in Stammkapital wandeln und erst in einem nachgelagerten Schritt die Investoren auf Gesellschafterebene abgefunden werden. Dahingehend ist gewährleistet, dass das Start-up keinesfalls mit einer vorzeitigen Rückzahlungsverpflichtung belastet wird.

Sofern alle Kriterien wie oben beschrieben erfüllt sind, kann ein Ausweis als Eigenkapital erfolgen. Innerhalb des Eigenkapitals sollte das SAFE uE also Sonderposten ausgewiesen werden (anbieten würde sich hier zB „SAFE Investment“). Da es sich bei SAFE-Investments grundsätzlich um substanzielle Beträge handeln wird, ist gegebenenfalls eine Erläuterung der Vereinbarungen – unter Angabe der jeweiligen investierten Beträge und einer kurzen Erläuterung – im Anhang geboten.

Was gilt es sonst zu beachten?

Naturgemäß ist die vertragliche Ausgestaltung des SAFE von grundlegender Bedeutung, nicht nur für die Bilanzierung. Ist ein Ausweis als Eigenkapital gewünscht, muss bereits bei der Vertragsgestaltung auf die wesentlichen Aspekte geachtet werden (zB wann erfolgt die Umwandlung, was sind mögliche Rückzahlungsszenarien, wer trägt die Rückzahlungsverpflichtung [Investor vs Unternehmen], Laufzeit des Vertrags, Verlustbeteiligung [inkl Liquidation]). Insbesondere bei im Internet verfügbaren Vertragsvorlagen, die oftmals auch auf ausländischem Recht basieren und nicht auf die österreichischen Kriterien eingehen, ist Vorsicht geboten.

Über die Autor:innen:

Der Artikel wurde von Katharina Geweßler (Senior Managerin und Steuerberaterin), David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Start-up-Bereich.

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Matthias Gruber und Daniel Keinrath von fonio.ai (c) Kurt Keinrath

KMUs und KI sollen sich nicht mehr ausschließen. Das frische Wiener AI-Startup fonio.ai kombiniert Künstliche Intelligenz mit Telefonnummern und ermöglicht es Kleinunternehmen, sich ihre eigenen KI-Telefonagenten “in wenigen Minuten” zu bauen. Damit könne man “Anrufweiterleitungen nutzen, um KI in bestehende Telefon-Workflows einzubinden”, heißt es im Ankünder-LinkedIn-Posting des Mitgründers Daniel Keinrath.

Co-Gründer lernten sich bei Sigma Squared kennen

Keinrath war von 2020 bis Mai 2024 als CO-Founder und CEO beim Wiener Startup GetNano tätig – unter anderem gemeinsam mit Claudio Rebernig. Das AdTech-Startup, das sich auf die Vermarktung von User Generated Content spezialisierte, wurde 2024 von stylink, einer deutschen Influencer-Vergütungs-Plattform, übernommen – brutkasten berichtete.

Nun startet der nächste Streich des Founders: Gemeinsam mit Matthias Gruber hat Keinrath fonio.ai aus Eigenmitteln gegründet: “Wir wussten sofort, dass wir diese Idee zum Leben erwecken müssen”, schreibt Keinrath auf LinkedIn dazu. Mittlerweile habe man sich auch ein “unglaubliches Team zusammengestellt und kommen schneller voran, als wir je erwartet hätten.”

Co-Founder Gruber war zuvor beim SoftwareTech Platomics als Chief Product Officer vertreten. Und ist – wie Keinrath selbst – Mitglied der Sigma Squared Society. Mit Ende September legt Gruber seinen Posten bei Platomics ab und wird sich fortan dem Ausbau von fonio.ai widmen. Gemeinsam verfolgt das Gründerduo das Ziel, “KMUs zu befähigen, ihren eigenen KI-Telefonagenten in wenigen Minuten zu erstellen”, heißt es aus LinkedIn.

Eigener KI-Telefonassistent “wenigen Minuten”

Fonio.ai erstellt “in Sekunden” eine zusätzliche Telefonnummer, “über die dein individueller KI-Telefonassistent künftig erreichbar ist”, heißt es auf der Website des Startups. Folglich könne man Aufgaben und Themen, die die KI abdecken soll, festlegen und Details zum Unternehmen preisgeben, damit “die KI zuverlässig auf Kundenanfragen reagieren kann”.

Auch die KI-generierte Stimme kann an den Typus des Unternehmens angepasst und als männliche oder weibliche Stimme festgelegt werden. Anschließend sei es möglich, die KI in interne CRM-Systeme, Terminkalender oder Datenbanken zu integrieren. Während der KI-Telefonassistent im Einsatz ist, werden “in Echtzeit” Reportings erstellt und man sieht, “wie gut die Telefonate laufen”.

Noch vor drei Tagen verkündete Co-Gründer Keinrath auf LinkedIn die beta-Version von fonio.ai: In der Anfangsphase werde jeder Kunde noch einzeln in die Funktionsweise der KI eingeführt. Bald wolle man aber den Schritt wagen und die Plattform universell zugänglich machen.

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