08.04.2022

Silverton: Unterhosen-Startup behauptet vor jeglicher Strahlung zu schützen

Die Silverton-Shorts soll zu 99,9 Prozent gegen Strahlung wirken.
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(c) Silverton - Constantin Ricken (li.) und Richard Getz sorgen sich u.a. um die männliche Fruchtbarkeit.

Richard Getz und Constantin Ricken haben mit Silverton eine Unterhose entwickelt, die den Intimbereich vor Strahlung schützen soll. Ihre Technologie beruht auf dem Prinzip des „Faradayschen Käfigs“:

„Strahlung kann kein Objekt durchdringen, das von einem engmaschig verwebten, leitfähigen Material umgeben ist. Die Maschen müssen dabei mikroskopisch klein sein, nämlich noch kleiner als die Wellenlänge der Strahlung. Dieses engmaschige Netz aus leitfähigem Silber wurde von uns in weniger als zwölf Monaten entwickelt und wird nun in jedes Silverton-Kleidungsstück eingearbeitet. So kannst du ganz ohne Aufwand deinen Körper schützen und dir deiner Gesundheit und Leistungsfähigkeit sicher sein“, schreibt das Startup auf seiner Homepage.

Diese positiv geladenen Silberfäden auf der Innenseite ihrer Short würden laut Foundern „ein leitfähiges Feld erzeugen, welches nachgewiesenermaßen 99,9 Prozent der elektromagnetischen Strahlung abhalte“.

Studien von 2008 und 2010

Die Gründer beziehen sich bei ihrer Behauptung – Strahlung alter und neuer Technologien wirke sich negativ auf die Libido, Erektionsstörungen oder Energielosigkeit aus – auf eine Studie aus dem Jahr 2008. Jene Untersuchung hatte das Ziel, die Auswirkungen der Nutzung von Mobiltelefonen auf verschiedene Marker der Samenqualität zu prüfen.

Die getesteten Personen (361 Probanden einer Fertilitätsklinik) wurden entsprechend ihrer aktiven Handynutzung in vier Gruppen eingeteilt: Gruppe A: keine Nutzung; Gruppe B: weniger als zwei Stunden pro Tag; Gruppe C: zwei bis vier Stunden pro Tag und Gruppe D: mehr als vier Stunden am Tag.

Die Schlussfolgerung der Forschung war im Wortlaut: „Die Nutzung von Mobiltelefonen vermindert die Spermienqualität bei Männern, indem sie die Spermienzahl, Beweglichkeit, Lebensfähigkeit und normale Morphologie verringert. Die Abnahme der Spermien-Parameter war abhängig von der Dauer der täglichen Handy-Exposition und unabhängig von der ursprünglichen Spermien-Qualität.“

Albino Ratten

Weitere Studien, die diese Annahme belegen, findet man nicht auf der Website; einzig eine Forschungsarbeit aus 2010 wird zusätzlich angeführt. Sie erörterte die Wirkungen einer durch Handys erzeugten elektromagnetischen Strahlung auf den Serum-Testosteron-Gehalt von Wistar-Albino-Ratten. Mit folgender Conclusio:

„Die Exposition bei Handy-Strahlung für 60 Minuten am Tag über einen Gesamtzeitraum von drei Monaten verringerte signifikant den Serum-Testosteron-Spiegel [p=0,028] bei Wistar-Albino-Ratten im Vergleich zu ihrer entsprechenden Kontrolle. Langfristige Exposition mit Handy-Strahlung führt zu einer Verringerung des Serum-Testosteron-Spiegels.“

Deutsche Strahlenschutzkommission widerspricht Beispielen von Silverton

Zum Vergleich: Neuere Studien, wie jene der Deutschen Strahlenschutzkommission von 2021 zeichnen ein gänzlich anderes Bild.

Dort liest man, dass „erst kürzlich erstmals eine prospektive Kohortenstudie publiziert wurde, welche grundlegende Qualitätsanforderungen erfüllte, und bei rund 3.000 Männern keinen Einfluss von einem Mobiltelefon in der vorderen Hosentasche auf die Spermienqualität (…) beobachtete.“

Und weiter: „Die Qualität der zuvor publizierten epidemiologischen Studien war durchweg ungenügend, was auch in den Expertenberichten thematisiert wird. Im UVEK-Bericht von 2019 wurde die Evidenz für einen Effekt auf die Spermienqualität als ‚unzureichend‘ eingeschätzt.“

Schwäche älterer Studien

Eine Schwäche der damals vorliegenden Studien sei zudem gewesen, dass nicht die Exposition der Hoden abgeschätzt wurde, sondern sich die Analysen praktisch ausschließlich auf „selbstberichtete“ Mobiltelefonnutzung der Probanden gestützt habe. Kurzum Schätzungen der tatsächlichen Verwendung pro Tag.

Zudem hätten die wenigsten Studien andere Lebensstilfaktoren in die Analyse miteingeschlossen, welche einen Einfluss auf die Spermienqualität haben könnten und mit Handynutzung korrelieren. Außerdem seien viele dieser Studien „nicht populationsbasiert, sondern mit Freiwilligen von Fertilitätskliniken durchgeführt worden“.

Smartphone: „Kein Einfluss auf Spermienbildung“

Vertieft man sich weiter in die Thematik und geht auf das beliebte Argument ein, dass Smartphones zu höheren Temperaturen der Fortpflanzungsorgane führen würden, so finden man beim „Deutschen Bundesamt für Strahlenschutz“ ebenfalls eine klare Widerrede zu diese These.

Die in Auftrag gegebene Studie weise eine strahlenbedingte Erwärmung der Hoden um weniger als 0,01 Grad aus. Und das bei einem Abstand des Handys von einem Zentimeter. Die daraus resultierende Temperaturerhöhung reicht nicht aus, um die Spermienbildung zu beeinflussen, heißt es darin. Selbst, wenn ein Mann das Smartphone direkt an seine Hoden hält.


Wer wissen möchte, wie sich Silverton in der „Höhle der Löwen“ und speziell bei Georg Kofler geschlagen hat, der bereits 2021 das Strahlenschutzpapier Kohpa heftig kritisiert hatte, hat am Montagabend die Gelegenheit dazu. Weiters dabei: Shea Yeah, audory, toolbot und laxplum.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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