03.08.2018

Senitec: Dornbirner SafetyTech-Startup muss Insolvenz anmelden

Mit einem Blinker-System für Fahrrad-Fahrer und andere Outdoor-Sportler wollte das Vorarlberger Startup Senitec (Seniturn) durchstarten. Nun steht die Anmeldung der Insolvenz kurz bevor. Betroffen sind unter anderem 105 Conda-InvestorInnen.
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Senitec (Seniturn)-Gründer Daniel Leeb - Startup-Insolvenz
©go biq communication: Senitec (Seniturn)-Gründer Daniel Leeb

Es ist schon recht dunkel draußen. Eine Fahrrad-Fahrerin biegt ab, ein Autofahrer sieht das zu spät – es kommt zum Unfall. Es ist ein Horrorszenario für beide Beteiligten, dass der Dornbirner Gründer Daniel Leeb mit seinem Produkt verhindern wollte: Ein Blinker für Fahrrad-Fahrer und andere Outdoor-Sportler, der beim klassischen Ausstrecken der Hand automatisch einsetzt. Mit seinem Startup Senitec (später Seniturn) konnte Leeb im Jahr 2015 in der Puls4-Sendung 2 Minuten 2 Millionen überzeugen – die fünf Jury-Mitglieder wollten je 10.000 Euro Kapital für insgesamt zehn Prozent des Unternehmens zuschießen. In den öffentlich einsehbaren Firmendaten sind sie aber nicht als Anteilseigner gelistet.

„Heftiger Tiefschlag aus eigenen Reihen“

Im gleichen Jahr gab es auch eine erfolgreiche Kampagne auf der Crowdinvesting-Plattform Conda. Dort kamen von 105 InvestorInnen insgesamt 117.900 Euro – das Funding-Ziel wurde damit fast doppelt erreicht. Die CrowdinvestorInnen werden ihre Nachrangdarlehen allerdings nicht zurückgezahlt bekommen. Denn wie Gründer Leeb heute in einer Mail an Gläubiger, die dem Brutkasten vorliegt, mitteilte, wird Senitec (Seniturn) Insolvenz anmelden. „Ich bedauere zutiefst ihnen mitteilen zu müssen, dass wir aus eigenen Reihen einen sehr heftigen Tiefschlag erfahren mussten. Dieser hat so gravierende Auswirkungen auf uns dass wir uns finanziell nicht mehr von dem Schaden erholen können. Deshalb werden wir die Insolvenz des Unternehmens einreichen“, schreibt er.

Senitec-Gründer Leeb: „Es geht mir nicht um die fünf Jahre meines Lebens“

Was es mit dem „Tiefschlag“ auf sich hat geht aus der Mail nicht genau hervor. Etwas kryptisch erteilt Leeb den Tipp: „Hinterfragt manchmal die Personen die euch nahe stehen, denn die hat man meistens nicht auf dem Schirm“. Der Gründer wirkt im Text merkbar gebrochen. „Es geht mir nicht um die fünf Jahre meines Lebens in denen ich meine ganze Zeit, mein ganzes Geld und meine Leidenschaft in das Produkt gesteckt habe – ich bedaure am meisten dass nun niemand mehr mein Sicherheitsprodukt kaufen kann um sich im Straßenverkehr besser schützen zu können. Denn die Sicherheit ist unser wichtigstes Gut“, schreibt er.

Erhöhtes Insolvenz-Risiko bei Crowdinvesting mit Nachrangdarlehen?

Es ist nicht die erste Startup-Insolvenz dieses Jahr. Erst kürzlich musste auch das Bier-Startup NIXE einen entsprechenden Antrag stellen. Auch dieses hatte eine erfolgreiche Conda-Kampagne hinter sich. Dass sich gerade unter Startups, die Crowdinvesting-Modelle in Anspruch genommen haben (etwa auch Neovoltaic vergangenes Jahr), die Insolvenzen häufen, ist kein Zufall. Im Gegensatz zu klassischem Investmentkapital, das als Eigenkapital volles Ausfallsrisiko für die InvestorInnen bringt, ist Crowdinvesting-Kapital (das hierzulande üblicherweise in Form von Nachrangdarlehen vergeben wird), Fremdkapital. Kann es nicht zurückgezahlt werden, muss Zahlungsunfähigkeit und damit Insolvenz angemeldet werden. Die Crux für AnlegerInnen: Wie der Name schon sagt werden Nachrangdarlehen bei der Rückzahlung durch Mittel aus der Konkursmasse nachrangig behandelt. Im Falle einer Insolvenz ist das Geld also üblicherweise weg.

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Der deutsche Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) | (c) Sandro Halank via Wikimedia Commons
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Im Vergleich zu Österreich hatte Deutschland die Nase bei Startup-Finanzierungen auch in Relation zur Gesamtbevölkerung zuletzt deutlich vorne. Im Vergleich zu den USA steht Österreichs großes Nachbarland aber vor demselben Problem, das auch hierzulande nur allzu gut bekannt ist: Während die Frühphasenfinanzierung im Land noch recht gut abgedeckt werden kann, sind die großen Kapitalbeträge für spätere Wachstumsphasen oft nur in Übersee zu holen – und das immer wieder in Verbindung mit einer Verlegung des Firmensitzes.

„Deutlich mehr privates Kapital“

„Mein Ziel ist, dass die Weltmarktführer von morgen in Deutschland gegründet werden und hier groß werden können“, sagte der deutsche Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil nun gegenüber der Nachrichtenagentur „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) im Vorfeld eines Treffens mit der ostdeutschen Startup-Szene. Mit besseren steuerlichen Bedingungen für Startup-Investments wolle die deutsche Regierung daher dafür sorgen, „dass deutlich mehr privates Kapital in junge, innovative Unternehmen fließt“.

Zuletzt große Budget-Zusagen für staatliche Finanzierungsvehikel

Zudem sollen größere Startup-Finanzierungen durch deutsche Staatsfonds mehr privates Kapital mobilisieren. Dazu stehen mehrere Vehikel bereit, die zuletzt mitunter Budget-Zusagen im neun- bis zehnstelligen Bereich bekommen haben, etwa „Scale-up Direct“ von KfW Capital, für das bis Ende 2030 eine Milliarde Euro vorgesehen ist, womit Einzelinvestments bis zu 50 Millionen Euro umgesetzt werden können.

Beteiligungsfreibetrag in Österreich weiterhin nur am Wunschzettel

Wie die angedachten steuerlichen Begünstigungen konkret aussehen sollen, ist aktuell noch nicht bekannt. Ein typisches Modell wäre ein Beteiligungsfreibetrag nach Vorbild des Vereinigten Königreichs, wie er auch von den österreichischen Startup-Stakeholdern seit Jahren gefordert wird. Hierzulande schaffte es diese Maßnahme abermals nicht ins laufende Regierungsprogramm – dem Vernehmen nach vor allem wegen Widerständen des Koalitionspartners SPÖ. Dass nun im Nachbarland mit Lars Klingbeil ein sozialdemokratischer Minister einen solchen Vorschlag von sich aus aufs Tapet bringt, ist in diesem Kontext durchaus bemerkenswert.

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