23.02.2021

‘sFachl-Gründer verzichtete auf mehrere Millionen Euro Investment

Christian Hammer hat mit 'sFachl ein Mietregal-Konzept kreiert, das Kleinunternehmern und Künstlern hilft, ihre Produkte und Erzeugnisse auf den Markt zu bringen. Bei der Pitch-Show "2 Minuten 2 Millionen" war er nicht bereit, die Sperrminorität seines Startups für ein Investment aufzugeben. Nicht zum ersten Mal.
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(c) 'sFachl - Christian Hammer und Markus Bauer, die Founder von 'sFachl, pflegen ein nachhaltiges Wachstum ihres Startups.

Christian Hammer denkt an Neulinge und Anfänger der Unternehmerwelt. Für Jung-Entrepreneure sei es besonders am Anfang schwierig, ein Unternehmen in guter Lage zu eröffnen – Investitionskosten und das Risiko hängen über ihnen wie das berühmte Damokles-Schwert. Und das abgesehen von der großen Konkurrenz der Giganten am Markt. Aus diesem Grund erdachte sich der ‘sFachl-Founder ein leistbares Konzept, das im Kreativ-, Design- und Delikatessenbereich Kleinunternehmern und Künstlern helfen soll, ihre Produkte anzubringen: das Mietregal aus Obstkisten.

In Echtzeit Infos mit ‘sFachl-Software

Klein-Produzenten, Künstler, Handwerker, Startups oder auch Privatpersonen können bei Hammer für zehn Prozent Provision in über 20 Standorten in Österreich umgebaute Obstkisten als Verkaufsflächen mieten. Dabei ist pro Shop in 40 bis 300 “Fachln” Platz für eine Vielzahl unterschiedlicher Produkte, wie der Gründer erklärt. Die USP sei die eigens entwickelte Verwaltungs- und Warensoftware, bei der Mieter in Echtzeit Infos über Verkäufe, Lagerbestände und Verkaufsguthaben erhalten. Die Mietdauer geht von fünf bis 52 Wochen pro Fach.

Von der Reportage bis zur 3-Monats-Frist

Angefangen hat es 2015, als Hammer eine deutsche Reportage über den Verkauf von gebrauchtem Kinderspielzeug sah. Darin ist ihm der Begriff Mietregal zu Ohren gekommen. Einen Tag später haben er und Co-Founder Markus Bauer die Idee adaptiert und sich eine drei Monats-Frist bis zur Eröffnung gegeben.

Konzept positiv aufgenommen

“Marke, Webseite, erster Softwareprototyp, Lokalsuche, Ausstattung und aus Budgetgründen alte Obstkisten, sowie Akquise innerhalb von drei Monaten waren eine riesige Herausforderung”, erinnert sich Hammer. “Mit vereinten Kräften und vielen Telefonaten mit potentiellen Mietern haben wir im Oktober 2015 eröffnet. Mit 100 Prozent Auslastung. Unser Konzept wurde damals sofort positiv aufgenommen und mittlerweile liegt die durchschnittliche Auslastung zwischen 93 und 100 Prozent. Ein Standort hat über 200 Mieter auf der Warteliste.”

'sFachl
(c) Christian Kogler – Obstkisten, die bei ‘sFachl zum eleganten Mietregal werden.

Zu Beginn war Hammer und Bauer und gar nicht bewusst, dass es in Österreich dermaßen viele, tolle, hochwertige, liebevoll produzierte, köstliche und ausgezeichnete Produkte von tausenden Kleinunternehmern gibt, wie sie sagen. Und auch deren Probleme nicht.

Die Möglichkeiten für Kleinunternehmer

“Wenn wir uns Vertriebskonzepte für Kleinst- und Kleinunternehmer ansehen, muss man sich fragen: Welche Möglichkeiten gibt es überhaupt? Messen und Märkte sind temporär nutzbar, Standbetreuung ist notwendig und teils recht teuer. Beim Onlineshop fehlt das haptische Erlebnis. Ein eigenes Geschäft ist kostspielig und beinhaltet ein hohes Risiko. Mit einer Listung bei einem Einzelhändler gehen Preisdruck und eventuell eine hohe Produktionsmenge einher”, sagt Hammer.

Kleines finanzielles Risiko mit ‘sFachl

Und er führt aus: “Genau hier setzen wir an. Viele benötigen nur einen kleinen Bereich für ihre Produkte und müssen somit keine großen Mengen vorproduzieren. Sie haben dann ein kleines finanzielle Risiko von ca. elf Euro inkl. Umsatzsteuer pro Woche für eine vollkommen betreute Verkaufs- und Präsentationsfläche in bester Lage.”

Menschen mehr auf Nachhaltigkeit und Co. fokussiert

Während des letzten Jahres konnte Hammer an den Verkaufszahlen erkennen, dass zu ihrer jährlichen Verkaufsumsatz-Steigerung die Coronakrise die Menschen näher an regionale, nachhaltige und ökologische Produkte gebracht hat. Das Geschäftsmodell von ‘sFachl bedeute daher für Endkunden: Die Verfügbarkeit von Produkten von hunderten, regionalen und innovativen Kleinproduzenten. Für Mieter: eine nachhaltige langfristige und risikolose Verkaufsfläche für ihre Produkte, so Hammer.

Ziel: die Umsatzmillion

Aktuell sind über 7000 Produzenten in der ‘sFachl-Datenbank, bei über 158.000 lagernden Produkten an den Standorten. Insgesamt wurden bisher über 1.18 Millionen Produkte verkauft und somit mehr als 13 Millionen Euro für Kleinproduzenten eingenommen. Die Umsatzzahlen als Headquarter und Franchise-Lizenzgeber betrugen 2020 rund 300.000 Euro, was trotz der Coronakrise eine kleine Steigerung zu 2019 bedeutet. Für heuer sind mindesten 700.000 Euro Umsatz eingerechnet, wobei Hammer auch die Millionen-Marke im Visier hat.

‘sFachl-Gründer: “Wachsen, aber nicht um jeden Preis”

Was bei all diesen Zahlen vielleicht untergeht, aber in der Sendung “2 Minuten 2 Millionen” ersichtlich war, Christian Hammer möchte wachsen, aber nicht um jeden Preis. Das Angebot von 200.000 Euro für 25,1 Prozent von Martin Rohla und Hans Peter Haselsteiner lehnte der Gründer unter anderem aufgrund einer älteren Erfahrung ab.

Schlaflose Nächte wegen zwei bis fünf Millionen Euro

“Vor etwa eineinhalb Jahren ist ein Vertreter einer Investorengruppe an uns herangetreten. Zu dieser Zeit war gerade der erste Standort in Deutschland in Planung und uns wurde folgendes Angebot unterbreitet: eine Minderheitsbeteiligung mit 15 Prozent am AT-Geschäft und eine 50-prozentige Beteiligung für den deutschen Markt. Als Investitionsvolumen wurde damals bereits ein Betrag von zwei bis fünf Millionen Euro genannt und zugesichert. Das waren schon ein paar schlaflose Nächte”, gibt Hammer zu.

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(c) ‘sFachl – ‘sFachl stellt ein Obstkisten-Mietkonzept für Kleinproduzenten zur Verfügung.

Allerdings wurde das ‘sFachl-Team hellhörig als die Frage des Vertreters kam, warum man denn nicht bereits in jedem Wiener Bezirk einen Standort hätte. Man solle gemeinsam mit der Investorengruppe mit Hochdruck expandieren.

Falsche Profitexpansion

“Da war mir klar, dass es hier lediglich um ‘falsche’ Profitexpansion ging und nicht um qualitative nachhaltige Standortplanung. Deswegen, aber auch um nicht fremdbestimmt zu sein, haben wir das Angebot abgelehnt und – aus jetziger Sicht – die vollkommen richtige Entscheidung getroffen”, erklärt Hammer.

Die Rahmenbedingungen vom ‘sFachl

Er sieht das ‘sFachl-Konzept zwar als ein skalierbares, jedoch gebe es einige Rahmenbedingungen, die sich die Gründer vor der Eröffnung bzw. schon vor einem “Vorvertragsgespräch” genau ansehen: Einwohner, Kaufkraft, soziodemografische Daten und die zukünftigen Partner.

Qualitative und quantitative Philosophie

“Unsere Expansionsphilosophie müssen wir qualitativ und quantitativ betrachten. Zuerst sehen wir uns die Kennzahlen der potentiellen Stadt an und parallel führen wir die ersten lockeren Gespräche mit den Interessenten, ob sie auch von der menschlichen Komponente in unsere ‘sFachl-Familie passen”, so Hammer weiter. “Wir sind alle sehr partnerschaftlich, wenn nicht schon freundschaftlich miteinander verbunden.”

Qualitativ bewerten die Gründer die Person, als auch den Standort anhand verschiedener Kriterien, wobei Kennzahlen nur als Orientierung dienen. Ausschlaggebend sei die Leidenschaft der neuen “Fachlmeister” in Kombination mit dem gewählten Standort.

Quantitativ ist es Firmen-Usus geworden, maximal drei bis vier Hauptstandorte pro Jahr zu eröffnen. “Aufgrund der Coronakrise, als auch dem steigenden Bekanntheitsgrad vom ‘sFachl, haben wir für 2021 bereits sieben bis zehn neue Hauptstandorte fixiert”, so Hammer. “Insofern sind wir gerade dabei, interne Prozesse so weit zu optimieren, damit wir mehr Standorte eröffnen können.”

Diese Vorsicht, die beide Gründer hier führen, kann Hammer mit einem detaillierten Beispiel ausführen und auch erklären, wieso er bei 25,1 Prozent-Forderungen – wie in der Startup-Sendung – weiterhin Vorsicht walten lasse.

“Fatale Auswirkungen”

“Wenn ein Investor unser Konzept mit einer regulären Einzelhandelskette gleichsetzt, dann hat er es nicht verstanden und kann auch kein Veto- oder Mitspracherecht einfordern. Hier würde ich sehr vorsichtig und behutsam damit umgehen, da bei ’25 Prozent + 1 Stimme’ die Sperrminorität fatale Auswirkungen auf das Wachstum haben kann. Hier würde ich jederzeit wieder so handeln: Wenn wir soviel abgeben, muss ich mir sicher sein, dass das ‘Mindset‘ des Investors dem von uns entspricht”, sagt er. Und führt dies mit einem Expansionsbeispiel weiter aus.

Allein in der Schweiz

Konkret wurde ‘sFachl vor einiger Zeit von mehreren Seiten abgeraten, zu schnell in die Schweiz zu expandieren, da es dort sehr spezielle rechtliche Regelungen gibt. “Hätten wir einen Investor mit Sperrminorität, hätte dieser unter Umständen ein Veto eingelegt”, erklärt der Founder: “Wir haben uns nämlich vor etwas über einem Jahr entschieden, dass wir die Schweiz ausprobieren. Es kam zu einem Bescheid der ESTV, Schweizer Finanzamt, der uns in erster Instanz verboten hat, das Konzept vor Ort einzuführen. Aufgrund unserer relativ komplexen steuerlichen Struktur bzw. Vertrieb im Namen einer anderen Person. Wir konnten jedoch das System innerhalb von nur zwei Wochen so weit umprogrammieren, dass wir sozusagen eine Gesetzesänderung erwirkt haben und nun das einzige Systemkonzept für Mietregale in der Schweiz sind, das dies anbieten darf.”

Positive Referenz

Derzeit befindet sich das Unternehmen in einem weiteren Land mit dem dortigen Finanzamt in der Abstimmungsphase – mit der positiven Referenz der Schweiz. “Jetzt kann natürlich nur spekuliert werden, ob ein Investor mit Sperrminorität den damaligen Schritt in die Schweiz verhindert hätte und wir nun für neue Länder weder eine Referenz, noch die nötige Erfahrung für die Systemanpassung hätten”, so Hammer.

Standorte von ‘sFachl

Aktuell gibt es ‘sFachl Standorte in Wien, Salzburg, Graz, Linz, Innsbruck, Dornbirn, St. Gallen (CH), Hamburg, Buxtehude und im Graz Citypark EKZ. Demnächst werden in Passau, Konstanz, Celle, Karlsruhe und Kiel weitere Standorte eröffnet.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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