12.08.2022

Salzburger Startup ermöglicht das tageweise Mieten von privaten Seegrundstücken

Das Startup "Platz am See" bietet eine Plattform, auf der private Seegrundstücke tageweise gemietet werden können. Mit seiner Idee möchte Gründer und FH-Student Julian Horngacher Nutzer:innen den Zugang zu leerstehenden privaten Badeplätzen ermöglichen.
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Julian Horngacher hat das Startup „Platz am See“ gegründet | (c) Platz am See

Rund 82 Prozent der Seegrundstücke an den österreichischen Seen ist in Privatbesitz. Oftmals stehen die Grundstücke über Wochen leer, da ihre Eigentümer:innen sie nur an bestimmten Tagen nützen können. Auf anderen Seite wiederum gibt es Personen, die sich den Kauf derartiger Grundstücke niemals leisten können, jedoch auch gerne einmal fernab von überfüllten Schwimmbädern in den Genuss eines privaten Seegrundstücks kommen möchten.

„Platz am See“ verfolgt Sharing Economy Ansatz

Das Salzburger Startup „Platz am See“ rund um den 23-Jährige Salzburger Gründer Julian Horngacher möchte diese beiden Gruppen nun über eine neue Online-Plattform zusammenbringen. Die Idee dazu kam dem Student der FH Salzburg während eines Österreich Urlaubs. „Wir wollten unbedingt ans Wasser und haben dabei festgestellt, dass die Strandbäder sehr überlaufen waren. Da kam uns die Idee, private Seegrundstücke tageweise zu mieten“, so der Jungunternehmer. Im Rahmen seines Studiums entwickelte er die Idee weiter und gründete schlussendlich mit Unterstützung des FHStartup Center und der Initiative Startup Salzburg sein eigenes Unternehmen.

(c) Screenshot „Platz am See“

Auf der Online-Plattform können private Seegrundstücke tageweise gemietet werden. Ziel ist es, die Leerzeit der Seegrundstücke zu nutzen. „Die Besitzer:innen sagen uns, wann das Grundstück gemietet werden kann und wann sie es selbst nutzen möchten. Um den Rest kümmern wir uns“, erklärt FH-Student Julian Horngacher, Gründer von Platz am See. Die Plattform ist nun seit sieben Wochen online, die ersten 50 Buchungen sind bereits erfolgt.

Seegrundstücke mieten: 50 und 160 Euro pro Tag

Die individuellen Badeplatzregeln sowie der „Badetag-Kodex“ geben klare Regeln in Bezug auf die Nutzung des Grundstücks vor. Probleme mit Müll oder dem sauberen Hinterlassen des Grundstücks sollen dadurch vermieden werden. Zudem wird angegeben, wie viele Personen am Grundstück erlaubt sind.

Aktuell werden auf der Plattform sechs unterschiedliche Grundstücke angeboten, die zwischen 50 und 160 Euro inklusive Servicegebühr pro Tag kosten. Darunter finden sich Grundstücke beispielsweise am Mondsee, Attersee oder Wallersee.

In Zukunft soll das Angebot noch erweitert werden – beispielsweise mit dem Verleih von Sportartikeln, dem Zubuchen von Lunch-Paketen, oder einem Gartenpflegeservice für die Grundstückseigentümer. „Dies wollen wir gemeinsam mit Anbietern aus der Region umsetzen, um so die regionale Wertschöpfung und die damit verbundene Relokalisierung zu fördern“, so Horngacher abschließend.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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