23.02.2021

’sFachl-Gründer verzichtete auf mehrere Millionen Euro Investment

Christian Hammer hat mit 'sFachl ein Mietregal-Konzept kreiert, das Kleinunternehmern und Künstlern hilft, ihre Produkte und Erzeugnisse auf den Markt zu bringen. Bei der Pitch-Show "2 Minuten 2 Millionen" war er nicht bereit, die Sperrminorität seines Startups für ein Investment aufzugeben. Nicht zum ersten Mal.
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'sFachl- hammer, bauer, Verkaufsfläche, Mietregal, Kleinproduzenten, Künstler, Wien, Graz, Mietregal
(c) 'sFachl - Christian Hammer und Markus Bauer, die Founder von 'sFachl, pflegen ein nachhaltiges Wachstum ihres Startups.

Christian Hammer denkt an Neulinge und Anfänger der Unternehmerwelt. Für Jung-Entrepreneure sei es besonders am Anfang schwierig, ein Unternehmen in guter Lage zu eröffnen – Investitionskosten und das Risiko hängen über ihnen wie das berühmte Damokles-Schwert. Und das abgesehen von der großen Konkurrenz der Giganten am Markt. Aus diesem Grund erdachte sich der ’sFachl-Founder ein leistbares Konzept, das im Kreativ-, Design- und Delikatessenbereich Kleinunternehmern und Künstlern helfen soll, ihre Produkte anzubringen: das Mietregal aus Obstkisten.

In Echtzeit Infos mit ’sFachl-Software

Klein-Produzenten, Künstler, Handwerker, Startups oder auch Privatpersonen können bei Hammer für zehn Prozent Provision in über 20 Standorten in Österreich umgebaute Obstkisten als Verkaufsflächen mieten. Dabei ist pro Shop in 40 bis 300 „Fachln“ Platz für eine Vielzahl unterschiedlicher Produkte, wie der Gründer erklärt. Die USP sei die eigens entwickelte Verwaltungs- und Warensoftware, bei der Mieter in Echtzeit Infos über Verkäufe, Lagerbestände und Verkaufsguthaben erhalten. Die Mietdauer geht von fünf bis 52 Wochen pro Fach.

Von der Reportage bis zur 3-Monats-Frist

Angefangen hat es 2015, als Hammer eine deutsche Reportage über den Verkauf von gebrauchtem Kinderspielzeug sah. Darin ist ihm der Begriff Mietregal zu Ohren gekommen. Einen Tag später haben er und Co-Founder Markus Bauer die Idee adaptiert und sich eine drei Monats-Frist bis zur Eröffnung gegeben.

Konzept positiv aufgenommen

„Marke, Webseite, erster Softwareprototyp, Lokalsuche, Ausstattung und aus Budgetgründen alte Obstkisten, sowie Akquise innerhalb von drei Monaten waren eine riesige Herausforderung“, erinnert sich Hammer. „Mit vereinten Kräften und vielen Telefonaten mit potentiellen Mietern haben wir im Oktober 2015 eröffnet. Mit 100 Prozent Auslastung. Unser Konzept wurde damals sofort positiv aufgenommen und mittlerweile liegt die durchschnittliche Auslastung zwischen 93 und 100 Prozent. Ein Standort hat über 200 Mieter auf der Warteliste.“

'sFachl
(c) Christian Kogler – Obstkisten, die bei ’sFachl zum eleganten Mietregal werden.

Zu Beginn war Hammer und Bauer und gar nicht bewusst, dass es in Österreich dermaßen viele, tolle, hochwertige, liebevoll produzierte, köstliche und ausgezeichnete Produkte von tausenden Kleinunternehmern gibt, wie sie sagen. Und auch deren Probleme nicht.

Die Möglichkeiten für Kleinunternehmer

„Wenn wir uns Vertriebskonzepte für Kleinst- und Kleinunternehmer ansehen, muss man sich fragen: Welche Möglichkeiten gibt es überhaupt? Messen und Märkte sind temporär nutzbar, Standbetreuung ist notwendig und teils recht teuer. Beim Onlineshop fehlt das haptische Erlebnis. Ein eigenes Geschäft ist kostspielig und beinhaltet ein hohes Risiko. Mit einer Listung bei einem Einzelhändler gehen Preisdruck und eventuell eine hohe Produktionsmenge einher“, sagt Hammer.

Kleines finanzielles Risiko mit ’sFachl

Und er führt aus: „Genau hier setzen wir an. Viele benötigen nur einen kleinen Bereich für ihre Produkte und müssen somit keine großen Mengen vorproduzieren. Sie haben dann ein kleines finanzielle Risiko von ca. elf Euro inkl. Umsatzsteuer pro Woche für eine vollkommen betreute Verkaufs- und Präsentationsfläche in bester Lage.“

Menschen mehr auf Nachhaltigkeit und Co. fokussiert

Während des letzten Jahres konnte Hammer an den Verkaufszahlen erkennen, dass zu ihrer jährlichen Verkaufsumsatz-Steigerung die Coronakrise die Menschen näher an regionale, nachhaltige und ökologische Produkte gebracht hat. Das Geschäftsmodell von ’sFachl bedeute daher für Endkunden: Die Verfügbarkeit von Produkten von hunderten, regionalen und innovativen Kleinproduzenten. Für Mieter: eine nachhaltige langfristige und risikolose Verkaufsfläche für ihre Produkte, so Hammer.

Ziel: die Umsatzmillion

Aktuell sind über 7000 Produzenten in der ’sFachl-Datenbank, bei über 158.000 lagernden Produkten an den Standorten. Insgesamt wurden bisher über 1.18 Millionen Produkte verkauft und somit mehr als 13 Millionen Euro für Kleinproduzenten eingenommen. Die Umsatzzahlen als Headquarter und Franchise-Lizenzgeber betrugen 2020 rund 300.000 Euro, was trotz der Coronakrise eine kleine Steigerung zu 2019 bedeutet. Für heuer sind mindesten 700.000 Euro Umsatz eingerechnet, wobei Hammer auch die Millionen-Marke im Visier hat.

’sFachl-Gründer: „Wachsen, aber nicht um jeden Preis“

Was bei all diesen Zahlen vielleicht untergeht, aber in der Sendung „2 Minuten 2 Millionen“ ersichtlich war, Christian Hammer möchte wachsen, aber nicht um jeden Preis. Das Angebot von 200.000 Euro für 25,1 Prozent von Martin Rohla und Hans Peter Haselsteiner lehnte der Gründer unter anderem aufgrund einer älteren Erfahrung ab.

Schlaflose Nächte wegen zwei bis fünf Millionen Euro

„Vor etwa eineinhalb Jahren ist ein Vertreter einer Investorengruppe an uns herangetreten. Zu dieser Zeit war gerade der erste Standort in Deutschland in Planung und uns wurde folgendes Angebot unterbreitet: eine Minderheitsbeteiligung mit 15 Prozent am AT-Geschäft und eine 50-prozentige Beteiligung für den deutschen Markt. Als Investitionsvolumen wurde damals bereits ein Betrag von zwei bis fünf Millionen Euro genannt und zugesichert. Das waren schon ein paar schlaflose Nächte“, gibt Hammer zu.

'sFachl
(c) ’sFachl – ’sFachl stellt ein Obstkisten-Mietkonzept für Kleinproduzenten zur Verfügung.

Allerdings wurde das ’sFachl-Team hellhörig als die Frage des Vertreters kam, warum man denn nicht bereits in jedem Wiener Bezirk einen Standort hätte. Man solle gemeinsam mit der Investorengruppe mit Hochdruck expandieren.

Falsche Profitexpansion

„Da war mir klar, dass es hier lediglich um ‚falsche‘ Profitexpansion ging und nicht um qualitative nachhaltige Standortplanung. Deswegen, aber auch um nicht fremdbestimmt zu sein, haben wir das Angebot abgelehnt und – aus jetziger Sicht – die vollkommen richtige Entscheidung getroffen“, erklärt Hammer.

Die Rahmenbedingungen vom ’sFachl

Er sieht das ‘sFachl-Konzept zwar als ein skalierbares, jedoch gebe es einige Rahmenbedingungen, die sich die Gründer vor der Eröffnung bzw. schon vor einem „Vorvertragsgespräch“ genau ansehen: Einwohner, Kaufkraft, soziodemografische Daten und die zukünftigen Partner.

Qualitative und quantitative Philosophie

„Unsere Expansionsphilosophie müssen wir qualitativ und quantitativ betrachten. Zuerst sehen wir uns die Kennzahlen der potentiellen Stadt an und parallel führen wir die ersten lockeren Gespräche mit den Interessenten, ob sie auch von der menschlichen Komponente in unsere ‘sFachl-Familie passen“, so Hammer weiter. „Wir sind alle sehr partnerschaftlich, wenn nicht schon freundschaftlich miteinander verbunden.“

Qualitativ bewerten die Gründer die Person, als auch den Standort anhand verschiedener Kriterien, wobei Kennzahlen nur als Orientierung dienen. Ausschlaggebend sei die Leidenschaft der neuen „Fachlmeister“ in Kombination mit dem gewählten Standort.

Quantitativ ist es Firmen-Usus geworden, maximal drei bis vier Hauptstandorte pro Jahr zu eröffnen. „Aufgrund der Coronakrise, als auch dem steigenden Bekanntheitsgrad vom ‘sFachl, haben wir für 2021 bereits sieben bis zehn neue Hauptstandorte fixiert“, so Hammer. „Insofern sind wir gerade dabei, interne Prozesse so weit zu optimieren, damit wir mehr Standorte eröffnen können.“

Diese Vorsicht, die beide Gründer hier führen, kann Hammer mit einem detaillierten Beispiel ausführen und auch erklären, wieso er bei 25,1 Prozent-Forderungen – wie in der Startup-Sendung – weiterhin Vorsicht walten lasse.

„Fatale Auswirkungen“

„Wenn ein Investor unser Konzept mit einer regulären Einzelhandelskette gleichsetzt, dann hat er es nicht verstanden und kann auch kein Veto- oder Mitspracherecht einfordern. Hier würde ich sehr vorsichtig und behutsam damit umgehen, da bei ’25 Prozent + 1 Stimme‘ die Sperrminorität fatale Auswirkungen auf das Wachstum haben kann. Hier würde ich jederzeit wieder so handeln: Wenn wir soviel abgeben, muss ich mir sicher sein, dass das ‚Mindset‚ des Investors dem von uns entspricht“, sagt er. Und führt dies mit einem Expansionsbeispiel weiter aus.

Allein in der Schweiz

Konkret wurde ’sFachl vor einiger Zeit von mehreren Seiten abgeraten, zu schnell in die Schweiz zu expandieren, da es dort sehr spezielle rechtliche Regelungen gibt. „Hätten wir einen Investor mit Sperrminorität, hätte dieser unter Umständen ein Veto eingelegt“, erklärt der Founder: „Wir haben uns nämlich vor etwas über einem Jahr entschieden, dass wir die Schweiz ausprobieren. Es kam zu einem Bescheid der ESTV, Schweizer Finanzamt, der uns in erster Instanz verboten hat, das Konzept vor Ort einzuführen. Aufgrund unserer relativ komplexen steuerlichen Struktur bzw. Vertrieb im Namen einer anderen Person. Wir konnten jedoch das System innerhalb von nur zwei Wochen so weit umprogrammieren, dass wir sozusagen eine Gesetzesänderung erwirkt haben und nun das einzige Systemkonzept für Mietregale in der Schweiz sind, das dies anbieten darf.“

Positive Referenz

Derzeit befindet sich das Unternehmen in einem weiteren Land mit dem dortigen Finanzamt in der Abstimmungsphase – mit der positiven Referenz der Schweiz. „Jetzt kann natürlich nur spekuliert werden, ob ein Investor mit Sperrminorität den damaligen Schritt in die Schweiz verhindert hätte und wir nun für neue Länder weder eine Referenz, noch die nötige Erfahrung für die Systemanpassung hätten“, so Hammer.

Standorte von ’sFachl

Aktuell gibt es ‘sFachl Standorte in Wien, Salzburg, Graz, Linz, Innsbruck, Dornbirn, St. Gallen (CH), Hamburg, Buxtehude und im Graz Citypark EKZ. Demnächst werden in Passau, Konstanz, Celle, Karlsruhe und Kiel weitere Standorte eröffnet.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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