03.08.2018

Senitec: Dornbirner SafetyTech-Startup muss Insolvenz anmelden

Mit einem Blinker-System für Fahrrad-Fahrer und andere Outdoor-Sportler wollte das Vorarlberger Startup Senitec (Seniturn) durchstarten. Nun steht die Anmeldung der Insolvenz kurz bevor. Betroffen sind unter anderem 105 Conda-InvestorInnen.
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Senitec (Seniturn)-Gründer Daniel Leeb - Startup-Insolvenz
©go biq communication: Senitec (Seniturn)-Gründer Daniel Leeb

Es ist schon recht dunkel draußen. Eine Fahrrad-Fahrerin biegt ab, ein Autofahrer sieht das zu spät – es kommt zum Unfall. Es ist ein Horrorszenario für beide Beteiligten, dass der Dornbirner Gründer Daniel Leeb mit seinem Produkt verhindern wollte: Ein Blinker für Fahrrad-Fahrer und andere Outdoor-Sportler, der beim klassischen Ausstrecken der Hand automatisch einsetzt. Mit seinem Startup Senitec (später Seniturn) konnte Leeb im Jahr 2015 in der Puls4-Sendung 2 Minuten 2 Millionen überzeugen – die fünf Jury-Mitglieder wollten je 10.000 Euro Kapital für insgesamt zehn Prozent des Unternehmens zuschießen. In den öffentlich einsehbaren Firmendaten sind sie aber nicht als Anteilseigner gelistet.

„Heftiger Tiefschlag aus eigenen Reihen“

Im gleichen Jahr gab es auch eine erfolgreiche Kampagne auf der Crowdinvesting-Plattform Conda. Dort kamen von 105 InvestorInnen insgesamt 117.900 Euro – das Funding-Ziel wurde damit fast doppelt erreicht. Die CrowdinvestorInnen werden ihre Nachrangdarlehen allerdings nicht zurückgezahlt bekommen. Denn wie Gründer Leeb heute in einer Mail an Gläubiger, die dem Brutkasten vorliegt, mitteilte, wird Senitec (Seniturn) Insolvenz anmelden. „Ich bedauere zutiefst ihnen mitteilen zu müssen, dass wir aus eigenen Reihen einen sehr heftigen Tiefschlag erfahren mussten. Dieser hat so gravierende Auswirkungen auf uns dass wir uns finanziell nicht mehr von dem Schaden erholen können. Deshalb werden wir die Insolvenz des Unternehmens einreichen“, schreibt er.

Senitec-Gründer Leeb: „Es geht mir nicht um die fünf Jahre meines Lebens“

Was es mit dem „Tiefschlag“ auf sich hat geht aus der Mail nicht genau hervor. Etwas kryptisch erteilt Leeb den Tipp: „Hinterfragt manchmal die Personen die euch nahe stehen, denn die hat man meistens nicht auf dem Schirm“. Der Gründer wirkt im Text merkbar gebrochen. „Es geht mir nicht um die fünf Jahre meines Lebens in denen ich meine ganze Zeit, mein ganzes Geld und meine Leidenschaft in das Produkt gesteckt habe – ich bedaure am meisten dass nun niemand mehr mein Sicherheitsprodukt kaufen kann um sich im Straßenverkehr besser schützen zu können. Denn die Sicherheit ist unser wichtigstes Gut“, schreibt er.

Erhöhtes Insolvenz-Risiko bei Crowdinvesting mit Nachrangdarlehen?

Es ist nicht die erste Startup-Insolvenz dieses Jahr. Erst kürzlich musste auch das Bier-Startup NIXE einen entsprechenden Antrag stellen. Auch dieses hatte eine erfolgreiche Conda-Kampagne hinter sich. Dass sich gerade unter Startups, die Crowdinvesting-Modelle in Anspruch genommen haben (etwa auch Neovoltaic vergangenes Jahr), die Insolvenzen häufen, ist kein Zufall. Im Gegensatz zu klassischem Investmentkapital, das als Eigenkapital volles Ausfallsrisiko für die InvestorInnen bringt, ist Crowdinvesting-Kapital (das hierzulande üblicherweise in Form von Nachrangdarlehen vergeben wird), Fremdkapital. Kann es nicht zurückgezahlt werden, muss Zahlungsunfähigkeit und damit Insolvenz angemeldet werden. Die Crux für AnlegerInnen: Wie der Name schon sagt werden Nachrangdarlehen bei der Rückzahlung durch Mittel aus der Konkursmasse nachrangig behandelt. Im Falle einer Insolvenz ist das Geld also üblicherweise weg.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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