09.01.2023

Seilbahnen-Chef Hörl fordert Werbeverbot für Flugreisen – so fallen die Reaktionen aus

Mit einer außergewöhnlichen klimapolitischen Forderung verschaffte sich ÖVP-Tourismussprecher Franz Hörl am Montag Gehör.
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(c) parlament.gv.at & AdobeStock

Der Tiroler ÖVP-Nationalratsabgeordnete, Hotelier und Seilbahnsprecher Franz Hörl ist bekannt für markante Sprüche. Erst im Sommer letzten Jahres sorgte er mit einer Aussage im Zuge der Energiekrise für Aufregung, indem er Seilbahnen als systemrelevante Infrastruktur bezeichnete. Nun folgt der nächste Aufreger: Konkret fordert Hörl, der auch ÖVP-Tourismussprecher ist, in einem APA-Interview ein Werbeverbot für klimaschädliche Flugreisen und Kreuzfahrten. Zudem kann sich Hörl eine Kennzeichnungspflicht für besonders CO2-relevante Urlaubsformen vorstellen, wobei er einen Vergleich zur “Tabakwerbung” zieht. Auch eine Sondersteuer auf CO2-intensive Urlaubsformen stellte er in den Raum.

Seilbahnen-Chef Hörl spricht von „Bashing der Branche“

Und Hörl sparte dabei auch nicht mit Kritik an den Medien. So sei laut dem Seilbahn-Chef in den letzten Tagen viel über die weißen Bänder in den Skigebieten berichtet worden, wobei die Darstellung laut Hörl einseitig sei. So hätte erst unlängst das Umweltbundesamt festgestellt, dass die Seilbahnen lediglich 0,33 Prozent des Gesamtenergiebedarfs der Republik verbrauchen. Demnach würde der Wintertourismus laut Hörl zu Unrecht in der Kritik stehen. Zudem müsse das Bashing einer ganzen Branche endlich aufhören, die am wenigsten CO2 verursacht, so der Seilbahnen-Chef weiter.

Kritik aus den eigenen Reihen

Die Kritik auf den Rundumschlag von Hörl ließ nicht lange auf sich warten. „Der Vorschlag eines Werbeverbots für Flugreisen von ÖVP-Tourismussprecher Franz Hörl ist weder sinnvoll noch durchdacht,“ zeigte sich beispielsweise WKÖ-Luftfahrtobmann Günther Ofner verwundert. „Angesichts der hohen Abhängigkeit von ausländischen Gästen sind ohne Luftfahrt weder Konferenz-, Städte-, noch Festspieltourismus in Österreich möglich, wobei im Westen Österreichs, besonders aber in Tirol, auch der Wintertourismus ohne mit Flugzeug anreisenden Touristen wirtschaftlich nicht darstellbar wäre.“

Kritik kam zudem aus den eigenen Reihen – unter anderem von ÖVP Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler: „Alle touristischen Anbieter und Dienstleister sind sich der ökologischen Nachhaltigkeitsherausforderungen bewusst. Ein Auseinanderdividieren einzelner Branchensegmente ist nicht zielführend“.

Vorschlag für Kompetenzzentrum

Von Seiten des Koalitionspartners meldete sich Tourismussprecherin der Grünen, Barbara Neßler, zu Wort, die sich erfreut darüber zeigte, dass sich Hörl Gedanken zu klimaschädlichen Reiseformen mache. „Ich werde Franz Hörl die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Tourismus vorschlagen, das sich intensiv mit nachhaltigen Urlaubstrends beschäftigt. Denn nur so werden wir den Turnaround zum nachhaltigsten Tourismusland in Europa schaffen“, so Neßler weiter.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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