30.10.2023

Sexuelle Belästigung im Arbeitsumfeld: Konsequenzen bleiben häufig aus

Eine Umfrage von der PRVA und Observer Brand Intelligence zeigt deutlich, dass sexuelle Belästigung in der PR-Branche noch ein weit verbreitetes Problem ist.
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(c) OBSERVER Brand Intelligence/Morgenstern - (v.l.n.r.) Elisabeth Dal-Bianco, PRVA-Vorstandsmitglied und Communication Operations Manager bei IKEA Österreich, Manisha Joshi, Business Director & Head of Diversity, Equity and Inclusion bei Ketchum Austria, Ingrid Gogl, PRVA-Präsidentin und Director Marketing & Communications bei TGW Logistics Group, Stephan Ifkovits, Head of Communications und DEI Beauftragter bei OBSERVER Brand Intelligence

Es ist zwar keine klassische Täter-Opfer-Umkehr, die in Österreich überhandnimmt, betroffene Fälle sexueller Belästigung am Arbeitsplatz weisen aber oft einen Anstrich davon aus. Das zumindest kann man daraus schließen, sieht man sich die Online-Umfrage unter 208 heimischen Kommunikator:innen an, die der Public Relations Verband Austria (PRVA) in Kooperation mit „Observer Brand Intelligence“ und „Ketchum Austria“ in Auftrag gegeben hat.

Sexuelle Belästigung: PRVA mit Statement

Der PR-Verband hatte selbst indirekt mit einem Fall zu tun, der schlussendlich zum Rücktritt von PRVA-Präsident Christian Krpoun geführt hatte. Der Beschuldigte sah sich mit Anschuldigungen in seiner eigenen Wiener Agentur konfrontiert und musste seinen Platz räumen.

Die Vereinigungsplattform für Wiener PR-Agenturen scheint daraus gelernt zu haben und hat auf ihrer Website eine Stellungnahme zum Thema Sexismus veröffentlicht.

Darin heißt es: „Unabhängig von diesen Vorwürfen ist Sexismus am Arbeitsplatz aus Sicht der Branchenvertretung zu verurteilen. Es ist wichtig, dass Stimmen von Betroffenen gehört und ernst genommen werden. Wie auch in anderen Wirtschaftsbereichen gibt es auch in der Kommunikationsbranche Handlungsbedarf: Menschen müssen dabei unterstützt werden, Fehlverhalten sichtbar zu machen und dieses zu adressieren.“

Neo- und bisherige Vize-Präsidentin Ingrid Gogl schrieb dazu: „Machtverhältnisse am Arbeitsplatz dürfen nicht zu Übergriffen jedweder Art missbraucht werden. Wir müssen uns mit Sexismus in der Kommunikationsbranche auseinandersetzen, allfällige Missstände bekämpfen und die Opfer bestmöglich schützen. Als PRVA thematisieren wir die Themen Equity, Diversity & Inclusion daher auch regelmäßig in Form unserer Formate und Veranstaltungen, um mehr Bewusstsein zu schaffen, Best Practices zu teilen sowie zum Nach- und Umdenken anzuregen.“

Über 40 Prozent mit negativen Erfahrungen

Gesagt, getan. Unter dem Namen „PRVA DEI-Wake-up-Brunch“ präsentierten die Organisatoren der Umfrage letzte Woche ihre Ergebnisse, die sich schlicht als ernüchternd zusammenfassen lassen.

Denn 38 Prozent der Befragten sehen Sexismus als ein bestehendes an; 37 Prozent als teilweises Problem in der Branche. Und: 42 Prozent haben in den letzten zehn Jahren sexuelle Belästigung selbst oder bei Kolleg:innen miterlebt.

Mehr als ein Fünftel gab zudem an, dass ihnen eine Person schon einmal zu nahegetreten ist. Fünf Prozent erlebten körperliche Belästigung. Auch Rassismus (zehn Prozent) und Homophobie (sieben Prozent) sind weiterhin Themen, die einige Kommunikator:innen bereits erfahren haben.

„Mit Konsequenzen sanktioniert“

Die wichtige Frage, ob es Konsequenzen für die beteiligten Personen gegeben hat, beantworten 59 Prozent mit „Nein, nicht, dass ich wüsste“. In 15 Prozent der Fälle gab es ein klärendes Gespräch, aber keine Veränderung. Häufig hat sich der Vorfall auf die diskriminierte Person ausgewirkt, indem sie gekündigt wurde (fünf Prozent) oder selbst gekündigt hat (drei Prozent). In nur einem Prozent musste die beschuldigte Person gehen.

„Die Umfrage zeigt, dass Diskriminierung in unserer Branche kein Einzelfall ist. Von Machtmissbrauch können alle Hierarchiestufen betroffen sein, außer die, die ganz oben stehen. Umso wichtiger ist es, als Führungskraft reflektiert und solidarisch zu sein. Jeder Vorwurf von Diskriminierung muss ernst genommen, untersucht und mit Konsequenzen sanktioniert werden. Ich will mit der Branche und deren Führungskräften einen Raum schaffen, in dem Diskriminierung keinen Platz hat“, sagt Manisha Joshi, Business Director und Head of DEI (Diversity, Equity & Inclusion) bei Ketchum.


Grow Respect


Die Umfrage zeigte außerdem, dass zwar bereits 76 Prozent der Unternehmen in der Schrift einheitlich mit Doppelpunkt oder Sternchen gendern, aber gerade in der verbalen Kommunikation noch Luft nach oben ist. Nur die Hälfte gibt an, auch dort gendergerechte Sprache zu verwenden.

„Gerade wir als Kommunikator:innen müssen bei einer gendergerechten Sprache Vorreiter:innen sein. Sprache schafft Bewusstsein, und daher gilt es, Frauen in unserer Sprache aktiv Raum zu geben“, sagt Stephan Ifkovits, Head of Communications und DEI Beauftragter bei OBSERVER Brand Intelligence. „Es freut mich, dass wir unsere Idee vom Anfang dieses Jahres umsetzen konnten und jetzt ein aktuelles Stimmungsbild zum Thema DEI erhalten haben. Wir unterstützen gerne alle weiteren Schritte, um Diversität, Gleichstellung und Inklusion als selbstverständliche Parameter zu platzieren.“

Neue PRVA-Ansprechperson

Da der PRVA seinen Fokus auf ein faires und gleichberechtigtes Arbeitsumfeld gelegt hat, ist Vorstandsmitglied Elisabeth Dal-Bianco ab sofort zum Thema Diversity, Equity & Inclusion erste Anlaufstelle im Verband.

„Wir setzen uns für eine diskriminierungsfreie Kommunikationsbranche ein, wollen Bewusstsein für das Thema schärfen, den konstruktiven Dialog fördern und Best Practices vor den Vorhang holen“, erklärt Gogl abschließend. „Darüber hinaus haben wir Maßnahmen wie die Überarbeitung des PRVA-Ehrenkodex und einen PR-Radar geplant.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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