19.07.2023

Sexuelle Belästigung: Über 100 McDonald’s-Angestellte in Großbritannien betroffen 

In Großbritannien sollen laut einer BBC-Recherche mehr als 100 McDonald’s-Mitarbeiter:innen sexuell belästigt oder angegriffen worden sein. Betroffene sehen die Verantwortung für diese Fälle bei Manager:innen, die Beschwerden nicht ernst genommen haben.
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© Africa Images via Canva Stock Photos

Wie auch die #growrespect-Initiative des brutkastens zeigt, sind Frauen am Arbeitsplatz nach wie vor mit sexueller Belästigung konfrontiert. Allzu oft trauen sich Betroffe nicht, Vorfälle sexueller Belästigung sofort zu melden. Gespräche mit betroffenen Frauen zeigen, dass Belästigungsfälle häufig von Vorgesetzten ignoriert oder gar vertuscht werden. Dies bestätigen nun auch Recherchen der BBC, die über 100 Fälle von sexueller Belästigung in britischen McDonald’s-Filialen aufgedeckt hat. 

Die jüngste der betroffenen Frauen bei McDonald’s UK ist gerade einmal 16 Jahre alt. Trotz der über 100 gemeldeten Vorfälle von sexueller Belästigung sollen McDonald’s-Manager:innen in einzelnen Filialen nicht auf die Beschwerden reagiert haben. Die britische Gleichbehandlungs- und Menschenrechtskommission zeigte sich besorgt über die Ergebnisse der BBC-Recherche und hat inzwischen eine vertrauliche E-Mail-Hotline für weitere Belästigungsfälle bei McDonald’s eingerichtet.

Noch im Februar hatte sich McDonald’s für gut im Bereich sexuelle Belästigung befunden 

Die BBC hatte im Februar mit Recherchen zu den Arbeitsbedingungen bei McDonald’s UK begonnen. Auslöser dafür war, dass die Fast-Food-Kette eine rechtsverbindliche Vereinbarung mit der Gleichstellungs- und Menschenrechtskommission unterzeichnet hatte, die Mitarbeiter:innen vor sexueller Belästigung schützen sollte. Schon damals betonte McDonald’s, dass es in diesem Bereich bereits gute Arbeit leiste. Die Untersuchungen der BBC zeigten jedoch das Gegenteil.

78 sexuelle Belästigungen und 31 sexuelle Übergriffe

Nach der Unterzeichnung dieser Vereinbarung haben BBC-Journalist:innen über einen Zeitraum von fünf Monaten Angestellte über ihre Erlebnisse auf der Arbeit befragt. Über 100 der Befragten berichteten von Belästigungen, davon 31 von sexuellen Übergriffen und 78 von sexueller Belästigung. Außerdem wurden 18 Fälle von Rassismus und sechs Fälle von Homophobie gemeldet.   

„Titten an der Kasse“

“Wer bei McDonald’s arbeitet, muss damit rechnen, belästigt zu werden”, sagt eine 20-jährige ehemalige McDonald’s-Angestellte, die im vergangenen Jahr nach Belästigungen durch einen über 60-jährigen Kollegen, der ihr angeblich ständig anzüglich durchs Haar strich, gekündigt hatte. 

Allgemein herrsche bei McDonal’s UK eine toxische, sexuell übergriffige, rassistische und mobbende Arbeitskultur, so die über 100 ehemaligen und aktuellen Mitarbeiter:innen der Fast-Food-Kette. “Titten an der Kasse”, das sei eine gängige Redewendung bei McDonald’s, erzählt eine 22-jährige McDonald’s-Mitarbeiterin der BBC. “Jungs in der Küche, Mädchen an der Theke. Es geht darum, attraktive Leute an die Kasse zu setzen”, erklärt sie weiter. 

Sexuelle Belästigung von Manager:innen trotz Zero Tolerance nicht ernst genommen

Laut Betroffenen sind die McDonald’s-Manager:innen in den UK-Filialen zu einem großen Teil für Belästigungen und sexuelle Übergriffe an Mitarbeiter:innen verantwortlich. Sie berichten von mangelnden Reaktionen auf Beschwerden und von Beziehungen zwischen Manager:innen und jüngeren Angestellten, die gegen die Unternehmenspolitik verstoßen. 

Trotz des Bekenntnisses zu “Null Tolerance” bei sexueller Belästigung, das im Februar in der Vereinbarung festgehalten wurde, sei es nach Angaben von Mitarbeiter:innen bei Manager:innen-Schulungen vorgekommen, dass sie dies nicht ernst genommen haben.  In einem Fall habe ein Manager die Schulungsvideos auf seinem iPad neben einem McFlurry-Automaten laufen lassen, während er weiterhin Getränke zubereitete.

McDonald’s CEO wegen Beziehungen zu Mitarbeiter:innen bereits 2019 entlassen

Berichte über sexuelle Handlungen zwischen Führungskräften bei McDonald’s und ihren Mitarbeiter:innen sind nicht neu. Bereits im Jahr 2019 wurde der CEO des Unternehmens, Steve Easterbrook, wegen seiner unangemessenen Beziehungen mit Mitarbeiter:innen entlassen. Aktuell wird die Unternehmenskultur von McDonald’s weltweit in Frage gestellt. Insbesondere in den USA, wo das Unternehmen mit Klagen in Millionenhöhe wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz konfrontiert ist. 

Laut Alistair Macrow, CEO von McDonald’s UK und Irland, gibt es im Unternehmen keinen Platz für Belästigung oder Missbrauch. „Jeder der 177.000 Mitarbeiter von McDonald’s UK verdient es, an einem sicheren, respektvollen und integrativen Arbeitsplatz zu arbeiten. Es gibt eindeutig Fälle, in denen wir zu kurz gekommen sind, und dafür entschuldigen wir uns zutiefst“, sagt Macrow. 

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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