10.07.2023

Eine Flotte selbstfahrender Hippie-Busse ist jetzt in Texas unterwegs – aber sorgt sie für genug Buzz?

Lange Zeit galt der VW-Bus als Kultauto. Aber mit der Entwicklung von autonomen Fahrsystemen tat sich VW bisher schwer. Jetzt startet eine neue Flotte in Texas.
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VW befindet sich in einer Aufholjagd. Bild: (c) VW
VW befindet sich in einer Aufholjagd. Bild: (c) VW

Der VW-Bus ist eine deutsche Erfolgsgeschichte. Für Generationen war er mehr als ein Auto – ein Sinnbild für Reisen und Freiheit. Von dem niedersächsischen Wolfsburg aus eroberte der “Bulli” die ganze Welt. Er begeisterte Hippies, Abenteuerreisende und Familien gleichermaßen. Als besonders kultig gelten die Modelle T1 bis T3. Für Sonderaustattungen wie die California Edition zahlt man bis heute Sammlerpreise. Auch zu einer Zeit, in der sich unsere Mobilität grundsätzlich wandelt, ist der VW-Bus für viele noch immer mehr als nur ein Auto.

Hoffnung trotz großer Konkurrenz

Auch VW hat mittlerweile erkannt, dass sich Mobilität wandelt und testet nun in Texas erstmals eine ID.Buzz-Flotte mit autonomen Fahrsystemen. Dieses Monat sollen in der Hauptstadt Austin zehn elektrische “Bullis” losfahren. Die neuen Busse sollen dort auf ihre autonome Fahrtauglichkeit getestet werden. „Die Ausweitung unseres Programms für autonome Fahrzeuge auf die Region Nordamerika ist der nächste Schritt in unserer globalen strategischen Roadmap“, erklärt VW-Nutzfahrzeug-Vorstand Christian Senger gegenüber dem Handelsblatt

Einfach wird es für VW nicht: Nach wie vor gilt es, Hürden und Fehler bei autonomen Fahrsystemen aus dem Weg zu räumen – und die Konkurrenz ist groß. Als Marktführer im Bereich der Robotaxis – wo VW in Zukunft mitmischen will – gelten Waymo und Cruise. Gegenüber dem Handelsblatt sprach Senger von einer “Aufholerposition”. Allerdings hätte man auch “alle Zutaten, um schnell mit den Mitbewerbern konkurrieren zu können”, meint der VW-Vorstand. Laut Handelsblatt soll der Konzern insgeheim auf eine Kooperation mit Uber oder Lyft hoffen.

Troubleshooting bei autonomen Fahrystemen

VW geht seine neuen Wege in Texas vor allem, um seine Fahrsysteme zu testen. Dazu gründete es eigens die Tochtergesellschaft ADMT (“Autonomous Drving Mobility and Transport”). Bereits in der Vergangenheit verschätzte sich VW wiederholt bei seinen Zukunftsprognosen in Punkto Autonomes Fahren. Unzuverlässige Systeme, die auch andere Autohersteller wie Ford oder Tesla plagen, sorgen genauso für Ärger wie die notwendigen Investitionen. Einen klaren Wettbewerbsvorteil haben hier Technologiekonzerne wie Google, das hinter Waymo steht.

Während Waymo-Taxis in Austin und in San Francisco bereits ohne menschlichen Fahrer unterwegs sind, soll das für ID.Buzz nicht gelten: Bis 2026 muss aus Sicherheitsgründen noch immer ein menschlicher Fahrer dabei sein. Damit der Hippie-Camping-Traum auch noch im Jahr 2069 im “Bulli” stattfinden kann, muss VW jedenfalls noch einiges aufholen.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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