22.12.2022

1 CEO, 1 Weihnachtsfeier, 9 Belästigungen: Wie ein Startup kläglich an der Aufarbeitung scheiterte

Grundsätzlich sind Küssen und Co. auch auf betrieblichen Feiern nicht zu verurteilen - solange es von beiden Seiten einvernehmlich passiert. Doch kommt es zu Grenzüberschreitungen, hört der Spaß für die Betroffenen auf. Ein Beispiel dafür ist die Weihnachtsparty eines Startups, die 2021 völlig aus dem Ruder gelaufen ist.
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Im zweiten Erfahrungsbericht für #growrespect berichten die Autorinnen von einer Weihnachtsfeier bei einem deutschen Startup. © AdobeStock: Zamurovic Brothers

Im Radio läuft Weihnachtsmusik. Während das Lied langsam zu Ende geht und ich die letzten Strophen leise vor mich hin singe, beginnt die Moderatorin, über die Weihnachtszeit im Büro zu sprechen. “Schmusen gehört zur Weihnachtsfeier dazu”, sagt die Sprecherin und erklärt weiter: “Bei uns auf der Weihnachtsfeier schmusen immer mindestens zwei bis drei Leute”. Mir ist sofort klar, dass mir diese Aussage nicht behagt. In diesem Moment weiß ich aber noch nicht, wie sehr mich diese Äußerungen in den nächsten Tagen beschäftigen werden.

Im späteren Gespräch mit meiner Kollegin Carolin Rainer hinterfragen wir diese Aussagen. Als Initiatorinnen von #growrespect möchten wir diese genauer unter die Lupe nehmen. Wir erinnern uns an ein Gespräch mit zwei Mitarbeiter:innen eines deutschen Startups. Sie berichten von Vorfällen auf ihrer Weihnachtsfeier im Jahr 2021.

Schmusen mit Kolleg:innen

Nach Angaben der deutschen Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist der Arbeitgebende dazu verpflichtet, seine Beschäftigten zu schützen. Diese Schutzfunktion gilt auch bei Weihnachtsfeiern oder anderen betrieblichen Anlässen. Was passiert aber, wenn der Arbeitgeber selbst zum Belästiger wird? In unserem #growrespect-Interview erklären Sophie und Lisa (Anm.: Namen von der Redaktion geändert), Mitarbeiterinnen des besagten Startups, wie schnell Firmen-Weihnachtsfeiern eine Wendung nehmen können.

Afterparty im Büro

Sophie ist Managerin bei einem deutschen Startup. Gemeinsam mit ihrer Arbeitskollegin Lisa genießen sie die firmeneigene Weihnachtsfeier. Der Abend startet mit einem Restaurantbesuch, gefolgt von einem Abstecher ins Büro, wo die Afterparty stattfindet. Es wird gesungen und getanzt, bis plötzlich die Stimmung umschwenkt. 

Was auf der Weihnachtsfeier geschah

“Das war auf jeden Fall ein verrückter Abend”, sagt Lisa. Sie verweist damit nicht auf die Feierlustigkeit ihrer Kolleg:innen, sondern auf eine Begegnung mit ihrem Chef.

“Ich war mit dem Geschäftsführer im Meeting-Raum. Völlig unerwartet hat er mich angefasst und zum sofortigen Geschlechtsverkehr aufgefordert”, erklärt Lisa weiter.

Nachdem sie den Annäherungsversuchen ihres Chefs, der sich zu diesem Zeitpunkt in einer Beziehung befand, entkommen konnte, entschließt sie sich dazu, die Feier zu verlassen. Irritiert macht sich die Angestellte auf den Nachhauseweg, als ihr plötzlich ein Mitglied des C-Levels des Unternehmens entgegenkommt. Sofort habe er gemerkt, dass Lisa völlig mitgenommen wirkt. Es kommt zu einem Austausch über den Vorfall.  

Zeitgleich befindet sich Sophie mit zwei Kolleg:innen auf der Tanzfläche. Nach seinem Belästigungsversuch an Lisa gesellte sich der CEO zu dem Trio auf der Tanzfläche. “Er ging durch die Menge, bis er zu mir kam, mich berührte und versuchte, mich zu küssen”, sagt die Angestellte Sophie. Sie habe ihren Vorgesetzten daraufhin von sich weggeschoben. Wenige Minuten später beobachtet sie, wie der CEO ein sehr ähnliches Verhalten gegenüber einer jungen Praktikantin zeigt. In diesem Moment kommt der COO dazu, der den Geschäftsführer von der Tanzfläche entfernt. Daraufhin fordert er den CEO dazu auf, sofort die Party zu verlassen. Nachdem man den CEO bereits an Ort und Stelle mit den Belästigungsvorwürfen konfrontierte, zeigt dieser in seinem berauschten Zustand wenig Reue und droht mit einer Verleumdungsklage, woraufhin er vom COO der Party verwiesen wurde.

“Er hat nochmal versucht, mich zu küssen”

Erschöpft von den Ereignissen des Abends, machte sich auch Sophie mit zwei weiteren Kolleg:innen auf den Weg nach Hause. “Als wir vor dem Büro standen und auf ein Taxi warteten, hat er nochmal versucht, mich zu küssen – während zwei Kollegen daneben standen”, meint Sophie. In diesem Moment habe sie noch nicht gewusst, welche Ausmaße die Vorfälle auf der Weihnachtsfeier genommen haben.

Beschuldigter holt sich Rat bei Betroffenen

Noch am Wochenende nach der Weihnachtsfeier habe der COO sich erkundigt, ob noch weitere Frauen betroffen waren. Außerdem habe sich der beschuldigte CEO bei Lisa telefonisch gemeldet und sie mit Selbstvorwürfen überhäuft. Trotz ausdrücklicher Aufforderung, dass er sie nicht zu diesem Zeitpunkt kontaktieren soll, habe er diesen Wunsch ignoriert, sie zwei mal angerufen und sich weinend bei ihr entschuldigt. “Was soll ich tun? Sag mir, was ich tun soll. Wie komme ich wieder aus dieser Scheiße heraus?” habe er laut Lisa am Telefon gesagt. “Ich empfand das als extrem übergriffig, dass er sich bei den Opfern erkundigen möchte, wie er aus dieser Nummer wieder rauskommt”, sagt sie. 

Lisa und Sophie fassen zusammen:

An diesem Abend wurden insgesamt neun Frauen vom Geschäftsführer belästigt. Drei weitere haben sich freiwillig auf ihn eingelassen.

Am Montag nach der Weihnachtsfeier habe das Startup dann im Rahmen eines Town Hall Meetings alle Angestellten darüber informiert, dass es auf der Weihnachtsfeier zu “Fehlverhalten und Vorfällen kam, die das Unternehmen nicht akzeptiert.” Eine der ersten Hilfestellungen, die sich das Startup daraufhin geholt hat, sei von einer externen Kommunikationsagentur gewesen. Diese Aktion hat sich für Lisa so angefühlt, als ob besagter Kommunikationsberater die Aufgabe hätte, die Vorfälle zu entschärfen und zu verschleiern. Schließlich habe sie nie mitbekommen, dass das Unternehmen den Begriff “sexuelle Belästigung” verwendet, um die Vorfälle zu beschreiben. Als weiterer Schritt wurde ein sogenanntes “Action-Team” ins Leben gerufen, das die Vorfälle aufarbeiten sollte.

Vorläufige Konsequenzen für den CEO

Der beschuldigte CEO hat sich außerdem zweieinhalb Monate aus dem Unternehmen zurückziehen müssen und erhielt ein vorläufiges Verbot, an Firmenfeiern teilzunehmen. Aufgrund seiner zentralen Rolle im Unternehmen musste er einzelne Aufgaben im Hintergrund weiterführen. Auch eine Sensibilisierung und Auseinandersetzung mit der Thematik sexuelle Belästigung und Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz wurde von ihm gefordert.

Ihre Ansprüche wurden nie erfüllt

Knapp ein Jahr später wenden sich Lisa und Sophie resigniert an uns. Im Interview erklären sie uns, was sie sich damals gewünscht haben:

“Das Action-Team wollte eine Verbesserung für das Unternehmen schaffen und eine Art Roadmap erarbeiten, in der festgelegt wird, welche Schritte es vom CEO sehen wollte – sozusagen ein ‘Re-Integrationsplan’. Es wurde dem Team versprochen, dass es entscheiden dürfe, ob er bleiben darf, oder nicht. Das war natürlich Quatsch.

Inzwischen vertritt Lisa die Meinung, dass Instanzen wie ein internes Action-Team nichts bringen. Hier sei man überfordert gewesen und habe nicht gewusst, wie man diese Thematik behandelt. “Es gab überhaupt keine Kompetenz im Unternehmen, wie damit umzugehen ist.” Am meisten habe ihr eine externe Institution oder Beratung gefehlt, die sie an die Hand nimmt und beispielsweise einen “Sieben-Stufen-Plan” vorschlägt, um schrittweise die Vorfälle aufzuarbeiten. Stattdessen werden psychologische Beratungsangebote und Leadershiptrainings angeboten, die scheinbar im Interesse des Unternehmens agierten und nicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hingewiesen haben. Dieses Gesetz würde die Betroffenen in genau solchen Fällen schützen. 

Lisa hat zusätzlich rechtliche Beratung von einer Anwältin in Anspruch genommen. Letzten Endes beschreibt sie auch diese Erfahrung als ernüchternd, da die Sorge um finanzielle Risiken und mentale Belastung überwog und sie keine rechtlichen Schritte eingeleitet hat. Die Risiken und die Belastung sind ein immer wieder auftretendes Problem, das Betroffene daran hindert, gegen die belästigenden Personen vorzugehen. 

Gründe fürs Bleiben

Die Entscheidung, keine weiteren Schritte einzuleiten und bis heute im Unternehmen zu bleiben, könne Lisa in ihrem Fall mit folgenden Punkten beschreiben:

  • Der Stempel der “Feministin” wird ihr auf dem Arbeitsmarkt bleiben – eine Sorge, die auch ihre Anwältin bestätigt.
  • In Deutschland haben Betroffene von sexueller Belästigung nur acht Wochen Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Diese Frist war für Lisa und Sophie zu kurz, um eine Entscheidung zu fällen. Auch die deutsche Antidiskriminierungsstelle des Bundes bestätigt im brutkasten-Gespräch, dass diese kurze Frist erfahrungsgemäß eine große Hürde darstellt.
  • Lisa ist finanziell mit Krediten belastet. Auch dieses Argument bestätigt die Antidiskriminierungsstelle als problematische Hürde für Betroffene. Diese müssten den Arbeitgeber persönlich verklagen und ggf. die Prozesskosten zahlen. 
  • Für Lisa und Sophie besteht die Befürchtung, dass die anstehende Finanzierungsrunde erfolglos wird und Kolleg:innen ihren Arbeitsplatz verlieren, wenn die Belästigungsvorwürfe gegen den CEO öffentlich werden. Wenige Monate später schließt das Startup die Finanzierungsrunde ab.
  • Lisa betont, dass sie nicht einsieht, dass sie diejenige sein sollte, die das Unternehmen verlässt. Schließlich habe sie nichts falsch gemacht.
  • Wenn Lisa und Sophie das Startup verlassen, würden sich damit die letzten lauten Stimmen zurückziehen, die sich für alle zwölf Frauen einsetzen.
  • Die mentale Belastung, die mit jedem dieser Schritte einhergeht.

“Es wird so viel von einem verlangt, um am Ende sein Recht zu erkämpfen. Das können wahrscheinlich die wenigsten Betroffenen machen”, meint Lisa hierzu. “In der Retrospektive fühlt es sich an, als wären die einzelnen Maßnahmen nur schicke Pflaster gewesen, um uns das Gefühl zu geben, dass etwas passieren würde.“

Wieviel hat sich geändert?

Die Folgen solcher Vorfälle in Unternehmen sind nicht zu unterschätzen. Bereits im #growrespect-Gespräch betonte die österreichische Gleichbehandlungsanwaltschaft, wie wichtig die Rolle des Geschäftsführers für den zwischenmenschlichen Umgang im Unternehmen ist. Wenn der CEO Grenzen überschreitet, verstößt er nicht nur gegen seine Schutzfunktion, sondern beeinflusst in seiner Vorbild-Position auch das Arbeitsklima im Unternehmen. Selbiges gilt, wenn Grenzüberschreitungen keine Konsequenzen haben. 

Laut Aussagen der Antidiskriminierungsstelle macht sich ein Unternehmen auch als Arbeitgeber unattraktiv, wenn es nicht ordentlich mit Diskriminierungsfällen umgeht. Dass das deutsche Startup wirtschaftlich darunter leiden könnte, zweifeln Lisa und Sophie im Interview allerdings an. Da Frauen in ihrem Startup bisher größtenteils in Junior-Positionen eingestellt werden, fühlen sie sich leicht ersetzbar. Abschließend halten sie fest: “Unterm Strich ist eigentlich nicht viel passiert. Der CEO sitzt immer noch in seinem Stuhl, viele der Investor:innen und neuen Kolleg:innen wissen nicht, was passiert ist und den wenigsten ist bewusst, dass es tatsächlich zwölf Frauen betrifft.”

Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Bis heute fehlt in Deutschland wie in Österreich das Wissen und die Aufklärung darüber, dass Betroffene von sexueller Belästigung durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zivilrechtlich geschützt sind.

Hier könnt ihr euch informieren und beraten lassen

Disclaimer: Das deutsche allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Betroffene vor Diskriminierung, darunter fällt auch sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.

Disclaimer: Mit unserer Inititative #growrespect möchten wir für die Themen Sexismus und auch sexuelle Belästigung im Arbeitsalltag sensibilisieren. Dabei wollen wir investigativen Journalismus leisten und sowohl als Informationsplattform, als auch als Austauschplattform für betroffene Personen auftreten.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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